Geschichte/Staatsshinto/Kyoiku chokugo: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ihr Untertanen! Liebet und ehret denn eure Eltern, seid ergeben euren Ge·schwistern, seid einig als Gatte und Gattin, und treu als Freund dem Freunde! Haltet auf be·scheidene Mäßigung für euch selbst, euer Wohl·wollen erstrecke sich auf Alle! Pfleget das Wissen und übet die Künste, auf daß ihr eure Kenntnisse und Fertig·keiten ent·wickelt und eure sittlichen Kräfte ver·voll·kommnet! Be·strebet euch ferner, das öffentliche Wohl und das | + | Ihr Untertanen! Liebet und ehret denn eure Eltern, seid ergeben euren Ge·schwistern, seid einig als Gatte und Gattin, und treu als Freund dem Freunde! Haltet auf be·scheidene Mäßigung für euch selbst, euer Wohl·wollen erstrecke sich auf Alle! Pfleget das Wissen und übet die Künste, auf daß ihr eure Kenntnisse und Fertig·keiten ent·wickelt und eure sittlichen Kräfte ver·voll·kommnet! Be·strebet euch ferner, das öffentliche Wohl und das All·ge·mein·inter·esse zu fördern! Achtet die Reich·ver·fas·sung und be·folget die Gesetze des Landes! Sollte es je sich nötig er·weisen, so opfert euch tapfer für das Vater·land auf! Erhaltet und mehret also das Ge·deihen Unserer wie Himmel und Erde ewig dauernden Dynastie! Dann werdet ihr nicht nur Unsere guten und getreuen Unter·tanen sein, sondern dadurch auch die von den Vor·fahren über·komme·nen Eigen·schaf·ten glänzend dartun. |
Dieser Weg ist wahrlich ein Vermächtnis, das Uns Unsere Kaiserlichen Vor·fahren hinter·lassen haben, und das die Kaiserlichen Nach·kommen sowie die Untertanen allesamt be·wahren sollen: un·trüglich für alle Zeiten und gültig an allen Orten. Es ist daher Unser Wusch, daß Uns sowohl wie euch, Unsern Untertanen, dies stets in aller Ehr·furcht am Herzen liege, und daß wir alle zu derselben Tugend gelangen mögen. | Dieser Weg ist wahrlich ein Vermächtnis, das Uns Unsere Kaiserlichen Vor·fahren hinter·lassen haben, und das die Kaiserlichen Nach·kommen sowie die Untertanen allesamt be·wahren sollen: un·trüglich für alle Zeiten und gültig an allen Orten. Es ist daher Unser Wusch, daß Uns sowohl wie euch, Unsern Untertanen, dies stets in aller Ehr·furcht am Herzen liege, und daß wir alle zu derselben Tugend gelangen mögen. |
Version vom 19. Januar 2013, 15:10 Uhr
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Die offizielle Übersetzung (1931) dieses einflussreichen Dokuments lautet:
Wir geben euch hiermit zu wissen:
Unsere Kaiserlichen Vorfahren haben das Reich auf breiter und ständiger Basis errichtet und die Tugend tief und fest ein·ge·pflanzt. Unsere Unter·tanen sind in un·ver·brüch·licher Treue gegen den Herr·scher und in kind·licher Liebe zu den Eltern stets eines Sinnes ge·wesen und haben von Geschlecht zu Geschlecht diese schöne Ge·sinnung in ihrem Tun be·kundet. Dies ist die edle Blüte unseres Staats·gebildes (kokutai) und zu·gleich auch der Ur·quell, aus dem unsere Erziehung entspringt.
Ihr Untertanen! Liebet und ehret denn eure Eltern, seid ergeben euren Ge·schwistern, seid einig als Gatte und Gattin, und treu als Freund dem Freunde! Haltet auf be·scheidene Mäßigung für euch selbst, euer Wohl·wollen erstrecke sich auf Alle! Pfleget das Wissen und übet die Künste, auf daß ihr eure Kenntnisse und Fertig·keiten ent·wickelt und eure sittlichen Kräfte ver·voll·kommnet! Be·strebet euch ferner, das öffentliche Wohl und das All·ge·mein·inter·esse zu fördern! Achtet die Reich·ver·fas·sung und be·folget die Gesetze des Landes! Sollte es je sich nötig er·weisen, so opfert euch tapfer für das Vater·land auf! Erhaltet und mehret also das Ge·deihen Unserer wie Himmel und Erde ewig dauernden Dynastie! Dann werdet ihr nicht nur Unsere guten und getreuen Unter·tanen sein, sondern dadurch auch die von den Vor·fahren über·komme·nen Eigen·schaf·ten glänzend dartun.
Dieser Weg ist wahrlich ein Vermächtnis, das Uns Unsere Kaiserlichen Vor·fahren hinter·lassen haben, und das die Kaiserlichen Nach·kommen sowie die Untertanen allesamt be·wahren sollen: un·trüglich für alle Zeiten und gültig an allen Orten. Es ist daher Unser Wusch, daß Uns sowohl wie euch, Unsern Untertanen, dies stets in aller Ehr·furcht am Herzen liege, und daß wir alle zu derselben Tugend gelangen mögen.
Gegeben am 30. Tage des 10. Monats des 23. Jahres Meiji (30.10.1890)
[Unterschrift: Mutsuhito + Siegel]
Zitiert nach einer offiziellen Übersetzung ins Deutsche durch das Japanische Unterrichtsministerium, 1931. (S.a. Antoni 1998, S. 216.)
Quellen
- Japanischer Originaltext: Kyōiku ni kansuru chokugo (Wikisource).
- Übersetzung in Englische: Imperial Rescript on Education (Wikisource).
- Japanische Version mit englischer Vokabelliste: Kyoiku chokugo (PMJS, Premodern Japanese Studies).
- Übertragung ins moderne Japanisch inklusive der obigen bildlichen Abbildung: Meiji Tennō-sama ni tsuite (Teil der offiziellen HP des
Schrein des Meiji Tennō in Tōkyō, err. 1920
Der Begriff „Meiji Jingū“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
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