Geschichte/Terauke: Unterschied zwischen den Versionen
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Das ''terauke''-System umfasste in seiner ausgereiften Form mehrere Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel, die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung und schließlich die zentrale Behörde zur Verwaltung von Tempeln und Schreinen ({{g|jishabugyou}}) in Edo. | Das ''terauke''-System umfasste in seiner ausgereiften Form mehrere Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel, die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung und schließlich die zentrale Behörde zur Verwaltung von Tempeln und Schreinen ({{g|jishabugyou}}) in Edo. | ||
− | * Die Dörfer hatten die Aufgabe, | + | * Die Dörfer hatten die Aufgabe, jähr·lich ein Register ihrer Gemeinde·mit·glieder anzufertigen, das u.a. An·gaben zu Familien·stand und Alter aller be·treffenden Personen ent·hielt. (In manchen Gegenden wurden diese Register auch von Familien bzw. den Vorstehern von Nach·bar·schafts·gruppen, {{g|Goningumi}} geführt). |
* Dieses Register musste von den lokalen Tempeln be·stätigt ({{g|terauke}}) werden. Meist geschah dies durch Stempel, die die Tempel unter die im Register geführten Namen setzten. Personen, die unter dem Verdacht standen, Christen zu sein, mussten gegebenenfalls auch individualisierte, auf sie persönlich ausgestellte Glaubenszertifikate einholen. Die Tempel führten zum Zweck der Bestätigung ihrerseits Listen ihrer Mitglieder, die Jahr für Jahr mit den Registern der Regionalbehörde abgeglichen wurden. | * Dieses Register musste von den lokalen Tempeln be·stätigt ({{g|terauke}}) werden. Meist geschah dies durch Stempel, die die Tempel unter die im Register geführten Namen setzten. Personen, die unter dem Verdacht standen, Christen zu sein, mussten gegebenenfalls auch individualisierte, auf sie persönlich ausgestellte Glaubenszertifikate einholen. Die Tempel führten zum Zweck der Bestätigung ihrerseits Listen ihrer Mitglieder, die Jahr für Jahr mit den Registern der Regionalbehörde abgeglichen wurden. | ||
* Die vom Tempel be·stätigten „Glaubens·überprüfungs-Register“ {{g|shuumonaratamechou}} wurden dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt. | * Die vom Tempel be·stätigten „Glaubens·überprüfungs-Register“ {{g|shuumonaratamechou}} wurden dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt. | ||
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Tempel waren zwar welt·lichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie er·hielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf die Be·stätigung ihrer Mitgliedschaft an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zu·sätz·liche religiöse Dienst·leis·tungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Ge·mein·de mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Rechts·dokumente des Shōgunats wiesen explizit darauf hin, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die bud·dhis·tischen Ster·be·riten keinen Wert legten, möglicher·weise Christen seien und genauer unter·sucht werden müssten.<ref>Tamamuro 2001, S. 267.</ref> Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum. Der Zwang sich bei einem Tempel zu registrieren stärkte somit die Macht buddhistischer Institutionen als solcher. | Tempel waren zwar welt·lichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie er·hielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf die Be·stätigung ihrer Mitgliedschaft an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zu·sätz·liche religiöse Dienst·leis·tungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Ge·mein·de mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Rechts·dokumente des Shōgunats wiesen explizit darauf hin, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die bud·dhis·tischen Ster·be·riten keinen Wert legten, möglicher·weise Christen seien und genauer unter·sucht werden müssten.<ref>Tamamuro 2001, S. 267.</ref> Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum. Der Zwang sich bei einem Tempel zu registrieren stärkte somit die Macht buddhistischer Institutionen als solcher. | ||
− | In der Theorie konnte man den Tempel, bei dem man sich seine Rechtgläubigkeit bestätigen lassen wollte, frei wählen, es musste lediglich ein | + | In der Theorie konnte man den Tempel, bei dem man sich seine Rechtgläubigkeit bestätigen lassen wollte, frei wählen, es musste lediglich ein bud·dhis·tischer Tempel sein. Doch gab es weiter gesetzliche Be·stim·mungen, die den Wechsel von einem Tempel zum anderen schwierig machten. Daher blieb man üblicherweise bei jenem Tempel, dem schon die eigenen Vorfahren angehörten. |
Durch dieses System wurde natürlich der Bud·dhis·mus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Chris·ten·tum standen auch manche Frak·tionen der {{g|nichirenshuu|Nichiren}}-Schule und des [[Geschichte/Amidismus | Amidismus]] auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der {{g|Sengokujidai | Sengoku}}-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von {{g|Odanobunaga}} und {{g|Toyotomihideyoshi}} mit bru·taler Gewalt be·kämpft wurden. Das {{g|teraukeseido}} ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Grup·pierungen, deren „funda·men·talis·tischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten. | Durch dieses System wurde natürlich der Bud·dhis·mus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Chris·ten·tum standen auch manche Frak·tionen der {{g|nichirenshuu|Nichiren}}-Schule und des [[Geschichte/Amidismus | Amidismus]] auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der {{g|Sengokujidai | Sengoku}}-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von {{g|Odanobunaga}} und {{g|Toyotomihideyoshi}} mit bru·taler Gewalt be·kämpft wurden. Das {{g|teraukeseido}} ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Grup·pierungen, deren „funda·men·talis·tischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten. |
Version vom 28. Juli 2020, 19:44 Uhr
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Inquisition bedeutet bekanntlich Nach·forschung. Im euro·päischen Kontext ver·steht man darunter die Aus·forschung von An·hängern ketzer·ischer Ideen, die nicht dem Dogma der katho·lischen Kirche ent·sprachen. In Japan entwickelte sich — ironischer·weise nach dem ersten Kontakt mit dem Chris·ten·tum — ein ähn·liches System, das unter dem Begriff terauke seido [terauke seido (jap.) 寺請制度 System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit], „System der Tempel-Bestätigungen“, be·kannt wurde. Auch dabei ging es um die Aus·forschung von „Un·gläubigen“, wobei hier aber vor allem Christen ge·meint waren. Die Glaubens·nach·forschungen wurden unter Mit·hilfe von bud·dhis·tischen Tempeln aus·geführt, die büro·krat·ische Erfassung und Bestrafung der Un·gläubigen lag jedoch — und hier liegt ein großer Unter·schied zur euro·päischen Inquisition — in den Händen von weltlichen Autori·täten.
Glaubensüberprüfung
Um nicht in den Ver·dacht ketzer·ischer Be·tätigung zu kommen, musste sich jeder Bürger aktiv um die Mit·glied·schaft bei einem staatlich an·er·kannten Tempel bemühen, der ihm dann seine Recht·gläubigkeit bestätigte. Dieses System wurde Anfang des sieb·zehn·ten Jahr·hunderts im An·schluss an das landesweite Verbot des Christentums (1614) ein·ge·führt und war zu·nächst zur Aus·forschung der Christen in Kyūshū, dem Haupt·ver·breitungs·gebiet des japanischen Chris·ten·tums, ge·dacht. Nach der Shima·bara Rebellion (1637–38) wurde es dann in allen direkt vom Shogunat verwalteten Regionen angewandt und ab 1664 schließlich per Dekret landesweit angeordnet. Auf diese Weise breitete sich die Institu·tion über ganz Japan aus, ob·wohl der eigentliche Anlass, die Chris·ten·ver·folgung, immer be·deutungs·loser wurde. Das System erwies sich jedoch in mehr·facher Hin·sicht als nützliches Herr·schafts·mittel zur ideologischen und ver·waltungs·tech·nischen Kontrolle der Bevöl·kerung.
Das terauke-System umfasste in seiner ausgereiften Form mehrere Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel, die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung und schließlich die zentrale Behörde zur Verwaltung von Tempeln und Schreinen (jisha bugyō [jisha bugyō (jap.) 寺社奉行 Amt bzw. Amtsrat für Tempel und Schreine; oberste Instanz der religionspolitischen Verwaltung in der Edo-Zeit (ab 1635)]) in Edo.
- Die Dörfer hatten die Aufgabe, jähr·lich ein Register ihrer Gemeinde·mit·glieder anzufertigen, das u.a. An·gaben zu Familien·stand und Alter aller be·treffenden Personen ent·hielt. (In manchen Gegenden wurden diese Register auch von Familien bzw. den Vorstehern von Nach·bar·schafts·gruppen, goningumi [goningumi (jap.) 五人組 Nachbarschaftsgruppe; wtl. „Fünfergruppe“] geführt).
- Dieses Register musste von den lokalen Tempeln be·stätigt (terauke [terauke (jap.) 寺請 obligatorische Bestätigung der Mitgliedschaft bei einem buddhistischen Tempel; diente in der Edo-Zeit zum Nachweis des nicht-christlichen Status]) werden. Meist geschah dies durch Stempel, die die Tempel unter die im Register geführten Namen setzten. Personen, die unter dem Verdacht standen, Christen zu sein, mussten gegebenenfalls auch individualisierte, auf sie persönlich ausgestellte Glaubenszertifikate einholen. Die Tempel führten zum Zweck der Bestätigung ihrerseits Listen ihrer Mitglieder, die Jahr für Jahr mit den Registern der Regionalbehörde abgeglichen wurden.
- Die vom Tempel be·stätigten „Glaubens·überprüfungs-Register“ shūmon aratame chō [shūmon aratame chō (jap.) 宗門改帳 Glaubensüberprüfungsregister] wurden dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt.
- Die Register wurden doppelt ausgeführt und lagerten sowohl bei den jeweiligen regionalen Behörden als auch in Edo. Üblicherweise wurden sie jedes Jahr aktualisiert.
Beispiel aus dem Jahr 1698
Das unten abgebildete Glaubensregister (shūmon aratame chō [shūmon aratame chō (jap.) 宗門改帳 Glaubensüberprüfungsregister]) aus dem Jahr 1698 erfasst das Dorf Mandaraji (heute Teil der Stadt Amagasaki zwischen Kōbe und Ōsaka). Das Register wurde von der Dorfgemeide selbst erstellt, nach jedem Eintrag findet sich aber ein Stempel eines lokalen Tempels, der damit die Mitgliedschaft der genannten Person in der Tempelgemeinde bestätigt.
Edo-Zeit, 1698. Amagasaki no rekishi.
Das Register beginnt mit der Aufzählung der Familienmitglieder des Dorfvorstandes (shōya). Zu diesem ist vermerkt, dass er Mitglied (danna) des Jōdo-shin Tempels Shōfuku-ji sei. Es folgt sein Namen und sein Alter (49 Jahre). Links davon seine Frau, Mitglied des gleichen Tempels, 34 Jahre. Zu ihr folgt die Bemerkung: „Tochter des Hachiuemon aus Kamikema, Provinz Settsu, Eltern gehören dem Honsen-ji der Hokke-shū an, änderte vor 19 Jahren ihre Zugehörigkeit und wurde Mitglied der Schulrichtung ihres Mannes.“ Die Frau stammt also aus einer etwa fünf Kilometer entfernten Nachbargemeinde, die einem Nichiren [Nichiren-shū (jap.) 日蓮宗 Nichiren Schule; Sammelnamen für Schulen in der Tradition Nichirens, aber auch Namen einer bestimmten Schule innerhalb des heutigen Nichiren Buddhismus; nicht zu verwechseln mit der 1912 gegr. Nichiren Shōshū]-Tempel zugeordnet ist, hat aber ihre Zugehörigkeit (nach der Heirat) geändert. Den weiteren Einträgen ist zu entnehmen, dass das Paar eine Tochter (14 Jahre) und einen Adoptivsohn (25 Jahre) hat. Man kann annehmen, dass der Adoptivsohn zugleich Ehemann der Tochter ist und das Amt des Dorfvorstehers einmal erben wird (ein in der Edo-Zeit häufiges Verfahren in Familien ohne männliche Nachfolger). Außerdem leben im Haushalt zwei Knechte und drei Mägde in jugendlichem Alter aus der Nachbarprovinz Harima, die ebenfalls als Mitglieder des genannten Tempels angeführt sind.1
Bürokratisierung des Buddhismus
Tempel lebten traditionellerweise von Spenden. Schon vor der Edo-Zeit bemühten sich die Tempel, fixe Gemeinden zu etablierten, die regelmäßig festgesetzte Summen für religiöse Dienstleistungen, allen voran Begräbnisse, „spendeten“. Dieses System, das nicht auf Gesetzen, sondern auf Bräuchen beruhte, ist auch als danka seido [danka seido (jap.) 檀家制度 System zur Führung von Familienregistern durch örtliche Tempel; siehe auch terauke seido] bekannt (danka oder danna [danna (jap.) 旦那 Gönner, Patron oder einfach Gemeindemitglied eines buddhistischen Tempels, auch danka; davon abgeleitet: Mann, der für die Lebenskosten einer Frau aufkommt (z.B. für eine Geisha); Ehemann] bedeutet Gönner oder Spender und geht auf den Sanskritbegriff dana, „Gabe“, zurück).
Das terauke-System fügte sich in dieses traditionelle Verhältnis zwischen Tempeln und „Spendern“ ein. Die Be·stätigung durch einen Tempel besagte, dass die betreffende Person ein Spender der Glaubens·gemeinde und daher kein Christ war. Tempel·registrie·rung und Spender·gemeinde waren also unab·hängig von einander entstanden, verstärkten sich in der Edo-Zeit jedoch gegenseitig und prägten den Buddhismus dieser Zeit.
Tempel waren zwar welt·lichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie er·hielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf die Be·stätigung ihrer Mitgliedschaft an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zu·sätz·liche religiöse Dienst·leis·tungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Ge·mein·de mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Rechts·dokumente des Shōgunats wiesen explizit darauf hin, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die bud·dhis·tischen Ster·be·riten keinen Wert legten, möglicher·weise Christen seien und genauer unter·sucht werden müssten.2 Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum. Der Zwang sich bei einem Tempel zu registrieren stärkte somit die Macht buddhistischer Institutionen als solcher.
In der Theorie konnte man den Tempel, bei dem man sich seine Rechtgläubigkeit bestätigen lassen wollte, frei wählen, es musste lediglich ein bud·dhis·tischer Tempel sein. Doch gab es weiter gesetzliche Be·stim·mungen, die den Wechsel von einem Tempel zum anderen schwierig machten. Daher blieb man üblicherweise bei jenem Tempel, dem schon die eigenen Vorfahren angehörten.
Durch dieses System wurde natürlich der Bud·dhis·mus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Chris·ten·tum standen auch manche Frak·tionen der Nichiren [Nichiren-shū (jap.) 日蓮宗 Nichiren Schule; Sammelnamen für Schulen in der Tradition Nichirens, aber auch Namen einer bestimmten Schule innerhalb des heutigen Nichiren Buddhismus; nicht zu verwechseln mit der 1912 gegr. Nichiren Shōshū]-Schule und des Amidismus auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der Sengoku [Sengoku Jidai (jap.) 戦国時代 Zeit der kämpfenden Länder, 1467–1568; beginnt mit dem Ōnin-Krieg und endet nach dieser Definition mit dem Beginn der nationalen Einigung unter Oda Nobunaga; nach anderen Definitionen mit der Ausrottung der Toyotomi durch Tokugawa Ieyasu im Jahr 1615]-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von Oda Nobunaga [Oda Nobunaga (jap.) 織田信長 1534–1582, Kriegsfürst, Reichseiniger] und Toyotomi Hideyoshi [Toyotomi Hideyoshi (jap.) 豊臣秀吉 1537–1598, Feldherr, militärischer Machthaber; bekannt als der zweite von drei Reichseinigern am Ende der „Zeit der kämpfenden Länder“ (Sengoku Jidai)] mit bru·taler Gewalt be·kämpft wurden. Das terauke seido [terauke seido (jap.) 寺請制度 System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit] ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Grup·pierungen, deren „funda·men·talis·tischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten.
Dennoch kam es inner·halb der vom Staat erlaubten und ge·förderten bud·dhis·tischen Richtungen zwangs·läufig zu einer Nivellierung. Dies unter anderem aus dem Grund, dass das Shōgunat ein Mit·sprache·recht bei der Fest·legung ortho·doxer Glaubens- und Praxis·formen hatte. Der heute ver·breitete sog. „Begräbnis-Bud·dhis·mus“ (sōshiki bukkyō [sōshiki bukkyō (jap.) 葬式仏教 „Begräbnis-Buddhismus“; Buddhismus, der auf die Abhaltung von Totenriten fokussiert ist]), der über die Sekten·grenzen hinweg sehr ähnlich auf·ge·baut ist, resultiert indirekt aus der be·sonderen Beachtung der Sterbe·riten, die vom Shōgunat vor·ge·geben wurden. Die Vergabe von bud·dhis·tischen Toten·namen (kaimyō [kaimyō (jap.) 戒名 buddhistischer Totenname, posthumer Name eines Verstorbenen]), wie sie heute in allen Rich·tun·gen des japanischen Bud·dhis·mus prakti·ziert wird (s. Kap. Alltag, Bestattung), entstand bei·spiels·weise im Zu·sammen·hang mit dem terauke-System, Anfang des acht·zehnten Jahr·hunderts. Die spezi·fischen Glaubens·inhalte der einzelnen bud·dhis·tischen Rich·tungen wurden da·ge·gen in den Hinter·grund ge·drängt.
Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-bud·dhis·tischen Ressen·timents kam, dass die bud·dhis·tischen Mönche als Agenten der Re·gie·rung ver·schrien waren, und dass ver·schiedene Teile der Ge·sell·schaft nach spirituellen Wegen außer·halb des Bud·dhis·mus zu suchen be·gannen. In der Edo-Zeit bietet die Geschichte des Bud·dhis·mus daher nur noch wenige spek·taku·läre in·halt·liche Neuerungen (Ausnahme viel·leicht die Re·formen der Zen [Zen (jap.) 禅 chin. Chan, wtl. Meditation; Zen Buddhismus]-Schulen). Ideen·ge·schicht·lich ist da·ge·gen die Ent·wicklung des japa·nischen Kon·fuzianis·mus, des Shintō und das Auf·kommen der „Neuen Religionen“ in der bakumatsu [bakumatsu (jap.) 幕末 Ende des Tokugawa-Shōgunats, 1853–1867; wtl. Ende der Zeltregierung (bakufu)]-Zeit (d.h. in den letzten Jahrzehnten vor 1868) attraktiver. Den·noch hat die Büro·kra·tisierung des Bud·dhis·mus in- und außer·halb der japa·nischen Reli·gons·geschichte weit·reichende Folgen, die nach wie vor nur un·zu·reichend erforscht sind.
Verweise
Verwandte Themen
Fußnoten
- ↑ Quelle: Yokota Fuyuhiko, „Hyakushō no ie to kazoku“.
- ↑ Tamamuro 2001, S. 267.
Internetquellen
- Yokota Fuyuhiko, 2008
„Hyakushō no ie to kazoku.“ In: Zusetsu Amagasaki no rekishi. (Webprojekt der Sonoda Gakuen Joshi Daigaku.)
Literatur
Bilder
- ^ Das hier abgebildete Glaubensregister (shūmon aratame chō) aus dem Jahr 1698 (Genroku 11) stellt ein gutes Beispiel für den Wert der Glaubensregister als sozialhistorische und demographische Quelle dar. Erfasst ist das Dorf Mandaraji, heute Teil der Stadt Amagasaki zwischen Kōbe und Ōsaka. Das Register wurde von der Dorfgemeide selbst erstellt, nach jedem Eintrag findet sich aber ein Stempel des lokalen Tempels, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt. (Quelle: Yokota Fuyuhiko, „Hyakushō no ie to kazoku“.)
Edo-Zeit, 1698. Amagasaki no rekishi.
Glossar
- danka seido 檀家制度 ^ System zur Führung von Familienregistern durch örtliche Tempel; siehe auch terauke seido
- jisha bugyō 寺社奉行 ^ Amt bzw. Amtsrat für Tempel und Schreine; oberste Instanz der religionspolitischen Verwaltung in der Edo-Zeit (ab 1635)
- Nichiren-shū 日蓮宗 ^ Nichiren Schule; Sammelnamen für Schulen in der Tradition Nichirens, aber auch Namen einer bestimmten Schule innerhalb des heutigen Nichiren Buddhismus; nicht zu verwechseln mit der 1912 gegr. Nichiren Shōshū
- Oda Nobunaga 織田信長 ^ 1534–1582, Kriegsfürst, Reichseiniger
- Sengoku Jidai 戦国時代 ^ Zeit der kämpfenden Länder, 1467–1568; beginnt mit dem Ōnin-Krieg und endet nach dieser Definition mit dem Beginn der nationalen Einigung unter Oda Nobunaga; nach anderen Definitionen mit der Ausrottung der Toyotomi durch Tokugawa Ieyasu im Jahr 1615
- shūmon aratame chō 宗門改帳 ^ Glaubensüberprüfungsregister
- sōshiki bukkyō 葬式仏教 ^ „Begräbnis-Buddhismus“; Buddhismus, der auf die Abhaltung von Totenriten fokussiert ist
- terauke seido 寺請制度 ^ System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit
- Toyotomi Hideyoshi 豊臣秀吉 ^ 1537–1598, Feldherr, militärischer Machthaber; bekannt als der zweite von drei Reichseinigern am Ende der „Zeit der kämpfenden Länder“ (Sengoku Jidai)