Geschichte/Terauke: Unterschied zwischen den Versionen

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{{titel | ''Terauke seido'' <span class{{=}}bottom>Inquisition unter buddhistischen Vorzeichen</span>}}
 
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{{fl|I}}nquisition bedeutet bekanntlich Nach·forschung. Im euro·päischen Kontext ver·steht man darunter die Aus·forschung von An·hängern ketzer·ischer Ideen, die nicht dem Dogma der katho·lischen Kirche ent·sprachen. In Japan entwickelte sich — ironischer·weise nach dem ersten Kontakt mit dem Chris·ten·tum — ein ähn·liches System, das unter dem Begriff {{glossar:teraukeseido}}, „System der Tempel-Bestätigungen“, be·kannt wurde. Auch dabei ging es um die Aus·forschung von nicht Recht·gläubigen, wobei hier aber vor allem Christen ge·meint waren. Die Glaubens·nach·forschungen wurden unter Mit·hilfe von bud·dhis·tischen Tempeln aus·geführt, be·straft wurden die Un·gläubigen jedoch — und hier liegt ein großer Unter·schied zur euro·päischen Inquisition — von weltlichen Autori·täten.
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{{fl|I}}nquisition bedeutet bekanntlich Nach·forschung. Im euro·päischen Kontext ver·steht man darunter die Aus·forschung von An·hängern ketzer·ischer Ideen, die nicht dem Dogma der katho·lischen Kirche ent·sprachen. In Japan entwickelte sich — ironischer·weise nach dem ersten Kontakt mit dem Chris·ten·tum — ein ähn·liches System, das unter dem Begriff {{glossar:teraukeseido}}, „System der Tempel-Bestätigungen“, be·kannt wurde. Auch dabei ging es um die Aus·forschung von nicht Recht·gläubigen, wobei hier aber vor allem Christen ge·meint waren. Die Glaubens·nach·forschungen wurden unter Mit·hilfe von bud·dhis·tischen Tempeln aus·geführt, die bürokratische Erfassung und Bestrafung der Un·gläubigen lag jedoch — und hier liegt ein großer Unter·schied zur euro·päischen Inquisition — von weltlichen Autori·täten.  
  
 
==Glaubensüberprüfung==
 
==Glaubensüberprüfung==
  
Das System der Tempelregistrierung umfasste im Grunde drei Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel und die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung. Die Familien·vorsteher (bzw. die Vorsteher von Nach·bar·schafts·gruppen, {{Glossar:Goningumi}}) hatten die Aufgabe, jährlich ein Register ihrer Familien·mit·glieder anzufertigen, das u.a. An·gaben zu Familien·stand und Alter aller be·treffenden Personen ent·hielt. Dieses Register musste vom lokalen Tempel be·stätigt werden. Die Be·stätigung implizierte, dass alle frag·lichen Personen Mit·glieder der Glaubens·gemeinde ({{g|danna}}) des Tempels und daher recht·gläubig waren. Daher nannte man die ent·sprechenden Register auch {{glossar:shuumonaratamechou}}, „Glaubens·überprüfungs-Register“. Die vom Tempel be·stätigten Register wurde dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt. Um also nicht in den Ver·dacht ketzer·ischer Be·tätigung zu kommen, musste sich jeder Bürger aktiv um die Mit·glied·schaft bei einem staatlich an·er·kannten Tempel bemühen, der ihm dann seine Recht·gläubigkeit bestätigte.  
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Das System der Tempelregistrierung umfasste im Grunde drei Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel und die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung. Die Familien·vorsteher (bzw. die Vorsteher von Nach·bar·schafts·gruppen, {{Glossar:Goningumi}}) hatten die Aufgabe, jährlich ein Register ihrer Familien·mit·glieder anzufertigen, das u.a. An·gaben zu Familien·stand und Alter aller be·treffenden Personen ent·hielt. Dieses Register musste vom lokalen Tempel be·stätigt werden. Die Be·stätigung durch einen Tempel besagte, dass die betreffende Person ein Mitglied der Glaubens·gemeinde bzw. ein „Förderer“ ({{g|danna}}) des Tempels und daher kein Christ war. Daher nannte man die ent·sprechenden Register auch {{glossar:shuumonaratamechou}}, „Glaubens·überprüfungs-Register“. Die vom Tempel be·stätigten Register wurde dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt. Um also nicht in den Ver·dacht ketzer·ischer Be·tätigung zu kommen, musste sich jeder Bürger aktiv um die Mit·glied·schaft bei einem staatlich an·er·kannten Tempel bemühen, der ihm dann seine Recht·gläubigkeit bestätigte.  
  
 
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Dieses System wurde Anfang des sieb·zehn·ten Jahr·hunderts im An·schluss an die Shima·bara Rebellion (1637–38) vom Tokugawa Shōgunat ein·ge·führt und war zu·nächst zur Aus·forschung der Christen in Kyūshū, dem Haupt·ver·breitungs·gebiet des japanischen Chris·ten·tums, ge·dacht. Das Shōgunat etablierte zu diesem Zweck eine eigene Behörde ({{Glossar:Shuumonaratameyaku}}) und hielt die {{Glossar:Daimyou}} an, ein gleiches zu tun. Im Laufe der folgenden hundert Jahre breitete sich die Institu·tion über ganz Japan aus, ob·wohl der eigentliche Anlass, die Chris·ten·ver·folgung, immer be·deutungs·loser wurde. Das System erwies sich jedoch in mehr·facher Hin·sicht als nützliches Herr·schafts·mittel zur ideologischen und ver·waltungs·tech·nischen Kontrolle der Bevöl·kerung.
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Dieses System wurde Anfang des sieb·zehn·ten Jahr·hunderts im An·schluss an das landesweite Verbot des Christentums (1614) ein·ge·führt und war zu·nächst zur Aus·forschung der Christen in Kyūshū, dem Haupt·ver·breitungs·gebiet des japanischen Chris·ten·tums, ge·dacht. Nach der
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Shima·bara Rebellion (1637–38) wurde es zunächst in allen direkt vom Shogunat verwalteten Regionen angewandt und ab 1664 schließlich per Dekret landesweit angeordnet. Auf diese Weise breitete sich die Institu·tion über ganz Japan aus, ob·wohl der eigentliche Anlass, die Chris·ten·ver·folgung, immer be·deutungs·loser wurde. Das System erwies sich jedoch in mehr·facher Hin·sicht als nützliches Herr·schafts·mittel zur ideologischen und ver·waltungs·tech·nischen Kontrolle der Bevöl·kerung.
  
 
Zunächst wurde dadurch jede Person büro·kratisch erfasst. Diese Aufgabe er·ledigten nun aber nicht allein Ver·waltungs·beamte, sondern auch bud·dhis·tische Tempel. Sie mussten ja ihren Gemeinde·mit·gliedern bestätigen, dass diese ihrer Gemeinde an·ge·hörten und setzten zu diesem Zweck einen Stempel unter die ent·sprechenden Register·einträge, sofern diese von·seiten der einzelnen Mit·glieder ordnungs·gemäß ausgefüllt waren.
 
Zunächst wurde dadurch jede Person büro·kratisch erfasst. Diese Aufgabe er·ledigten nun aber nicht allein Ver·waltungs·beamte, sondern auch bud·dhis·tische Tempel. Sie mussten ja ihren Gemeinde·mit·gliedern bestätigen, dass diese ihrer Gemeinde an·ge·hörten und setzten zu diesem Zweck einen Stempel unter die ent·sprechenden Register·einträge, sofern diese von·seiten der einzelnen Mit·glieder ordnungs·gemäß ausgefüllt waren.
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==Bürokratisierung des Buddhismus==
 
==Bürokratisierung des Buddhismus==
  
Die {{glossar:shuumonaratame}}-Zertifikate spielten im Alltag der {{glossar:edo}}-Zeit eine ähnliche Rolle wie heute ein Pass oder Personal·ausweis. Man brauchte sie bei jedem größeren Orts·wechsel (das Reisen war ja sehr ein·ge·schränkt), beim Antritt be·stimmter Arbeiten, bei der Heirat, usw. Auf diese Weise wurden die bud·dhis·tischen Tempel quasi zur untersten Ebene der Landes·verwaltung und zwar gleicher·maßen für die Zentral·verwaltung ({{glossar:bakufu}}) als auch die Regional·verwaltung ({{glossar:han}}). Bud·dhis·tische Tempel nahmen damit zwar weltliche Ver·waltungs·aufgaben auf sich und waren welt·lichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie er·hielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf ihre ''shūmon aratame''-Be·stätigungen an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zu·sätz·liche religiöse Dienst·leis·tungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Ge·mein·de mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Rechts·dokumente des Shōgunats wiesen explizit darauf hin, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die bud·dhis·tischen Ster·be·riten keinen Wert legten, möglicher·weise Christen seien und genauer unter·sucht werden müssten.<ref>Tamamuro 2001, S. 267.</ref> Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum.
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Die {{glossar:shuumonaratame}}-Register wurden doppelt ausgeführt und lagerten sowohl bei den jeweiligen regionalen Behörden als auch in Edo. Üblicherweise wurden sie jedes Jahr aktualisiert. Sie erfassten in der Theorie jeden Bürger (wenn auch in dezentralisierter Form) und spielten im Alltag der {{glossar:edo}}-Zeit eine zunehmend bedeutende Rolle. Neben Religionszugehörigkeit und Familienstand wurden hier auch Heiraten oder Orts·wechsel der Bürger eingetragen (das Reisen war ja sehr ein·ge·schränkt). Die Tempel führten zum Zweck der Bestätigung ihrerseits Listen ihrer Mitglieder, die Jahr für Jahr mit den Registern der Regionalbehörde abgeglichen wurden. Bud·dhis·tische Tempel nahmen damit zwar weltliche Ver·waltungs·aufgaben auf sich und waren welt·lichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie er·hielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf ihre die Be·stätigung ihrer Mitgliedschaft an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zu·sätz·liche religiöse Dienst·leis·tungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Ge·mein·de mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Rechts·dokumente des Shōgunats wiesen explizit darauf hin, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die bud·dhis·tischen Ster·be·riten keinen Wert legten, möglicher·weise Christen seien und genauer unter·sucht werden müssten.<ref>Tamamuro 2001, S. 267.</ref> Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum.
  
 
Durch dieses System wurde natürlich der Bud·dhis·mus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Chris·ten·tum standen auch manche Frak·tionen der {{g|nichirenshuu|Nichiren}}-Schule und des [[Geschichte/Amidismus | Amidismus]] auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der {{Glossar:Sengokujidai | Sengoku}}-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von {{Glossar:Odanobunaga}} und {{Glossar:Toyotomihideyoshi}} mit bru·taler Gewalt be·kämpft wurden. Das {{glossar:teraukeseido}} ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Grup·pierungen, deren „funda·men·talis·tischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten.
 
Durch dieses System wurde natürlich der Bud·dhis·mus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Chris·ten·tum standen auch manche Frak·tionen der {{g|nichirenshuu|Nichiren}}-Schule und des [[Geschichte/Amidismus | Amidismus]] auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der {{Glossar:Sengokujidai | Sengoku}}-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von {{Glossar:Odanobunaga}} und {{Glossar:Toyotomihideyoshi}} mit bru·taler Gewalt be·kämpft wurden. Das {{glossar:teraukeseido}} ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Grup·pierungen, deren „funda·men·talis·tischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten.
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Dennoch kam es inner·halb der vom Staat erlaubten und ge·förderten bud·dhis·tischen Richtungen zwangs·läufig zu einer Nivellierung. Dies unter anderem aus dem Grund, dass das Shōgunat ein Mit·sprache·recht bei der Fest·legung ortho·doxer Glaubens- und Praxis·formen hatte. Der heute ver·breitete sog. „Begräbnis-Bud·dhis·mus“ ({{glossar:soushikibukkyou}}), der wie wir gesehen haben über die Sekten·grenzen hinweg sehr ähnlich auf·ge·baut ist, resultiert indirekt aus der be·sonderen Beachtung der Sterbe·riten, die vom Shōgunat vor·ge·geben wurden. Die Vergabe von bud·dhis·tischen Toten·namen ({{glossar:kaimyou}}), wie sie heute in allen Rich·tun·gen des japanischen Bud·dhis·mus prakti·ziert wird (s. Kap. Alltag, [[Alltag/Totenriten | Bestattung]]), entstand bei·spiels·weise im Zu·sammen·hang mit dem ''terauke'' System, Anfang des acht·zehnten Jahr·hunderts. Die spezi·fischen Glaubens·inhalte der einzelnen bud·dhis·tischen Rich·tungen wurden da·ge·gen in den Hinter·grund ge·drängt.
 
Dennoch kam es inner·halb der vom Staat erlaubten und ge·förderten bud·dhis·tischen Richtungen zwangs·läufig zu einer Nivellierung. Dies unter anderem aus dem Grund, dass das Shōgunat ein Mit·sprache·recht bei der Fest·legung ortho·doxer Glaubens- und Praxis·formen hatte. Der heute ver·breitete sog. „Begräbnis-Bud·dhis·mus“ ({{glossar:soushikibukkyou}}), der wie wir gesehen haben über die Sekten·grenzen hinweg sehr ähnlich auf·ge·baut ist, resultiert indirekt aus der be·sonderen Beachtung der Sterbe·riten, die vom Shōgunat vor·ge·geben wurden. Die Vergabe von bud·dhis·tischen Toten·namen ({{glossar:kaimyou}}), wie sie heute in allen Rich·tun·gen des japanischen Bud·dhis·mus prakti·ziert wird (s. Kap. Alltag, [[Alltag/Totenriten | Bestattung]]), entstand bei·spiels·weise im Zu·sammen·hang mit dem ''terauke'' System, Anfang des acht·zehnten Jahr·hunderts. Die spezi·fischen Glaubens·inhalte der einzelnen bud·dhis·tischen Rich·tungen wurden da·ge·gen in den Hinter·grund ge·drängt.
  
Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-bud·dhis·tischen Ressen·timents kam, dass die bud·dhis·tischen Mönche als Agenten der Re·gie·rung ver·schrien waren, und dass ver·schiedene Teile der Ge·sell·schaft nach spirituellen Wegen außer·halb des Bud·dhis·mus zu suchen be·gannen. In der Edo-Zeit bietet die Geschichte des Bud·dhis·mus daher nur noch wenige spek·taku·läre in·halt·liche Neuerungen (Ausnahme viel·leicht die Re·formen der {{Glossar:Zen}}-Sekten). Ideen·ge·schicht·lich ist da·ge·gen die Ent·wicklung des japa·nischen Kon·fuzianis·mus, des Shintō und das Auf·kommen der „Neuen Religionen“ in der {{Glossar:Bakumatsu}}-Zeit (d.h. in den letzten Jahrzehnten vor 1868) attraktiver. Den·noch hat die Büro·kra·tisierung des Bud·dhis·mus in- und außer·halb der japa·nischen Reli·gons·geschichte weit·reichende Folgen, die nach wie vor nur un·zu·reichend erforscht sind.
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Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-bud·dhis·tischen Ressen·timents kam, dass die bud·dhis·tischen Mönche als Agenten der Re·gie·rung ver·schrien waren, und dass ver·schiedene Teile der Ge·sell·schaft nach spirituellen Wegen außer·halb des Bud·dhis·mus zu suchen be·gannen. In der Edo-Zeit bietet die Geschichte des Bud·dhis·mus daher nur noch wenige spek·taku·läre in·halt·liche Neuerungen (Ausnahme viel·leicht die Re·formen der {{Glossar:Zen}}-Schulen). Ideen·ge·schicht·lich ist da·ge·gen die Ent·wicklung des japa·nischen Kon·fuzianis·mus, des Shintō und das Auf·kommen der „Neuen Religionen“ in der {{Glossar:Bakumatsu}}-Zeit (d.h. in den letzten Jahrzehnten vor 1868) attraktiver. Den·noch hat die Büro·kra·tisierung des Bud·dhis·mus in- und außer·halb der japa·nischen Reli·gons·geschichte weit·reichende Folgen, die nach wie vor nur un·zu·reichend erforscht sind.
  
 
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* Yokota Fuyuhiko, 2008 <br/>„[http://www.archives.city.amagasaki.hyogo.jp/chronicles/visual/03kinsei/kinsei1-6.html#kinsei1-6-09 Hyakushō no ie to kazoku.]“ In: ''Zusetsu Amagasaki no rekishi.'' (Webprojekt der Sonoda Gakuen Joshi Daigaku.)
 
* Yokota Fuyuhiko, 2008 <br/>„[http://www.archives.city.amagasaki.hyogo.jp/chronicles/visual/03kinsei/kinsei1-6.html#kinsei1-6-09 Hyakushō no ie to kazoku.]“ In: ''Zusetsu Amagasaki no rekishi.'' (Webprojekt der Sonoda Gakuen Joshi Daigaku.)

Version vom 3. November 2019, 16:00 Uhr

Achtung: Sie sehen eine veraltete Version von https://religion-in-japan.univie.ac.at/Handbuch/Geschichte/Terauke.

Terauke seido Inquisition unter buddhistischen Vorzeichen

Achtung: Sie sehen eine veraltete Version von https://religion-in-japan.univie.ac.at/Handbuch/Geschichte/Terauke.

Inquisition bedeutet bekanntlich Nach·forschung. Im euro·päischen Kontext ver·steht man darunter die Aus·forschung von An·hängern ketzer·ischer Ideen, die nicht dem Dogma der katho·lischen Kirche ent·sprachen. In Japan entwickelte sich — ironischer·weise nach dem ersten Kontakt mit dem Chris·ten·tum — ein ähn·liches System, das unter dem Begriff

terauke seido 寺請制度 (jap.)

System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit

Institution

Der Begriff „terauke seido“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

, „System der Tempel-Bestätigungen“, be·kannt wurde. Auch dabei ging es um die Aus·forschung von nicht Recht·gläubigen, wobei hier aber vor allem Christen ge·meint waren. Die Glaubens·nach·forschungen wurden unter Mit·hilfe von bud·dhis·tischen Tempeln aus·geführt, die bürokratische Erfassung und Bestrafung der Un·gläubigen lag jedoch — und hier liegt ein großer Unter·schied zur euro·päischen Inquisition — von weltlichen Autori·täten.

Glaubensüberprüfung

Das System der Tempelregistrierung umfasste im Grunde drei Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel und die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung. Die Familien·vorsteher (bzw. die Vorsteher von Nach·bar·schafts·gruppen,

goningumi 五人組 (jap.)

Nachbarschaftsgruppe; wtl. „Fünfergruppe“

Person

Der Begriff „goningumi“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Bilder

  • Edict.jpg

) hatten die Aufgabe, jährlich ein Register ihrer Familien·mit·glieder anzufertigen, das u.a. An·gaben zu Familien·stand und Alter aller be·treffenden Personen ent·hielt. Dieses Register musste vom lokalen Tempel be·stätigt werden. Die Be·stätigung durch einen Tempel besagte, dass die betreffende Person ein Mitglied der Glaubens·gemeinde bzw. ein „Förderer“ (danna [danna (jap.) 旦那 Gönner, Patron oder einfach Gemeindemitglied eines buddhistischen Tempels, auch danka; davon abgeleitet: Mann, der für die Lebenskosten einer Frau aufkommt (z.B. für eine Geisha); Ehemann]) des Tempels und daher kein Christ war. Daher nannte man die ent·sprechenden Register auch

shūmon aratame chō 宗門改帳 (jap.)

Glaubensüberprüfungsregister

Text

Der Begriff „shūmon aratame chō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Bilder

  • Shumon aratame cho 2.jpg

, „Glaubens·überprüfungs-Register“. Die vom Tempel be·stätigten Register wurde dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt. Um also nicht in den Ver·dacht ketzer·ischer Be·tätigung zu kommen, musste sich jeder Bürger aktiv um die Mit·glied·schaft bei einem staatlich an·er·kannten Tempel bemühen, der ihm dann seine Recht·gläubigkeit bestätigte.

Shumon aratame cho 2.jpg
1 Glaubensregister aus dem Jahr 1698
Das hier abgebildete Glaubensregister (shūmon aratame chō) aus dem Jahr 1698 (Genroku 11) stellt ein gutes Beispiel für den Wert der Glaubensregister als sozialhistorische und demographische Quelle dar. Erfasst ist das Dorf Mandaraji, heute Teil der Stadt Amagasaki zwischen Kōbe und Ōsaka. Das Register wurde von der Dorfgemeide selbst erstellt, nach jedem Eintrag findet sich aber ein Stempel des lokalen Tempels, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt. (Quelle: Yokota Fuyuhiko, „Hyakushō no ie to kazoku“.)
Edo-Zeit, 1698. Amagasaki no rekishi.


Dieses System wurde Anfang des sieb·zehn·ten Jahr·hunderts im An·schluss an das landesweite Verbot des Christentums (1614) ein·ge·führt und war zu·nächst zur Aus·forschung der Christen in Kyūshū, dem Haupt·ver·breitungs·gebiet des japanischen Chris·ten·tums, ge·dacht. Nach der Shima·bara Rebellion (1637–38) wurde es zunächst in allen direkt vom Shogunat verwalteten Regionen angewandt und ab 1664 schließlich per Dekret landesweit angeordnet. Auf diese Weise breitete sich die Institu·tion über ganz Japan aus, ob·wohl der eigentliche Anlass, die Chris·ten·ver·folgung, immer be·deutungs·loser wurde. Das System erwies sich jedoch in mehr·facher Hin·sicht als nützliches Herr·schafts·mittel zur ideologischen und ver·waltungs·tech·nischen Kontrolle der Bevöl·kerung.

Zunächst wurde dadurch jede Person büro·kratisch erfasst. Diese Aufgabe er·ledigten nun aber nicht allein Ver·waltungs·beamte, sondern auch bud·dhis·tische Tempel. Sie mussten ja ihren Gemeinde·mit·gliedern bestätigen, dass diese ihrer Gemeinde an·ge·hörten und setzten zu diesem Zweck einen Stempel unter die ent·sprechenden Register·einträge, sofern diese von·seiten der einzelnen Mit·glieder ordnungs·gemäß ausgefüllt waren.

Tempel lebten in der Regel von individuellen Spenden. Schon vor der Edo-Zeit bemühten sich die Tempel, fixe Gemeinden zu etablierten, die regelmäßig festgesetzte Summen für religiöse Dienstleistungen, allen voran Begräbnisse, „spendeten“. Dieses System, das nicht auf Gesetzen, sondern auf Bräuchen beruhte, ist auch als danka seido [danka seido (jap.) 檀家制度 System zur Führung von Familienregistern durch örtliche Tempel; siehe auch terauke seido] bekannt (danka oder danna bedeutet Gönner oder Spender und geht auf den Sanskritbegriff dana, „Gabe“, zurück). Der Zwang sich bei einem Tempel zu registrieren stärkte das System der Spendergemeinden und damit auch die Macht buddhistischer Institutionen als solcher. Zwar konnte man den Tempel, bei dem man sich seine Rechtgläubigkeit bestätigen lassen wollte, in der Theorie frei wählen, es musste aber auf jeden Fall ein buddhistischer Tempel sein. Außerdem gab es gesetzliche Bestimmungen, die den Wechsel von einem Tempel zum anderen schwierig machten. Daher blieb man üblicherweise bei jenem Tempel, dem schon die eigenen Vorfahren angehörten. Tempel·registrie·rung und Spender·gemeinde waren also unab·hängig von einander entstanden, verstärkten sich in der Edo-Zeit jedoch gegenseitig und prägten den Buddhismus dieser Zeit.

Bürokratisierung des Buddhismus

Die

shūmon aratame 宗門改 (jap.)

„Glaubensüberprüfung“; religiöse Kontrolle in der Edo-Zeit

Geschichte

Der Begriff „shūmon aratame“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

-Register wurden doppelt ausgeführt und lagerten sowohl bei den jeweiligen regionalen Behörden als auch in Edo. Üblicherweise wurden sie jedes Jahr aktualisiert. Sie erfassten in der Theorie jeden Bürger (wenn auch in dezentralisierter Form) und spielten im Alltag der

Edo 江戸 (jap.)

Hauptstadt der Tokugawa-Shōgune, heute: Tōkyō; auch: Zeit der Tokugawa-Dynastie, 1600–1867 (= Edo-Zeit);

Ort, Epoche

Der Begriff „Edo“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

Bilder

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  • Namazu ken.jpg
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Geographische Lage

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Geographische Lage von Edo; s.a. Geo-Glossar

-Zeit eine zunehmend bedeutende Rolle. Neben Religionszugehörigkeit und Familienstand wurden hier auch Heiraten oder Orts·wechsel der Bürger eingetragen (das Reisen war ja sehr ein·ge·schränkt). Die Tempel führten zum Zweck der Bestätigung ihrerseits Listen ihrer Mitglieder, die Jahr für Jahr mit den Registern der Regionalbehörde abgeglichen wurden. Bud·dhis·tische Tempel nahmen damit zwar weltliche Ver·waltungs·aufgaben auf sich und waren welt·lichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie er·hielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf ihre die Be·stätigung ihrer Mitgliedschaft an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zu·sätz·liche religiöse Dienst·leis·tungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Ge·mein·de mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Rechts·dokumente des Shōgunats wiesen explizit darauf hin, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die bud·dhis·tischen Ster·be·riten keinen Wert legten, möglicher·weise Christen seien und genauer unter·sucht werden müssten.1 Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum.

Durch dieses System wurde natürlich der Bud·dhis·mus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Chris·ten·tum standen auch manche Frak·tionen der Nichiren [Nichiren-shū (jap.) 日蓮宗 Nichiren Schule; Sammelnamen für Schulen in der Tradition Nichirens, aber auch Namen einer bestimmten Schule innerhalb des heutigen Nichiren Buddhismus; nicht zu verwechseln mit der 1912 gegr. Nichiren Shōshū]-Schule und des Amidismus auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der

Sengoku Jidai 戦国時代 (jap.)

Zeit der kämpfenden Länder, 1467–1568; beginnt mit dem Ōnin-Krieg und endet nach dieser Definition mit dem Beginn der nationalen Einigung unter Oda Nobunaga; nach anderen Definitionen mit der Ausrottung der Toyotomi durch Tokugawa Ieyasu im Jahr 1615

Epoche

Der Begriff „Sengoku Jidai“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

Bilder

  • Pagode negoroji.jpg
  • Yomeimon waechter.jpg
  • Aragensaburo.jpg
  • Takeda shingen.jpg

-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von

Oda Nobunaga 織田信長 (jap.)

1534–1582, Kriegsfürst, Reichseiniger

Der Begriff „Oda Nobunaga“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

Bilder

  • Oda Nobunaga.jpg
  • Nonne eisho.jpg
  • Wakamochi.jpg

und

Toyotomi Hideyoshi 豊臣秀吉 (jap.)

1537–1598, Feldherr, militärischer Machthaber; bekannt als der zweite von drei Reichseinigern am Ende der „Zeit der kämpfenden Länder“ (Sengoku Jidai)

Der Begriff „Toyotomi Hideyoshi“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

Bilder

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mit bru·taler Gewalt be·kämpft wurden. Das

terauke seido 寺請制度 (jap.)

System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit

Institution

Der Begriff „terauke seido“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Grup·pierungen, deren „funda·men·talis·tischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten.

Dennoch kam es inner·halb der vom Staat erlaubten und ge·förderten bud·dhis·tischen Richtungen zwangs·läufig zu einer Nivellierung. Dies unter anderem aus dem Grund, dass das Shōgunat ein Mit·sprache·recht bei der Fest·legung ortho·doxer Glaubens- und Praxis·formen hatte. Der heute ver·breitete sog. „Begräbnis-Bud·dhis·mus“ (

sōshiki bukkyō 葬式仏教 (jap.)

„Begräbnis-Buddhismus“; Buddhismus, der auf die Abhaltung von Totenriten fokussiert ist

Ritus, Schulrichtung

Der Begriff „sōshiki bukkyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

), der wie wir gesehen haben über die Sekten·grenzen hinweg sehr ähnlich auf·ge·baut ist, resultiert indirekt aus der be·sonderen Beachtung der Sterbe·riten, die vom Shōgunat vor·ge·geben wurden. Die Vergabe von bud·dhis·tischen Toten·namen (

kaimyō 戒名 (jap.)

buddhistischer Totenname, posthumer Name eines Verstorbenen

Ritus

Der Begriff „kaimyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

), wie sie heute in allen Rich·tun·gen des japanischen Bud·dhis·mus prakti·ziert wird (s. Kap. Alltag, Bestattung), entstand bei·spiels·weise im Zu·sammen·hang mit dem terauke System, Anfang des acht·zehnten Jahr·hunderts. Die spezi·fischen Glaubens·inhalte der einzelnen bud·dhis·tischen Rich·tungen wurden da·ge·gen in den Hinter·grund ge·drängt.

Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-bud·dhis·tischen Ressen·timents kam, dass die bud·dhis·tischen Mönche als Agenten der Re·gie·rung ver·schrien waren, und dass ver·schiedene Teile der Ge·sell·schaft nach spirituellen Wegen außer·halb des Bud·dhis·mus zu suchen be·gannen. In der Edo-Zeit bietet die Geschichte des Bud·dhis·mus daher nur noch wenige spek·taku·läre in·halt·liche Neuerungen (Ausnahme viel·leicht die Re·formen der

Zen 禅 (jap.)

chin. Chan, wtl. Meditation; Zen Buddhismus

Schulrichtung

Der Begriff „Zen“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

Bilder

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  • Zen monk.jpg
  • Arhat16 ryozen.jpg
  • Pagode anrakuji.jpg
  • Daruma kamakura.jpg

-Schulen). Ideen·ge·schicht·lich ist da·ge·gen die Ent·wicklung des japa·nischen Kon·fuzianis·mus, des Shintō und das Auf·kommen der „Neuen Religionen“ in der

bakumatsu 幕末 (jap.)

Ende des Tokugawa-Shōgunats, 1853–1867; wtl. Ende der Zeltregierung (bakufu)

Geschichte

Der Begriff „bakumatsu“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

-Zeit (d.h. in den letzten Jahrzehnten vor 1868) attraktiver. Den·noch hat die Büro·kra·tisierung des Bud·dhis·mus in- und außer·halb der japa·nischen Reli·gons·geschichte weit·reichende Folgen, die nach wie vor nur un·zu·reichend erforscht sind.

Verweise

Verwandte Themen

Fußnoten

  1. Tamamuro 2001, S. 267.

LL

Siehe auch Internetquellen

Nam-lin Hur, Death and Social Order in Tokugawa Japan: Buddhism, Anti-Christianity, and the Danka System. Cambridge, MA: Harvard University Press, 2007.
Tamamuro Fumio, „Local Society and the Temple-Parishioner Relationship within the Bakufu’s Governance Structure“. Japanese Journal of Religious Studies 28/3–4 (2001), 261–292. (Online.)
  • Yokota Fuyuhiko, 2008
    Hyakushō no ie to kazoku.“ In: Zusetsu Amagasaki no rekishi. (Webprojekt der Sonoda Gakuen Joshi Daigaku.)


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Bilder

Quellen und Erläuterungen zu den Bildern auf dieser Seite

  1. ^ 
    Shumon aratame cho 2.jpg
    Das hier abgebildete Glaubensregister (shūmon aratame chō) aus dem Jahr 1698 (Genroku 11) stellt ein gutes Beispiel für den Wert der Glaubensregister als sozialhistorische und demographische Quelle dar. Erfasst ist das Dorf Mandaraji, heute Teil der Stadt Amagasaki zwischen Kōbe und Ōsaka. Das Register wurde von der Dorfgemeide selbst erstellt, nach jedem Eintrag findet sich aber ein Stempel des lokalen Tempels, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt. (Quelle: Yokota Fuyuhiko, „Hyakushō no ie to kazoku“.)
    Edo-Zeit, 1698. Amagasaki no rekishi.

Glossar

Namen und Fachbegriffe auf dieser Seite

  • bakumatsu 幕末 ^ Ende des Tokugawa-Shōgunats, 1853–1867; wtl. Ende der Zeltregierung (bakufu)
  • Daimyō 大名 ^ Territorialfürst, Titel des Kriegeradels
  • danka seido 檀家制度 ^ System zur Führung von Familienregistern durch örtliche Tempel; siehe auch terauke seido
  • danna 旦那 ^ Gönner, Patron oder einfach Gemeindemitglied eines buddhistischen Tempels, auch danka; davon abgeleitet: Mann, der für die Lebenskosten einer Frau aufkommt (z.B. für eine Geisha); Ehemann
  • Edo 江戸 ^ Hauptstadt der Tokugawa-Shōgune, heute: Tōkyō; auch: Zeit der Tokugawa-Dynastie, 1600–1867 (= Edo-Zeit);
  • goningumi 五人組 ^ Nachbarschaftsgruppe; wtl. „Fünfergruppe“
  • jisha bugyō 寺社奉行 ^ Amt bzw. Amtsrat für Tempel und Schreine; oberste Instanz der religionspolitischen Verwaltung in der Edo-Zeit (ab 1635)
  • kaimyō 戒名 ^ buddhistischer Totenname, posthumer Name eines Verstorbenen
  • Nichiren-shū 日蓮宗 ^ Nichiren Schule; Sammelnamen für Schulen in der Tradition Nichirens, aber auch Namen einer bestimmten Schule innerhalb des heutigen Nichiren Buddhismus; nicht zu verwechseln mit der 1912 gegr. Nichiren Shōshū
  • Oda Nobunaga 織田信長 ^ 1534–1582, Kriegsfürst, Reichseiniger
  • Sengoku Jidai 戦国時代 ^ Zeit der kämpfenden Länder, 1467–1568; beginnt mit dem Ōnin-Krieg und endet nach dieser Definition mit dem Beginn der nationalen Einigung unter Oda Nobunaga; nach anderen Definitionen mit der Ausrottung der Toyotomi durch Tokugawa Ieyasu im Jahr 1615
  • Shimabara 島原 ^ Halbinsel in der Präfektur Nagasaki; bekannt für den Aufstand japanischer Bauern 1637–1638 (Shimabara-Rebellion), bei dem 37.000 überwiegend christliche Aufständische getötet wurden
  • shōya 庄屋 ^ Dorfvorstand während der Edo-Zeit
  • shūmon aratame chō 宗門改帳 ^ Glaubensüberprüfungsregister
  • sōshiki bukkyō 葬式仏教 ^ „Begräbnis-Buddhismus“; Buddhismus, der auf die Abhaltung von Totenriten fokussiert ist
  • terauke 寺請 ^ obligatorische Bestätigung der Mitgliedschaft bei einem buddhistischen Tempel; diente in der Edo-Zeit zum Nachweis des nicht-christlichen Status
  • terauke seido 寺請制度 ^ System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit
  • Toyotomi Hideyoshi 豊臣秀吉 ^ 1537–1598, Feldherr, militärischer Machthaber; bekannt als der zweite von drei Reichseinigern am Ende der „Zeit der kämpfenden Länder“ (Sengoku Jidai)
  • Zen^ chin. Chan, wtl. Meditation; Zen Buddhismus