Geschichte/Christentum/Christenverfolgung

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Kopfgeld für Christen

Verordnung

Zur Zeit der Christenverfolgenungen bemühte man sich nicht nur durch Strafen, sondern auch durch Belohnungen, Christen dingfest zu machen. Öffentlich aufgestellte Verordnungen legten detailliert fest, welches Kopfgeld auf die Anzeige von Christen ausgesetzt wurde. Auf der oben abgebildeten Holztafel aus dem Jahr 1682 ist folgendes zu lesen:

Verordnung

Der christliche Glaube ist seit langem verboten. Wer einen Verdächtigen entdeckt, muss ihn den Behörden melden. Als Belohnung gibt es
500 Sibermünzen für die Anzeige eines Priesters (bateren),
300 Silbermünzen für die Anzeige eines Mönchsbruders (iruman),
den gleichen Betrag für einen Rekonvertierten (tachikaerimono),
100 Silbermünzen für einen Laien.
Auch wenn der Anzeigende selbst Christ ist, bekommt er 500 Silbermünzen oder den der Anzeige entsprechenden Betrag. Wenn jemand aber einen Priester oder Mönch versteckt, so wird auch der Vorsteher (nanushi) seines Dorfes, die Nachbarschftsgruppe (goningumi) und die ganze Verwandtschaft bestraft.

Im Jahr Tenna 2 (1682), 5. Monat



切支丹宗門は累年御制禁たり自然不審成もの有之は申出へし御ほうびとして
はてれんの訴人 銀五百枚
いるまんの訴人 銀三百枚
立かへり者の訴人 同断
同宿并宗門の訴人 銀百枚 右之通可被下之たとひ同宿并宗門之内たりといふとも訴人に出る品により銀五百枚可被下之隠置他所よりあらはるゝにおゐては其所之名主并五人組迄一類ともに 可被処厳科者也仍下知如件

天和二年五月日

Quelle: 26 Martyrs Musem, Nagasaki [2010/8]

Religion in JapanGeschichte
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„Christenverfolgung in der Edo-Zeit.“ In: Bernhard Scheid, Religion-in-Japan: Ein digitales Handbuch. Universität Wien, seit 2001