Meiji Tennō - Als politischer Machthaber: Unterschied zwischen den Versionen

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So lautet der erste Artikel der Meiji Verfassung, die am 29.11.1890 in Kraft getreten ist. Auch das Vorwort, aus der Sicht des Tennō geschrieben, bezieht sich auf die mythische Genealogie der Tennō-Familie. Es wird beschrieben, dass die zukünftigen Tennō und Staatsmänner sich unbedingt an die hier festgelegten Gesetze halten müssen, womöglich um etwaige anders denkenden Staatsmännern die Macht zu nehmen die Verfassung komplett abzuändern, was auch erst mit der Kapitulation Japans nach dem zweiten Weltkrieg geschah. Im 2. Artikel wird die von nun an ausschließlich männliche Thronerbfolge festgelegt und der 3. Artikel besagt, dass der Kaiser unantastbar sowie heilig ist. Artikel 5, 6, 7 und 8 beschreiben die Macht welche er über die Politik hat. Im 9. Artikel wird allerdings seine Macht insofern begrenzt als dass er nicht bereits beschlossene Gesetzte, somit auch die Meiji Verfassung, abändern kann. Wohl als Absicherung der Elite um den neuen Status aufrechtzuerhalten. Erst im zweiten von den insgesamt sieben Kapiteln wird auf das Volk und deren Rechte sowie Pflichten eingegangen <ref>National Archives of Japan:1</ref>.
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So lautet der erste Artikel der Meiji Verfassung, die am 29.11.1890 in Kraft getreten ist. Auch das Vorwort, aus der Sicht des Tennō geschrieben, bezieht sich auf die mythische Genealogie der Tennō-Familie. Es wird beschrieben, dass die zukünftigen Tennō und Staatsmänner sich unbedingt an die hier festgelegten Gesetze halten müssen, womöglich um etwaige anders denkenden Staatsmännern die Macht zu nehmen die Verfassung komplett abzuändern, was auch erst mit der Kapitulation Japans nach dem zweiten Weltkrieg geschah. Im 2. Artikel wird die von nun an ausschließlich männliche Thronerbfolge festgelegt und der 3. Artikel besagt, dass der Kaiser unantastbar sowie heilig ist. Artikel 5, 6, 7 und 8 beschreiben die Macht welche er über die Politik hat. Im 9. Artikel wird allerdings seine Macht insofern begrenzt als dass er nicht bereits beschlossene Gesetzte, somit auch die Meiji Verfassung, abändern kann. Wohl als Absicherung der Elite um den neuen Status aufrechtzuerhalten. Erst im zweiten von den insgesamt sieben Kapiteln wird auf das Volk und deren Rechte sowie Pflichten eingegangen.<ref>„[http://www.digital.archives.go.jp/gallery/view/detail/detailArchives/0000000005 Verfassung des japanischen Kaiserreichs]“, ''Digital Archive'' (Stand: 2021/08/19) </ref>
  
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Diese extreme Fokussierung auf den Kaiser und das zusprechen einer solch wichtigen Rolle in der Verfassung spiegelt sich teilweise auch in den visuellen Darstellungen, die Meiji in Verbindung mit Politik darstellen, wieder. In Verbindung mit der Verkündigung gibt es einige ''ukiyo-e'' die nicht sicher einem Künstler zugeordnet werden können, aber es sich auf Grund der Entstehungszeit und des Stils meistens um Chikanobu handeln dürfte.
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Chikanobu hat in seinem Werk „Skizzierung der Verfassungspromulgation“ (''kenpōhappu ryakuzu'' 憲法発布略圖) die offizielle Version, dass der Tennō die Verfassung dem Parlament und somit auch dem Volk übergibt, impliziert indem das Schriftstück dankend vom Kaiser angenommen wird. In Wirklichkeit hat allerdings der damalige Premierminister die Verfassung ausgearbeitet.<ref>Large 1997, S. 40</ref> Eine größere Anzahl, teilweise stark voneinander abweichender, Darstellungen die um diesen Zeitraum erstellt wurden deuten wohl auch darauf hin, dass man die neue Verfassung dem Volk auch visuell öfters ins Gedächtnis rufen wollte, obwohl die Künstler selber gar keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten hatten, auch nicht während den dargestellten Festlichkeiten.<ref>Coats 2006, S. 29</ref>
  
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Auf allen Darstellungen ist nur mehr westliche Kleidung zu sehen, selten noch japanisch wirkende Motive („Abriss der Verkündung der Verfassung“, Hintergrund). Die Holzschnitte wirken kitschig, weil sie überladen mit Details sind, jedoch den in der Herstellung sehr aufwendigen Farbverlauf nahezu überhaupt nicht einsetzen.
  
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Es gab auch Aufstellungen mit dem Kaiser und verschiedenen Verantwortlichen der Regierung. Bei „Darstellung der japanischen Aristokratie“ (''fusō kouki kan'' 扶桑高貴鏡) ist allerdings nicht die eigentlich visuelle Darstellung das interessanteste, obwohl auch hier wieder die Kaiserin in japanischer Kleidung zu sehen ist, sondern der Titel des Bildes. Wie in „Spiegel des japanischen Adels“ (-> [[Meiji Tennō - Als mythischer Machthaber]]) wird auch hier ''fusō'' benutzt, entweder deutet dies ebenfalls auf eine Anfertigung auch für China hin, oder aber der Name ist aus anderen Gründen oder willkürlich gewählt. Gegen diese Theorie spricht jedoch die Verwendung von ofurigana.
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In Bezug auf Außenpolitik gab es Veranschaulichungen der politischen Verhältnisse, welche den japanischen Kaiser miteinbezogen. Das von Shunsai Toshimasa 春斎年昌 1894 angefertigte „Bildnis der Würdenträger von Japan, der Qing-Dynastie [Anm.: China] und Korea“ (''nisshinkan kiken goshōzō'' 日清韓貴顕御肖像) zeigt den Tennō als Mittelpunkt vor den beiden japanischen Flaggen. Zwar begann im gleichen Jahr der erste Sino-Japanische Krieg, jedoch ist auf dieser Abbildung noch kein Herrschaftsanspruch gegenüber den beiden Ländern direkt zu erkennen und die Schriftzeichen unter den beiden Herrschern mit den größeren Porträts beinhalten auch ōkoku 王国, Königreich, was darauf schließen lässt, dass die Reiche noch als unabhängig angesehen wurden. Dies änderte sich bekannterweise in den folgenden Jahrzehnten.
  
 
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In Bezug auf Außenpolitik gab es Veranschaulichungen der politischen Verhältnisse welche den japanischen Kaiser miteinbezogen. Das von Shunsai Toshimasa 春斎年昌 1894 angefertigte „Bildnis der Würdenträger von Japan, der Qing-Dynastie [Anm.: China] und Korea“ (''nisshinkan kiken goshōzō'' 日清韓貴顕御肖像) zeigt den Tennō als Mittelpunkt vor den beiden japanischen Flaggen. Zwar begann im gleichen Jahr der erste Sino-Japanische Krieg, jedoch ist auf dieser Abbildung noch kein Herrschaftsanspruch gegenüber den beiden Ländern direkt zu erkennen und die Schriftzeichen unter den beiden Herrschern mit den größeren Porträts beinhalten auch ōkoku 王国, Königreich, was darauf schließen lässt, dass die Reiche noch als unabhängig angesehen wurden. Dies änderte sich bekannterweise in den folgenden Jahrzehnten.
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In Darstellungen des Parlaments wird der Tennō wohl eher realitätsnah, weil nur als Betrachter am Rande des Geschehens dargestellt. Es gibt Berichte, denen zu Folge er bis zu seinem Tod nur sehr minimal in die Sitzungen eingebunden war und er sich eher zurückhielt, wie es die Elite für ihn vorgesehen hatte.<ref>Keene 2002, S. 104–105, 168</ref> Laut Large allerdings versuchte er sich zumindest in den 1880ern durchaus in die Politik einzubringen indem er etwa versuchte Streitgespräche zu schlichten oder die Vergabe von Posten im Militär zu beeinflussen. Dies ging aber gegen den Willen von Itō Hirobumi 伊藤博文, dem Premierminister von 1885 bis 1888 (erste von vier Amtsperioden), und so wurden von ihm 1886 Reformen zur Limitierung der politischen Macht des Tennō eingeführt.<ref>Large 1997, S. 39</ref> Solches Bildmaterial dürfte hauptsächlich für das Volk als visuelle Erklärung gedacht sein damit dieses das neuartige Parlament, welches erst mit der Meiji Verfassung eingeführt wurde, besser versteht.
  
 
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Als Anmerkung: Obwohl in Europa auch Herrscher auf Banknoten abgebildet wurden, war dies in Japan in der Meiji Zeit nicht der Fall, sondern man hielt die Noten eher schlicht.<ref>„[https://www.imes.boj.or.jp/cm/english/history/ The History of Japanese Currency]“, ''Kahei Hakubutsukan'' (Stand: 2021/08/19) </ref>
  
Als Anmerkung: Obwohl in Europa auch Herrscher auf Banknoten abgebildet wurden, war dies in Japan in der Meiji Zeit nicht der Fall, sondern man hielt die Noten eher schlicht <ref>Bank of Japan o.J.:1-19</ref> .
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* [http://www.imes.boj.or.jp/cm/english/history/ Das Währungssystem Japans] (Stand: 2012/10/24)). Aus: [http://www.imes.boj.or.jp/cm/ Bank of Japan o.J.]
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* [http://www.digital.archives.go.jp/gallery/view/detail/detailArchives/0000000005 Verfassung des japanischen Kaiserreichs] (Stand: 2012/10/24). Aus: {{Link:Digital Archive}} {{q|Link defekt. [[Benutzer:Sup|Sup]] ([[Benutzer Diskussion:Sup|Diskussion]]) 12:02, 30. Jul. 2021 (CEST)}}
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[http://www.imes.boj.or.jp/cm/ ''Kahei Hakubutsukan'' 貨幣博物館] (''Nihon Ginkō kinzoku kenkyū-sho'' 日本銀行金属研究所)
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*Formatierung. [[Benutzer:Vicky Ficht|Vicky Ficht]] ([[Benutzer Diskussion:Vicky Ficht|Diskussion]]) 11:52, 25. Jul. 2021 (CEST)
 
* Verweisbox eingefügt. [[Benutzer:Sup|Sup]] ([[Benutzer Diskussion:Sup|Diskussion]]) 12:02, 30. Jul. 2021 (CEST)
 
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Aktuelle Version vom 18. Oktober 2021, 15:23 Uhr

122 Meiji Tennō.jpg
Meiji Tennō[Abb. 1]
Seiten-Infobox
Themengruppe Personen (Einzelpersonen, Familien, Gruppen)
Name Meiji Tennō 明治天皇
Lebenszeit geb. 3.11.1852 in Kyōto, gest. 30.6.1912 in Tōkyō
Titel Tennō 天皇
Sonstige Namen Sachinomiya 祐宮, Mutsuhito 睦仁
Funktion, Amt 122. Tennō
Diese Seite entstand im Kontext des Seminars Kamigraphie:Japanische Mythologie.

So lautet der erste Artikel der Meiji Verfassung, die am 29.11.1890 in Kraft getreten ist. Auch das Vorwort, aus der Sicht des Tennō geschrieben, bezieht sich auf die mythische Genealogie der Tennō-Familie. Es wird beschrieben, dass die zukünftigen Tennō und Staatsmänner sich unbedingt an die hier festgelegten Gesetze halten müssen, womöglich um etwaige anders denkenden Staatsmännern die Macht zu nehmen die Verfassung komplett abzuändern, was auch erst mit der Kapitulation Japans nach dem zweiten Weltkrieg geschah. Im 2. Artikel wird die von nun an ausschließlich männliche Thronerbfolge festgelegt und der 3. Artikel besagt, dass der Kaiser unantastbar sowie heilig ist. Artikel 5, 6, 7 und 8 beschreiben die Macht welche er über die Politik hat. Im 9. Artikel wird allerdings seine Macht insofern begrenzt als dass er nicht bereits beschlossene Gesetzte, somit auch die Meiji Verfassung, abändern kann. Wohl als Absicherung der Elite um den neuen Status aufrechtzuerhalten. Erst im zweiten von den insgesamt sieben Kapiteln wird auf das Volk und deren Rechte sowie Pflichten eingegangen.[1]

Diese extreme Fokussierung auf den Kaiser und das zusprechen einer solch wichtigen Rolle in der Verfassung spiegelt sich teilweise auch in den visuellen Darstellungen, die Meiji in Verbindung mit Politik darstellen, wieder. In Verbindung mit der Verkündigung gibt es einige ukiyo-e die nicht sicher einem Künstler zugeordnet werden können, aber es sich auf Grund der Entstehungszeit und des Stils meistens um Chikanobu handeln dürfte.

Chikanobu hat in seinem Werk „Skizzierung der Verfassungspromulgation“ (kenpōhappu ryakuzu 憲法発布略圖) die offizielle Version, dass der Tennō die Verfassung dem Parlament und somit auch dem Volk übergibt, impliziert indem das Schriftstück dankend vom Kaiser angenommen wird. In Wirklichkeit hat allerdings der damalige Premierminister die Verfassung ausgearbeitet.[2] Eine größere Anzahl, teilweise stark voneinander abweichender, Darstellungen die um diesen Zeitraum erstellt wurden deuten wohl auch darauf hin, dass man die neue Verfassung dem Volk auch visuell öfters ins Gedächtnis rufen wollte, obwohl die Künstler selber gar keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten hatten, auch nicht während den dargestellten Festlichkeiten.[3]


Auf allen Darstellungen ist nur mehr westliche Kleidung zu sehen, selten noch japanisch wirkende Motive („Abriss der Verkündung der Verfassung“, Hintergrund). Die Holzschnitte wirken kitschig, weil sie überladen mit Details sind, jedoch den in der Herstellung sehr aufwendigen Farbverlauf nahezu überhaupt nicht einsetzen.

Es gab auch Aufstellungen mit dem Kaiser und verschiedenen Verantwortlichen der Regierung. Bei „Darstellung der japanischen Aristokratie“ (fusō kouki kan 扶桑高貴鏡) ist allerdings nicht die eigentlich visuelle Darstellung das interessanteste, obwohl auch hier wieder die Kaiserin in japanischer Kleidung zu sehen ist, sondern der Titel des Bildes. Wie in „Spiegel des japanischen Adels“ (-> Meiji Tennō - Als mythischer Machthaber) wird auch hier fusō benutzt, entweder deutet dies ebenfalls auf eine Anfertigung auch für China hin, oder aber der Name ist aus anderen Gründen oder willkürlich gewählt. Gegen diese Theorie spricht jedoch die Verwendung von ofurigana.

"Darstellung der japanischen Aristokratie“, Chikanobu, 1886 [Abb. 6]

In Bezug auf Außenpolitik gab es Veranschaulichungen der politischen Verhältnisse, welche den japanischen Kaiser miteinbezogen. Das von Shunsai Toshimasa 春斎年昌 1894 angefertigte „Bildnis der Würdenträger von Japan, der Qing-Dynastie [Anm.: China] und Korea“ (nisshinkan kiken goshōzō 日清韓貴顕御肖像) zeigt den Tennō als Mittelpunkt vor den beiden japanischen Flaggen. Zwar begann im gleichen Jahr der erste Sino-Japanische Krieg, jedoch ist auf dieser Abbildung noch kein Herrschaftsanspruch gegenüber den beiden Ländern direkt zu erkennen und die Schriftzeichen unter den beiden Herrschern mit den größeren Porträts beinhalten auch ōkoku 王国, Königreich, was darauf schließen lässt, dass die Reiche noch als unabhängig angesehen wurden. Dies änderte sich bekannterweise in den folgenden Jahrzehnten.

„Bildnis der Würdenträger von Japan, der Qing-Dynastie und Korea“, Shunsai Toshimasa, 1894 [Abb. 7]

In Darstellungen des Parlaments wird der Tennō wohl eher realitätsnah, weil nur als Betrachter am Rande des Geschehens dargestellt. Es gibt Berichte, denen zu Folge er bis zu seinem Tod nur sehr minimal in die Sitzungen eingebunden war und er sich eher zurückhielt, wie es die Elite für ihn vorgesehen hatte.[4] Laut Large allerdings versuchte er sich zumindest in den 1880ern durchaus in die Politik einzubringen indem er etwa versuchte Streitgespräche zu schlichten oder die Vergabe von Posten im Militär zu beeinflussen. Dies ging aber gegen den Willen von Itō Hirobumi 伊藤博文, dem Premierminister von 1885 bis 1888 (erste von vier Amtsperioden), und so wurden von ihm 1886 Reformen zur Limitierung der politischen Macht des Tennō eingeführt.[5] Solches Bildmaterial dürfte hauptsächlich für das Volk als visuelle Erklärung gedacht sein damit dieses das neuartige Parlament, welches erst mit der Meiji Verfassung eingeführt wurde, besser versteht.

„Illustration des Parlaments des großjapanischen Kaiserreichs“, Gotō Yoshikage, 1890 [Abb. 8]

Als Anmerkung: Obwohl in Europa auch Herrscher auf Banknoten abgebildet wurden, war dies in Japan in der Meiji Zeit nicht der Fall, sondern man hielt die Noten eher schlicht.[6]

Weitere relevante Bilder


Verweise

Verwandte Themen

Literatur

  • Bruce Arthur Coats 2006
    Chikanobu: Modernity and nostalgia in Japanese prints. Leiden: Hotei 2006.
  • Donald Keene 2002
    Emperor of Japan: Meiji and his world, 1852-1912. New York: Columbia Univ. Press. 2002.
  • Stephen S. Large 1997
    Emperors of the rising sun: Three biographies. Tokyo u.a.: Kodansha International 1997. (Behandelt, auch vergleichend, das Leben der drei Tennō Meiji, Taishō und Shōwa..)
  • Meiji Tenno - Vollständige Literaturliste

Internetquellen

Letzte Überprüfung der Linkadressen: 2021/08/19

Fußnoten

  1. Verfassung des japanischen Kaiserreichs“, Digital Archive (Stand: 2021/08/19)
  2. Large 1997, S. 40
  3. Coats 2006, S. 29
  4. Keene 2002, S. 104–105, 168
  5. Large 1997, S. 39
  6. The History of Japanese Currency“, Kahei Hakubutsukan (Stand: 2021/08/19)

Bilder

Quellen und Erläuterungen zu den Bildern auf dieser Seite:

  1. 122 Meiji Tennō.jpg
    Meiji Tennō Person; 100,3 x 40,0 cm
    Bild © Livedoor. (Letzter Zugriff: 2021/9/8)
  2. Artikel 1.png

    1. Artikel der Meiji Verfassung Graphik
    Bild © Quelle unbekannt

  3. Meiji Tenno - Ausruf der Meiji-Verfassung.jpg
    Ausruf der Meiji-Verfassung Blockdruck von (Wahrscheinlich !) Toyohara Chikanobu 豊原周延, auch Yōshū Chikanobu 楊洲周延 (1838-1912). Meiji-Zeit, 1890; Museum of Fine Arts, Boston
    Bild © Massachusetts Institute of Technology. (Letzter Zugriff: 2012/10/15)
    Jean S. and Frederic A. Sharf Collection
  4. Meiji Tenno - Ausruf der Meiji-Verfassung 2.jpg
    Ausruf der Meiji-Verfassung (2) Blockdruck von Toyohara Chikanobu 豊原周延, auch Yōshū Chikanobu 楊洲周延 (1838-1912). Meiji-Zeit, 1889
    Bild © Wikipedia. (Letzter Zugriff: 2012/10/15)
  5. Meiji Verfassung 4.jpg
    大日本帝国憲法式之圖 (Dainihonteikoku kenpoushiki no zu) Blockdruck von Toyohara Chikanobu (1838–1912). Meiji-Zeit, 1889; 37 x 74cm
    Bild © Waseda University Library. (Letzter Zugriff: 2012/10/15)
    „Illustration der Feierlichkeit zur Verfassung des großjapanischen Kaiserreichs“
  6. Mtmj NR101 cut.jpg
    Darstellung der japanischen Aristokratie (Fusō kouki kan 扶桑高貴鏡) Blockdruck von Toyohara Chikanobu (1838–1912). Meiji-Zeit, 1886; aus Tanba 1966, S. 72, Abb. 101.
  7. Mtmj NR121 cut.jpg
    Bildnis der Würdenträger von Japan, der Qing-Dynastie und Korea (Nisshinkan kiken goshōzō 日清韓貴顕御肖像) Blockdruck von Shunsai Toshimasa. Meiji-Zeit, 1894; aus Tanba 1966, S. 79, Abb. 121.
  8. Meiji Tenno - Parlament 3.jpg
    Meiji Tenno - Parlament Blockdruck von Gotō Yoshikage (1858-1922). Meiji-Zeit, 1890; Museum of Fine Arts, Boston
    Bild © Massachusetts Institute of Technology. (Letzter Zugriff: 2012/10/15)
    Jean S. and Frederic A. Sharf Collection
    Meiji Tennō (Lounge links) im Parlament.
  9. Meiji tenno - Kizokuin.jpg
    Meiji Tennō - Kizokuin Blockdruck (Farbe) von Toyohara Chikanobu 豊原周延, auch Yōshū Chikanobu 楊洲周延 (1838-1912). Meiji-Zeit, September 1889; im Besitz des British Museum
    Bild © Wikipedia, http://www.harashobo.com/english/. (Letzter Zugriff: 2012/10/15)
  10. Meiji tenno - Parlament.jpg
    Abbildung des Parlaments Blockdruck (Farbe) von Toyohara Chikanobu 豊原周延, auch Yōshū Chikanobu 楊洲周延 (1838-1912). September 1889; im Besitz des British Museum
    Bild © Wikipedia, http://www.harashobo.com/english/. (Letzter Zugriff: 2012/10/15)
  11. Mtmj NR97 cut.jpg
    Meiji mit seiner Kaiserin und diversen Politikern Blockdruck. Meiji-Zeit, 1883; aus Tanba 1966, S. 70, Abb. 97.
  12. Mtmj NR62 cut.jpg
    Beratung von Meiji Politikern Blockdruck. Meiji-Zeit, 1888; aus Tanba 1966, S.55, Abb 62.
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    Meiji Parlament Blockdruck. Meiji-Zeit, 1890; aus Tanba 1966, S. 57, Abb. 67.
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    Meiji übersiedelt von Kyoto nach Tokyo Blockdruck. Meiji-Zeit, 1868; aus Tanba 1966, S. 41, Abb. 40.
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    Kriegsplanungen Blockdruck. Meiji-Zeit, 1897; aus Tanba 1966, S. 145, Abb. 258.
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    Kaiserlicher Feierzug zum kaiserlichen Parlament (Teikoku gikai: Miyuki no zu) Blockdruck von Toyohara Chikanobu. 1890-1891Aus "Chikanobu" (2006) von Coats, Bruce Arthur. Leiden: Hotei. Seite 80.
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    Empfang eines russischen Zarenprinz Blockdruck. Meiji-Zeit, 1893; aus Tanba 1966, S. 80, Abb. 124.