Inquisition unter buddhistischen Vorzeichen

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Inquisition unter buddhistischen Vorzeichen

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Inquisition bedeutet bekanntlich Nachforschung. Im europäischen Kontext ver·steht man darunter die Aus·forschung von Anhängern ketzerischer Ideen, die nicht dem Dogma der katholischen Kirche ent·sprachen. In Japan entwickelte sich — ironischer·weise nach dem ersten Kontakt mit dem Christentum — ein ähn·liches System, das unter dem Begriff

terauke seido 寺請制度 (jap.)

System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit

Institution

Der Begriff „terauke seido“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

, „System der Tempel-Bestätigungen“, be·kannt wurde. Auch dabei ging es um die Aus·forschung von nicht Recht·gläubigen, wobei hier aber vor allem Christen ge·meint waren. Die Glaubens·nach·forschungen wurden unter Mit·hilfe von buddhistischen Tempeln aus·geführt, be·straft wurden die Un·gläubigen jedoch — und hier liegt ein großer Unter·schied zur europäischen Inquisition — von weltlichen Autoritäten.

Glaubensüberprüfung

Das System umfasste im Grunde drei Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel und die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung. Die Familien·vorsteher (bzw. die Vorsteher von Nach·bar·schafts·gruppen,

goningumi 五人組 (jap.)

Nachbarschaftsgruppe; wtl. „Fünfergruppe“

Person

Der Begriff „goningumi“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Bilder

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) hatten die Aufgabe, jährlich ein Register ihrer Familien·mit·glieder anzufertigen, das u.a. Angaben zu Familien·stand und Alter aller be·treffenden Personen ent·hielt. Dieses Register musste vom lokalen Tempel be·stätigt werden. Die Bestätigung implizierte, dass alle frag·lichen Personen Mitglieder der Glaubens·gemeinde des Tempels und daher recht·gläubig waren. Daher nannte man die ent·sprechenden Register auch

shūmon aratame chō 宗門改帳 (jap.)

Glaubensüberprüfungsregister

Text

Der Begriff „shūmon aratame chō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Bilder

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, „Glaubensüberprüfungs-Register“. Die vom Tempel be·stätigten Register wurde dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt. Um also nicht in den Ver·dacht ketzerischer Betätigung zu kommen, musste sich jeder Bürger aktiv um die Mit·glied·schaft bei einem staatlich an·er·kannten Tempel bemühen, der ihm dann seine Rechtgläubigkeit bestätigte.

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1 Glaubensregister aus dem Jahr 1698
Das hier abgebildete Glaubensregister (shūmon aratame chō) aus dem Jahr 1698 (Genroku 11) stellt ein gutes Beispiel für den Wert der Glaubensregister als sozialhistorische und demographische Quelle dar. Erfasst ist das Dorf Mandaraji, heute Teil der Stadt Amagasaki zwischen Kōbe und Ōsaka. Das Register wurde von der Dorfgemeide selbst erstellt, nach jedem Eintrag findet sich aber ein Stempel des lokalen Tempels, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt. (Quelle: Yokota Fuyuhiko, „Hyakushō no ie to kazoku“.)
Edo-Zeit, 1698. Amagasaki no rekishi.

Dieses System wurde Anfang des siebzehnten Jahr·hunderts im An·schluss an die Shimabara Rebellion (1637–38) vom Tokugawa Shogunat ein·ge·führt und war zu·nächst zur Aus·forschung der Christen in Kyushu, dem Haupt·ver·breitungs·gebiet des japanischen Christentums, ge·dacht. Das Shogunat etablierte zu diesem Zweck eine eigene Behörde (

shūmon aratame yaku 宗門改役 (jap.)

frühmoderne Behörde zur Glaubensüberprüfung

Institution

Der Begriff „shūmon aratame yaku“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

) und hielt die

Daimyō 大名 (jap.)

Territorialfürst, Titel des Kriegeradels

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an, ein gleiches zu tun. Im Laufe der folgenden hundert Jahre breitete sich die Institution über ganz Japan aus, ob·wohl der eigentliche Anlass, die Christen·verfolgung, immer be·deutungs·loser wurde. Das System erwies sich jedoch in mehr·facher Hinsicht als nützliches Herrschafts·mittel zur ideologischen und verwaltungs·technischen Kontrolle der Bevölkerung.

Zunächst wurde dadurch jede Person bürokratisch erfasst. Diese Aufgabe er·ledigten nun aber nicht allein Ver·waltungs·beamte, sondern auch buddhistische Tempel. Sie mussten ja ihren Gemeinde·mit·gliedern bestätigen, dass diese ihrer Gemeinde an·ge·hörten, und mussten im Fall un·gerecht·fertigter Bestätigungen mit Sanktionen rechnen. Üblicher·weise war die Tempel-Mit·glied·schaft durch die Familie vor·ge·geben, bzw. überhaupt durch die geo·graphische Lage. Man gehörte einfach zum nächst ge·legenen Tempel, unab·hängig welcher bud·dhis·tischen Richtung dieser an·ge·hörte. Dieser Tempel setzte dann seinen Stempel unter die ent·sprechenden Register·einträge, sofern diese von·seiten der einzelnen Mitglieder ordnungs·gemäß ausgefüllt waren.

Bürokratisierung des Buddhismus

Die

shūmon aratame 宗門改 (jap.)

„Glaubensüberprüfung“; religiöse Kontrolle in der Edo-Zeit

Geschichte

Der Begriff „shūmon aratame“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Zertifikate spielten im Alltag der

Edo 江戸 (jap.)

Hauptstadt der Tokugawa-Shōgune, heute: Tōkyō; auch: Zeit der Tokugawa-Dynastie, 1600–1867 (= Edo-Zeit);

Ort, Epoche

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Geographische Lage

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Geographische Lage von Edo; s.a. Geo-Glossar

-Zeit eine ähnliche Rolle wie heute ein Pass oder Personal·ausweis. Man brauchte sie bei jedem größeren Orts·wechsel (das Reisen war ja sehr eingeschränkt), beim Antritt be·stimmter Arbeiten, bei der Heirat, usw. Auf diese Weise wurden die buddhistischen Tempel quasi zur untersten Ebene der Landes·verwaltung und zwar gleicher·maßen für die Zentral·verwaltung (Shogunat) als auch die Regional·verwaltung (Daimyat). Buddhistische Tempel nahmen damit zwar weltliche Ver·waltungs·aufgaben auf sich und waren weltlichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie erhielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf ihre shūmon aratame-Bestätigungen an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zusätzliche religiöse Dienst·leistungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Gemeinde mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Rechts·dokumente des Shogunats wiesen explizit darauf hin, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die buddhistischen Sterbe·riten keinen Wert legten, möglicher·weise Christen seien und genauer unter·sucht werden müssten.1 Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum.

Durch dieses System wurde natürlich der Buddhismus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Christentum standen auch manche Fraktionen der Nichiren Schule und des Amidismus auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der

Sengoku Jidai 戦国時代 (jap.)

Zeit der kämpfenden Länder, 1467–1568; beginnt mit dem Ōnin-Krieg und endet nach dieser Definition mit dem Beginn der nationalen Einigung unter Oda Nobunaga; nach anderen Definitionen mit der Ausrottung der Toyotomi durch Tokugawa Ieyasu im Jahr 1615

Epoche

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-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von

Oda Nobunaga 織田信長 (jap.)

1534–1582, Kriegsfürst, Reichseiniger

Der Begriff „Oda Nobunaga“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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und

Toyotomi Hideyoshi 豊臣秀吉 (jap.)

1537–1598, Feldherr, militärischer Machthaber; bekannt als der zweite von drei Reichseinigern am Ende der „Zeit der kämpfenden Länder“ (Sengoku Jidai)

Der Begriff „Toyotomi Hideyoshi“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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mit brutaler Gewalt be·kämpft wurden. Das

terauke seido 寺請制度 (jap.)

System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit

Institution

Der Begriff „terauke seido“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Gruppierungen, deren „fundamentalistischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten.

Dennoch kam es innerhalb der vom Staat erlaubten und ge·förderten bud·dhis·tischen Richtungen zwangs·läufig zu einer Nivellierung. Dies unter anderem aus dem Grund, dass das Shogunat ein Mit·sprache·recht bei der Fest·legung orthodoxer Glaubens- und Praxis·formen hatte. Der heute ver·breitete sog. „Begräbnis-Buddhismus“ (

sōshiki bukkyō 葬式仏教 (jap.)

„Begräbnis-Buddhismus“; Buddhismus, der auf die Abhaltung von Totenriten fokussiert ist

Ritus, Schulrichtung

Der Begriff „sōshiki bukkyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

), der wie wir gesehen haben über die Sekten·grenzen hinweg sehr ähnlich auf·ge·baut ist, resultiert indirekt aus der be·sonderen Beachtung der Sterberiten, die vom Shogunat vor·ge·geben wurde. Die Vergabe von buddhistischen Totennamen (

kaimyō 戒名 (jap.)

buddhistischer Totenname, posthumer Name eines Verstorbenen

Ritus

Der Begriff „kaimyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

), wie sie heute in allen Richtungen des japanischen Buddhismus praktiziert wird (s. Kap. Alltag, Bestattung), entstand bei·spiels·weise im Zusammen·hang mit dem terauke System, Anfang des acht·zehnten Jahr·hunderts. Die spezifischen Glaubens·inhalte der einzelnen bud·dhis·tischen Richtungen wurden da·ge·gen in den Hintergrund gedrängt.

Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-buddhistischen Ressentiments kam, dass die bud·dhis·tischen Mönche als Agenten der Regierung ver·schrien waren, und dass ver·schiedene Teile der Ge·sell·schaft nach spirituellen Wegen außer·halb des Buddhismus zu suchen be·gannen. In der Edo-Zeit bietet die Geschichte des Buddhismus daher nur noch wenige spektakuläre in·halt·liche Neuerungen (Ausnahme viel·leicht die Reformen der

Zen 禅 (jap.)

chin. Chan, wtl. Meditation; Zen Buddhismus

Schulrichtung

Der Begriff „Zen“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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Sekten). Ideen·ge·schicht·lich ist da·ge·gen die Entwicklung des japa·nischen Kon·fuzianis·mus, des Shinto und das Auf·kommen der „Neuen Religionen“ in der

bakumatsu 幕末 (jap.)

Ende des Tokugawa-Shōgunats, 1853–1867; wtl. Ende der Zeltregierung (bakufu)

Geschichte

Der Begriff „bakumatsu“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

Zeit (d.h. in den letzten Jahrzehnten vor 1868) attraktiver. Den·noch hat die Bürokra·tisierung des Bud·dhis·mus in- und außer·halb der japanischen Religons·geschichte weit·reichende Folgen, die nach wie vor nur un·zu·reichend erforscht sind.

Verweise

Verwandte Themen

Fußnoten

  1. Tamamuro 2001, S. 267.

LL

Siehe auch Internetquellen

Tamamuro Fumio, „Local Society and the Temple-Parishioner Relationship within the Bakufu’s Governance Structure“. Japanese Journal of Religious Studies 28/3–4 (2001), 261–292. (Online.)

Bilder

Quellen und Erläuterungen zu den Bildern auf dieser Seite

  1. ^ 
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    Das hier abgebildete Glaubensregister (shūmon aratame chō) aus dem Jahr 1698 (Genroku 11) stellt ein gutes Beispiel für den Wert der Glaubensregister als sozialhistorische und demographische Quelle dar. Erfasst ist das Dorf Mandaraji, heute Teil der Stadt Amagasaki zwischen Kōbe und Ōsaka. Das Register wurde von der Dorfgemeide selbst erstellt, nach jedem Eintrag findet sich aber ein Stempel des lokalen Tempels, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt. (Quelle: Yokota Fuyuhiko, „Hyakushō no ie to kazoku“.)
    Edo-Zeit, 1698. Amagasaki no rekishi.

Glossar

Namen und Fachbegriffe auf dieser Seite

  • bakumatsu 幕末 ^ Ende des Tokugawa-Shōgunats, 1853–1867; wtl. Ende der Zeltregierung (bakufu)
  • Daimyō 大名 ^ Territorialfürst, Titel des Kriegeradels
  • danka seido 檀家制度 ^ System zur Führung von Familienregistern durch örtliche Tempel; siehe auch terauke seido
  • danna 旦那 ^ Gönner, Patron oder einfach Gemeindemitglied eines buddhistischen Tempels, auch danka; davon abgeleitet: Mann, der für die Lebenskosten einer Frau aufkommt (z.B. für eine Geisha); Ehemann
  • Edo 江戸 ^ Hauptstadt der Tokugawa-Shōgune, heute: Tōkyō; auch: Zeit der Tokugawa-Dynastie, 1600–1867 (= Edo-Zeit);
  • goningumi 五人組 ^ Nachbarschaftsgruppe; wtl. „Fünfergruppe“
  • jisha bugyō 寺社奉行 ^ Amt bzw. Amtsrat für Tempel und Schreine; oberste Instanz der religionspolitischen Verwaltung in der Edo-Zeit (ab 1635)
  • kaimyō 戒名 ^ buddhistischer Totenname, posthumer Name eines Verstorbenen
  • Nichiren-shū 日蓮宗 ^ Nichiren Schule; Sammelnamen für Schulen in der Tradition Nichirens, aber auch Namen einer bestimmten Schule innerhalb des heutigen Nichiren Buddhismus; nicht zu verwechseln mit der 1912 gegr. Nichiren Shōshū
  • Oda Nobunaga 織田信長 ^ 1534–1582, Kriegsfürst, Reichseiniger
  • Sengoku Jidai 戦国時代 ^ Zeit der kämpfenden Länder, 1467–1568; beginnt mit dem Ōnin-Krieg und endet nach dieser Definition mit dem Beginn der nationalen Einigung unter Oda Nobunaga; nach anderen Definitionen mit der Ausrottung der Toyotomi durch Tokugawa Ieyasu im Jahr 1615
  • Shimabara 島原 ^ Halbinsel in der Präfektur Nagasaki; bekannt für den Aufstand japanischer Bauern 1637–1638 (Shimabara-Rebellion), bei dem 37.000 überwiegend christliche Aufständische getötet wurden
  • shōya 庄屋 ^ Dorfvorstand während der Edo-Zeit
  • shūmon aratame chō 宗門改帳 ^ Glaubensüberprüfungsregister
  • sōshiki bukkyō 葬式仏教 ^ „Begräbnis-Buddhismus“; Buddhismus, der auf die Abhaltung von Totenriten fokussiert ist
  • terauke 寺請 ^ obligatorische Bestätigung der Mitgliedschaft bei einem buddhistischen Tempel; diente in der Edo-Zeit zum Nachweis des nicht-christlichen Status
  • terauke seido 寺請制度 ^ System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit
  • Toyotomi Hideyoshi 豊臣秀吉 ^ 1537–1598, Feldherr, militärischer Machthaber; bekannt als der zweite von drei Reichseinigern am Ende der „Zeit der kämpfenden Länder“ (Sengoku Jidai)
  • Zen^ chin. Chan, wtl. Meditation; Zen Buddhismus
Religion in JapanGeschichte
Diese Seite:

„Das terauke-System: Inquisition unter buddhistischen Vorzeichen.“ In: Bernhard Scheid, Religion-in-Japan: Ein digitales Handbuch. Universität Wien, seit 2001