Das Meiji-Regime kam 1868 durch einen Putsch zur Macht. Als sein Beginn gilt gemeinhin die „Große Verordnung zur Restauration der kaiserlichen Herrschaft“ (Ōsei fukko no daigōrei), die im Namen des neuen Meiji Tennō am 3. Jänner 1868 (Keiō 3/12/9), unmittelbar nach einem entscheidenden Sieg über die Truppen des Tokugawa Shōgunats, verlautbart wurde. Vier Monate später, am 6. April 1868 (Meiji 1/3/14), verabschiedete die Regierung eine erste Grundsatzerklärung in Form des sogenannten Fünf-Artikel-Eides (Gokajō no go-seimon), welcher den ersten Schritt Japans zu einem modernen Regierungssystem darstellt. Die fünf Artikel lauten:
Wir wollen weitreichende Versammlungen abhalten, um alle Angelegenheiten öffentlich zu entscheiden.
Obrigkeit und Untertanen seien eines Herzens, um die Wirtschaft des Reichs1 zu stärken.
Es ist von Nöten, dass Hof und Krieger zusammen mit dem gemeinen Volk ihre Ziele verfolgen können und nicht in Mutlosigkeit versinken.
Wir wollen althergebrachte Unsitten beseitigen und uns auf die Basis des Öffentlichen Weges von Himmel und Erde stellen.
Wir wollen Wissen aus aller Welt erwerben, um die Fundamente des Kaisertums umfassend zu festigen.
廣ク會議ヲ興シ萬機公論ニ決スヘシ hiroku kaigi wo okoshi banki kōron ni kessubeshi
上下心ヲ一ニシテ盛ニ經綸ヲ行フヘシ shōka kokoro wo hitotsu ni shite sakan ni keirin wo okonau beshi
官武一途庶民ニ至ル迄各其志ヲ遂ケ人心ヲシテ倦マサラシメン事ヲ要ス kanbu itto shōmin ni itaru made onoono sono kokorozashi wo toge jinshin wo shite umazarashimen koto wo yō su
舊來ノ陋習ヲ破リ天地ノ公道ニ基クヘシ kyūrai no rōshu wo yaburi, tenchi no kōdō ni motozuku beshi
智識ヲ世界ニ求メ大ニ皇基ヲ振起スヘシ chishiki wo sekai ni motome, ōi ni kōki wo shinki subeshi
Der Fünf-Artikel-Eid kann auch als eine Art „Verfassung“ der neuen Meiji-Regierung angesehen werden oder wurde zumindest im Rückblick so gedeutet. Der Text durchlief eine Reihe von Redaktionen, zuletzt durch Kido Takayoshi und Iwakura Tomomi, die unmittelbar an den Hebeln der Macht saßen. Die Unterzeichnung des Dokuments besiegelte den Untergang der alten Eliten und den Aufstieg der sogenannten Meiji-Oligarchen, damals angeführt von Kido, Iwakura und Ōkubo Toshimichi. Es gelang ihnen, die führenden Vertreter des Hofes und des Tennō-loyalen Kriegeradels in einer spektakulären Inaugurationszeremonie zu versammeln und insgesamt 767 Personen zur Unterzeichnung des Eids zu bewegen.
Die ersten drei Punkte spiegeln das Bedürfnis wider, die alten Hierarchien zu überwinden, und wurden oft auch als demokratische Ansätze interpretiert. Die „alten Unsitten“ in Punkt vier wurden einerseits als Gepflogenheiten des Tokugawa-Regimes, etwa die Privilegien des Shōgun, verstanden, konnten sich aber auch z.B. auf den Buddhismus beziehen. Punkt 5 erhält ein Bekenntnis zur Modernisierung nach westlichem Muster. Schon Robert Spaulding machte allerdings darauf aufmerksam, dass die Ziele des Eids Anfangs wesentlich enger und konkreter waren, als sich dem Text selbst entnehmen lässt. Doch dank der allgemeinen Formulierungen, die teils aus Rücksicht auf mögliche politische Gegner nicht auf konkrete Anlässe gemünzt waren, ließ sich der Text im Rückblick als Aufforderung zu weit radikaleren Reformen lesen, als sie den „Meiji-Oligarchen“ zunächst selbst vor Augen standen.
Robert Spaulding, „The Intent of the Charter Oath“. In: Richard Beardsley (Hg.), Studies in Japanese History and Politics. Ann Arbor: Univ. of Michigan Press, 1967, 3–35. (Online.)
Reinhard Zöllner, Geschichte Japans: Von 1800 bis zur Gegenwart. Paderborn: Schöningh, 2008. 2., durchgesehene Auflage 2009.
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