Geschichte/Staatsshinto/Kyoiku chokugo: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. November 2014, 21:14 Uhr

Achtung: Sie sehen eine veraltete Version von https://religion-in-japan.univie.ac.at/Handbuch/Geschichte/Staatsshinto/Kyoiku_chokugo.

Der Kaiserliche Erziehungserlass aus dem Jahr 1890
Chokugo.jpg
Durch diesen Erlass wurde der Schwerpunkt des japanischen Erziehungssystems zurück verlegt auf eine Bildung nach konfuzianischem Vorbild.
Meiji-Zeit. Meiji Jingū.

Die offizielle deutsche Übersetzung (1931) dieses einflussreichen Dokuments lautet:

Wir geben euch hiermit zu wissen:

Unsere Kaiserlichen Vorfahren haben das Reich auf breiter und ständiger Basis errichtet und die Tugend tief und fest ein·ge·pflanzt. Unsere Unter·tanen sind in un·ver·brüch·licher Treue gegen den Herr·scher und in kind·licher Liebe zu den Eltern stets eines Sinnes ge·wesen und haben von Geschlecht zu Geschlecht diese schöne Ge·sinnung in ihrem Tun be·kundet. Dies ist die edle Blüte unseres Staats·gebildes (
kokutai 国体 (jap.)

Nationalwesen, wtl. „Landeskörper“

Konzept

Der Begriff „kokutai“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

) und zu·gleich auch der Ur·quell, aus dem unsere Erziehung entspringt.

Ihr Untertanen! Liebet und ehret denn eure Eltern, seid ergeben euren Ge·schwistern, seid einig als Gatte und Gattin, und treu als Freund dem Freunde! Haltet auf be·scheidene Mäßigung für euch selbst, euer Wohl·wollen erstrecke sich auf Alle! Pfleget das Wissen und übet die Künste, auf daß ihr eure Kenntnisse und Fertig·keiten ent·wickelt und eure sittlichen Kräfte ver·voll·kommnet! Be·strebet euch ferner, das öffentliche Wohl und das All·ge·mein·inter·esse zu fördern! Achtet die Reich·ver·fas·sung und be·folget die Gesetze des Landes! Sollte es je sich nötig er·weisen, so opfert euch tapfer für das Vater·land auf! Erhaltet und mehret also das Ge·deihen Unserer wie Himmel und Erde ewig dauernden Dynastie! Dann werdet ihr nicht nur Unsere guten und getreuen Unter·tanen sein, sondern dadurch auch die von den Vor·fahren über·komme·nen Eigen·schaf·ten glänzend dartun.

Dieser Weg ist wahrlich ein Vermächtnis, das Uns Unsere Kaiserlichen Vor·fahren hinter·lassen haben, und das die Kaiserlichen Nach·kommen sowie die Untertanen allesamt be·wahren sollen: un·trüglich für alle Zeiten und gültig an allen Orten. Es ist daher Unser Wusch, daß Uns sowohl wie euch, Unsern Untertanen, dies stets in aller Ehr·furcht am Herzen liege, und daß wir alle zu derselben Tugend gelangen mögen.

Gegeben am 30. Tage des 10. Monats des 23. Jahres Meiji (30.10.1890)

[Unterschrift: Mutsuhito + Siegel]

Zitiert nach einer offiziellen Übersetzung ins Deutsche durch das Japanische Unterrichtsministerium, 1931. (S.a. Antoni 1998, S. 216.)

).

Klaus Antoni, Shintō und die Konzeption des japanischen Staatswesens (kokutai). Leiden: Brill, 1998.