Und die einheimischen Götter? Kami-Kulte am antiken Kaiserhof

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Und die einheimischen Götter? Kami-Kulte am antiken Kaiserhof

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Im sechsten und siebenten Jahr·hundert sah sich Japan gegen·über China in einer Situation, die sich viele Jahr·hunderte später in der Be·gegnung mit dem Westen wieder·holen sollte: Man wurde sich zu·neh·mend einer militärisch und techno·logisch über·legenen Macht be·wusst, die die ter·ritoriale Ei·gen·ständig·keit des Landes bedrohte. Schon damals wählte Japan den Weg der frei·willigen An·passung, um sich mit den Mitteln des Gegners gegen eine Fremd·herr·schaft zu wehren. Die Über·nahme des chi·ne·sischen Staats·wesens war Aus·druck dieser Stra·tegie.

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Chinesischer Drache des Ostens

Die Sini·sierung des Staates erreichte einen ersten Höhe·punkt in der Zeit nach 662. Damals war der wichtigste Ver·bün·dete Japans auf dem Kontinent, das koreanische Reich Baekje [Baekje (kor.) 百濟/백제 Ehemaliges Königreich in Korea, das sich zu seiner Blütezeit im 5. Jh. über die gesamte Westküste Südkoreas erstreckte; 660 vom benachbarten Silla erobert], unter Mithilfe Tang [Tang (chin.) chin. Herrschaftsdynastie, 618–907]-Chinas vom Nach·bar·reich Silla ein·ge·nommen worden. Japan unter·nahm im Jahr 662 einen groß·angelegten Versuch, Baekje militärisch zu Hilfe zu kommen, wurde jedoch ver·nich·tend geschlagen und musste fürchten, selbst Objekt von chinesisch-koreanischen Be·gehr·lich·keiten zu werden. Als Reaktion auf diese Vor·gänge wurden die Häfen dicht gemacht und die Tribut-Zahlungen, die Japan bis da·hin regel·mäßig an die chi·ne·sische Tang-Dynastie ent·richtet hatte, ein·ge·stellt.

Zugleich trieb man die Zen·trali·sierung von Staat und Ver·waltung nach chinesischem Muster un·ver·mindert voran. Eine Schlüssel·figur dieser Ent·wicklung stellt Tenmu Tennō [Tenmu Tennō (jap.) 天武天皇 631?–686; 40. japanischer Kaiser; (r. 673–686)] dar. Wie bereits erwähnt, wurde die Um·struktu·rierung des Staats·wesens nach chi·ne·sischem Muster unter seiner Herr·schaft end·gültig voll·zogen (siehe Kap. Frühzeit). Unter Tenmu bürgerte sich der chinesisch an·mutende Titel Tennō [Tennō (jap.) 天皇 jap. „Kaiser“-Titel, wtl. Herrscher des Himmels] (Himmels-Herrscher) für den japanischen Herrscher ein, auch der Landesname Nihon/Nippon [Nihon/Nippon (jap.) 日本 Japan; wtl. Sonnenursprungs[land]] — wtl. Sonnenursprungsland, also Land im Osten [Chinas] — ersetzte das alte Yamato [Yamato (jap.) 大和/倭 Kernland der Tennō-Dynastie in Zentraljapan (Präfektur Nara); archaischer Name für Japan].

Auf den ersten Blick mag all das wie ein Zu·geständ·nis an China er·scheinen. Doch zu·gleich präsen·tierte sich Japan dadurch als eine dem chi·ne·sischen Kaiser·reich eben·bürtige Macht mit einem eben·bürtigen Kaiser, der ebenso wie dieser als Sohn des Himmels angesprochen wurde. In diesem Sinne legte Tenmu auch den Grund·stein für die Nieder·schrift der mytho-histo·rischen Landes·chroniken, die später in Gestalt von Kojiki [Kojiki (jap.) 古事記 „Aufzeichnung alter Begebenheiten“; älteste jap. Chronik (712)] (712) und Nihon shoki [Nihon shoki (jap.) 日本書紀 Zweitältestes Schriftwerk und erste offizielle Reichschronik Japans (720)] (720) voll·endet wurden. Auch der Bud·dhis·mus erfuhr unter Tenmu Tennō Unter·stützung, während zugleich der Schrein der Sonnen·gott·heit Amaterasu [Amaterasu (jap.) 天照 Sonnengottheit; Ahnherrin des Tennō-Geschlechts; Hauptgottheit von Ise] in Ise [Ise (jap.) 伊勢 vormoderne Provinz Ise (heute Präfektur Mie); Stadt Ise; Kurzbezeichnung für die Schreinanlage von Ise Ise Jingū] als wichtigster Ahnen·schrein des Tennō-Hauses fest·gelegt und ent·sprechend gefördert wurde.

Das siebente Jahrhundert war somit wahr·scheinlich von einer ähnlichen Dynamik und Wider·sprüch·lich·keit geprägt wie die Meiji [Meiji (jap.) 明治 posthumer Name von Kaiser Mutsuhito; nach ihm wird auch die Meiji-Zeit (1868–1912) benannt]-Zeit des modernen Japan: Rasanter Wechsel ging mit dem Fest·halten an alten Traditionen bzw. mit der Erfindung neuer „alter Traditionen“ Hand in Hand (s. Staatsshintō). Aus dieser Situation heraus ist es wohl auch ver·ständlich, wie ein eigen·ständiges, auf die ein·heimi·schen Götter gerichtetes Hof·zere·moniell fest·gelegt werden konnte, das sowohl zahl·reiche Elemente des chine·sischen Staats- und Kaiser·kults in sich auf·nahm, als auch breiten Raum für den Bud·dhis·mus frei ließ.

Das Götteramt

Das Hof·zeremo·niell unter Tenmu ist vor allem insofern be·merkens·wert, als es einer eigenen Be·hörde unter·stellt war, die als einziges Regie·rungs·amt nicht auf einem chi·ne·sischen Vor·bild beruhte: Das Götter·amt, Jingi-kan [Jingi-kan (jap.) 神祇官 Götteramt, wtl. Amt für Götter des Himmels und der Erde] (wtl. „Behörde für Götter des Himmels und der Erde“).

Das Götter·amt stand ur·sprünglich dem obersten Re·gie·rungs·amt (Daijō-kan [Daijō-kan (jap.) 太政官 oberstes Regierungsamt der Nara- und Heian-Zeit]) gleich·wertig gegen·über und war damit rang·mäßig höher als die so·genannten „Acht Ministerien“, in denen die wesent·lichen politischen Ver·waltungs·auf·gaben des Landes be·handelt wurden. Den sakralen und zere·moni·ellen Auf·gaben wurde somit ein beson·derer Platz in der Hier·archie staat·licher An·gelegen·heiten ein·geräumt. Das Götteramt wurde anfangs von Priestern der Familie Nakatomi [Nakatomi (jap.) 中臣 Adelsgeschlecht der Antike] dominiert, die offenbar schon seit langem Spezialisten für rituelle Angelegenheiten waren. Das Daijōkan wiederum lag zumeist in Händen der Fujiwara, einer Zweigfamilie der Nakatomi. Sieht man sich jedoch die Ränge der jeweiligen Beamten an, er·kennt man, dass der Status der Nakatomi niedriger war als der ihrer „welt·lichen“ Fujiwara-Verwandten. Auch waren die weltlichen Behörden mit mehr tat·sächlicher Macht·befugnis aus·ge·stattet. Diese Ambi·valenz bleibt im Grunde auch in späterer Zeit für die Be·handlung alles „Shintōistischen“ charak·teris·tisch: Den kami [kami (jap.) Gottheit; im engeren Sinne einheimische oder lokale japanische Gottheit, Schreingottheit (s. jinja), Gottheit des Shintō] steht zwar immer der ehren·vollste Platz zu, die tatsächliche Macht geht aber von anderen Instanzen aus.

Das Götter·amt regelte die wichtigsten rituellen An·gelegen·heiten bei Hof und be·zog auch die ujigami [ujigami (jap.) 氏神 Altertum: Klangottheit; heute: lokale Schutzgottheit] der wichtigsten Adels·familien in seinen Auf·gaben·bereich ein. Zu·gleich oblag ihm die Ab·haltung von jahres·zeit·lichen Festen, die wieder·um von chi·ne·sischen Vor·bildern ge·prägt waren. Obwohl das Götter·amt selbst also eine ja·pa·nische Erfindung ist, muss man sich das von ihm prak·tizierte Ritual·system als Mischung von ein·heimischen und chi·ne·sischen Elementen vorstellen.

Da das Götter·amt als Ver·waltungs·behörde und nicht als eigene religiöse Körper·schaft an·ge·sehen wurde, wurden seine Auf·gaben in Ge·setzes·texten ge·regelt. Das genaueste Bild ver·mitteln die „Gesetzlichen Be·stimmungen aus der Ära Engi“ (Engishiki [Engishiki (jap.) 延喜式 „Bestimmungen der Engi Ära“; Gesetzeswerk mit zahlreichen religionspol. Bestimmungen, v.a. zum Schreinzeremoniell, aus dem 10. Jh.]), die Mitte des zehnten Jahr·hunderts in Kraft traten. Die Engishiki legen u.a. das Personal des Götter·amts genau fest, ent·halten detaillierte Angaben zu den jahres·zeit·lichen Riten, die zum Teil unter Führung des Tennō abzu·halten sind, und listen schließ·lich über 3000 Schreine im ganzen Land auf, die mit dem Kaiser·hof durch Aus·tausch von Opfer·gaben in Ver·bindung stehen. Sie be·schäf·tigen sich dabei in erster Linie mit formalen Details (Art und Anzahl der Opfer·gaben bei be·stimmten Anlässen, Art und Dauer der Askese bei der Vor·bereitung eines Ritus, etc.). Trotz ihrer über·ragenden Bedeutung als Quelle des antiken höfischen kami-Kults deutet manches darauf·hin, dass die Engishiki eine Ideal·vor·stellung des höfischen Zere·monial·wesens dar·stellen, die in der Praxis nie voll·kommen er·reicht wurde. Besonders die landes·weite Kommu·nikation mit Schreinen, die stets mit dem Geben und Nehmen von Opfer·gaben verknüpft war, stellte eine ge·waltige logistische Heraus·forde·rung dar. Daher kon·zentrierte sich der Hof in der späten Heian [Heian (jap.) 平安 auch Heian-kyō 平安京, „Stadt des Friedens“; politisches Zentrum 794–1185 (= Heian-Zeit)]-Zeit auf einige wenige Groß-Schreine und über·ließ die Pflege aller anderen Schreine den lokalen Provinz·verwaltungen.

Tabus gegen den Buddhismus

Etwas rätsel·haft ist, dass der höfische Bud·dhis·mus in den Engishiki weit·gehend ausge·blendet ist. Im Gegensatz dazu sind nicht nur die Chro·niken der einzelnen Schreine bereits in der Heian-Zeit voll von bud·dhis·tischen Bezügen, auch in der Hof·aristo·kratie selbst greift die Praxis des bud·dhis·tischen Laien·mönchs·stands (nyūdō [nyūdō (jap.) 入道 buddhistischer Laienmönch]; meist ver·bunden mit dem Rück·tritt von öffent·lichen Ämtern) mehr und mehr um sich. Ende der Heian-Zeit macht sich diese Praxis selbst unter zurück·ge·tretenen Kaisern breit, ja es kommt sogar zur berühmten Schatten·regierung der „Kloster·kaiser“ (insei [insei (jap.) 院政 Regierung der „Klosterkaiser“ (späte Heian-Zeit)]). Dagegen ist es aus·geschlossen, dass ein am·tie·render Tennō in den Mönchs·stand eintritt. Ohne jegliche theo·logische Be·grün·dung existiert somit eine deutliche Trenn·wand zwischen dem höfischen kami-Kult und dem bud·dhis·tischen Klerus.

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Hauptschrein von Ise
Der Ise Schrein kurz nach der Schrein­verlegungs­zeremonie, Oktober 2013. Vor einem knallneuen torii verneigen sich zwei festlich gekleidete Damen unter Anleitung eines Priesters. Eine Masse von Schaulustigen, zu denen auch der Fotograf gehört, befindet sich hinter einem Zaun, der nur für prominente Gäste geöffnet wird. Vom eigentlichen Hauptgebäude ist lediglich ein kleines Stück Dach zu sehen, die Architektur entspricht jedoch dem überdachten Tor hinter dem torii. Rechts im Hintergrund ist noch die spiegelbildlich errichtete alte Anlage zu sehen, die in Kürze abgerissen wird, bis das Areal nach zwanzig Jahren für einen weiteren Neuaufbau genutzt wird.
Bernhard Scheid, 2013.

Am stärksten ist diese Tendenz im Ise Schrein [Ise Jingū (jap.) 伊勢神宮 kaiserlicher Ahnenschrein (wtl. Götterpalast) von Ise, Präfektur Mie, bestehend aus den Anlagen Gekū und Naikū] ausgeprägt. So sind z.B. in den Engishiki mehrere bud·dhis·tische Begriffe genannt, die in Ise nicht ver·wendet werden dürfen. Stattdessen hat man sich bestimmter Tabu·worte zu bedienen, etwa: „Lang·haar“ für Mönch, „gefärbtes Papier“ für

sūtra सूत्र (skt., n.)

„Faden“, Lehrrede des Buddha, kanonische Schrift (jap. kyō 経 oder kyōten 経典)

Text

Der Begriff „sutra“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

Bilder

  • Daihannyakyo.jpg
  • Hannya shingyo.jpg

, „Schindel·dach“ für Tempel (andere ähn·liche Tabu·worte beziehen sich auf Krank·heit, Tod und Fleisch·konsum). Auch gibt es das rätsel·hafte Gebot, beim Be·treten des Ise Schreins „den Atem des Bud·dhis·mus zu bedecken“, und bud·dhis·tische Mönche können den Schrein nur mit Schwierig·keiten besuchen. Ähnliche Gebote ver·breiten sich auch in einigen wenigen anderen, dem Hof nahe stehenden, Schreinen. Es scheint somit, dass inner·halb des Zere·monial·wesens, dessen Zentrum das Götter·amt dar·stellte, der Ein·fluss des Bud·dhis·mus bewusst negiert wurde.

Warum diese Tren·nung? Es mag sein, dass der latente Wider·stand gegen den Bud·dhis·mus, der hier zu er·kennen ist, mit einem Fest·halten der Hof·aristo·kratie an ihren ange·stammten Erb·rechten zu tun hat, die trotz der „merito·kratischen“ Hie·rarchie des chi·ne·sischen Beamten·staates nie gänzlich abge·schafft wurden. In der Tat waren staat·liche Beamten·prüfungen wie sie das chi·ne·sische Modell vorsieht, nur kurz im Nara [Nara (jap.) 奈良 Hauptstadt und Sitz des Tennō, 710–784 (= Nara-Zeit); auch: Heijō-kyō]-zeitlichen Japan üblich und verloren gegen·über den erb·lichen Privilegien einzelner Adels·häuser bald wieder an Bedeutung. Diese Erb·rechte werden nun aber gerade vom Bud·dhis·mus nicht ideo·logisch unter·stützt. Daher pflegte der Adel neben dem Bud·dhis·mus auch den Kult der eigenen ujigami-Schreine weiter.

Die ujigami — und vielleicht die japanischen kami überhaupt — schufen eine Möglich·keit, im an sich perfekt ge·ordneten Welt·system der Karma-Theorie ein Schlupf·loch zu finden. Man konnte bei·spiels·weise, wenn kein

Karma कर्म (skt., n.)

„Tat“, auch „konsequente Folge“; moralische Bilanz der gesetzten Handlungen (jap. 業)

Konzept

Der Begriff „Karma“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

bzw. moralischer Nutzen an einer be·stimmten Handlungs·weise zu er·kennen war, göttliche Tabu-Regeln geltend machen. Der anti-sys·tema·tische Charakter der alten kami-Religion kam zweifel·los der Aufrecht·er·haltung bestimmter Son·der·rechte oder Privi·legien entgegen.

Der Bud·dhis·mus hin·ge·gen pflegte in seinen Klöstern eine Art Merito·kratie. Trotz aller historischen Ver·flech·tungen mit den einzelnen Adels·familien waren seine Grund·dogmen daher nicht auf den Schutz welt·licher Einzel·interessen ausgerichtet. Unter Berufung auf das mönchische Ideal der Besitz·losigkeit oder auf die Un·beständig·keit aller welt·lichen Güter konnten irdische Besitz·rechte daher stets von Grund auf ange·zweifelt werden. Dass dies in der Praxis auch der Fall war, wird spätestens Ende der Heian-Zeit aus diversen bud·dhis·tischen Anek·doten (setsuwa [setsuwa (jap.) 説話 Lehrerzählung, didaktische Anekdote; meist von buddh. Mönchen in Form umfangreicher Sammlungen kompiliert]) deutlich. Dies ist aus meiner Sicht ein wesent·licher Punkt, wenn man nach Er·klärungen sucht, warum nach einem an·fäng·lichen Höhen·flug des staat·lich sub·ventio·nierten Bud·dhis·mus eine ver·haltene, aber doch deut·liche Gegen·bewegung spätestens seit dem Beginn der Heian-Zeit zu erkennen ist.

Vielleicht gab aber auch die erwähnte Affäre des bud·dhis·tischen Usurpators Dōkyō [Dōkyō (jap.) 道鏡 700?–772; Nara-zeitl. Mönch; buddhistischer Staatsmann] (siehe Kap. Nara) den Aus·schlag, dass ein gewisser Bereich des hö·fischen Zere·moni·ells, ein·schließ·lich der Riten des Tennō, vom Ein·fluss des Bud·dhis·mus fern·gehalten wurde. Jeden·falls erfolgte diese Ab·grenzung im wesent·lichen in Form von Tabu-Regeln. Bereits in der späten Heian-Zeit, als das bud·dhis·tische Welt·bild im allge·meinen Bewusst·sein der Japaner zur Selbst·ver·ständ·lich·keit geworden war, tat man sich schwer, den Sinn dieser Tabus zu ver·stehen, und suchte nach spitz·findigen Deutungen. Nichts·desto·weniger be·hielten sie auch in der bud·dhis·tisch domi·nierten Zeit des japanischen Mittel·alters stets ein gewisses Maß an Gültigkeit.

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„Und die einheimischen Götter? Kami-Kulte am antiken Kaiserhof.“ In: Bernhard Scheid, Religion-in-Japan: Ein digitales Handbuch. Universität Wien, seit 2001