Geschichte/Terauke: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Das System, das auch als ''danka seido'' bekannt ist,<ref>''Danka'' leitet sich ab von ''danna'' (Gönner oder Spender), bezeichnet hier aber keine | + | Das System, das auch als ''danka seido'' bekannt ist,<ref>''Danka'' leitet sich ab von ''danna'' (Gönner oder Spender), bezeichnet hier aber keine frei·willige Mit·glied·schaft, wie sie in früheren Zeiten existiert hatte.</ref> umfasste im Grunde drei Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel und die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung. Die Familien·vorsteher (bzw. die Vorsteher von Nach·bar·schafts·gruppen, {{Glossar:Goningumi}}) hatten die Aufgabe, jährlich ein Register ihrer Familien·mit·glieder anzufertigen, das u.a. An·gaben zu Familien·stand und Alter aller be·treffenden Personen ent·hielt. Dieses Register musste vom lokalen Tempel be·stätigt werden. Die Be·stätigung implizierte, dass alle frag·lichen Personen Mit·glieder der Glaubens·gemeinde (''danna'') des Tempels und daher recht·gläubig waren. Daher nannte man die ent·sprechenden Register auch {{glossar:shuumonaratamechou}}, „Glaubens·überprüfungs-Register“. Die vom Tempel be·stätigten Register wurde dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt. Um also nicht in den Ver·dacht ketzer·ischer Be·tätigung zu kommen, musste sich jeder Bürger aktiv um die Mit·glied·schaft bei einem staatlich an·er·kannten Tempel bemühen, der ihm dann seine Recht·gläubigkeit bestätigte. |
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− | Dieses System wurde Anfang des siebzehnten Jahr·hunderts im An·schluss an die | + | Dieses System wurde Anfang des siebzehnten Jahr·hunderts im An·schluss an die Shima·bara Rebellion (1637–38) vom Tokugawa Shōgunat ein·ge·führt und war zu·nächst zur Aus·forschung der Christen in Kyūshū, dem Haupt·ver·breitungs·gebiet des japanischen Chris·ten·tums, ge·dacht. Das Shōgunat etablierte zu diesem Zweck eine eigene Behörde ({{Glossar:Shuumonaratameyaku}}) und hielt die {{Glossar:Daimyou}} an, ein gleiches zu tun. Im Laufe der folgenden hundert Jahre breitete sich die Institu·tion über ganz Japan aus, ob·wohl der eigentliche Anlass, die Chris·ten·ver·folgung, immer be·deutungs·loser wurde. Das System erwies sich jedoch in mehr·facher Hinsicht als nützliches Herr·schafts·mittel zur ideologischen und ver·waltungs·technischen Kontrolle der Bevölkerung. |
− | Zunächst wurde dadurch jede Person | + | Zunächst wurde dadurch jede Person büro·kratisch erfasst. Diese Aufgabe er·ledigten nun aber nicht allein Ver·waltungs·beamte, sondern auch bud·dhis·tische Tempel. Sie mussten ja ihren Gemeinde·mit·gliedern bestätigen, dass diese ihrer Gemeinde an·ge·hörten, und mussten im Fall un·gerecht·fertigter Be·stätigungen mit Sank·tionen rechnen. Üblicher·weise war die Tempel-Mit·glied·schaft durch die Familie vor·ge·geben, bzw. überhaupt durch die geo·graphische Lage. Man gehörte einfach zum nächst ge·legenen Tempel, unab·hängig welcher bud·dhis·tischen Richtung dieser an·ge·hörte. Dieser Tempel setzte dann seinen Stempel unter die ent·sprechenden Register·einträge, sofern diese von·seiten der einzelnen Mit·glieder ordnungs·gemäß ausgefüllt waren. |
==Bürokratisierung des Buddhismus== | ==Bürokratisierung des Buddhismus== | ||
− | Die {{glossar:shuumonaratame}} Zertifikate spielten im Alltag der {{glossar:edo}}-Zeit eine ähnliche Rolle wie heute ein Pass oder Personal·ausweis. Man brauchte sie bei jedem größeren Orts·wechsel (das Reisen war ja sehr | + | Die {{glossar:shuumonaratame}} Zertifikate spielten im Alltag der {{glossar:edo}}-Zeit eine ähnliche Rolle wie heute ein Pass oder Personal·ausweis. Man brauchte sie bei jedem größeren Orts·wechsel (das Reisen war ja sehr ein·ge·schränkt), beim Antritt be·stimmter Arbeiten, bei der Heirat, usw. Auf diese Weise wurden die bud·dhis·tischen Tempel quasi zur untersten Ebene der Landes·verwaltung und zwar gleicher·maßen für die Zentral·verwaltung ({{glossar:bakufu}}) als auch die Regional·verwaltung ({{glossar:han}}). Bud·dhis·tische Tempel nahmen damit zwar weltliche Ver·waltungs·aufgaben auf sich und waren welt·lichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie erhielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf ihre ''shūmon aratame''-Be·stätigungen an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zusätzliche religiöse Dienst·leis·tungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Gemeinde mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Rechts·dokumente des Shōgunats wiesen explizit darauf hin, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die bud·dhis·tischen Sterbe·riten keinen Wert legten, möglicher·weise Christen seien und genauer unter·sucht werden müssten.<ref>Tamamuro 2001, S. 267.</ref> Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum. |
− | Durch dieses System wurde natürlich der | + | Durch dieses System wurde natürlich der Bud·dhis·mus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Chris·ten·tum standen auch manche Frak·tionen der [[Geschichte/Nichiren | Nichiren]]-Schule und des [[Geschichte/Amidismus | Amidismus]] auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der {{Glossar:Sengokujidai | Sengoku}}-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von {{Glossar:Odanobunaga}} und {{Glossar:Toyotomihideyoshi}} mit brutaler Gewalt be·kämpft wurden. Das {{glossar:teraukeseido}} ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Grup·pierungen, deren „funda·men·talis·tischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten. |
− | Dennoch kam es | + | Dennoch kam es inner·halb der vom Staat erlaubten und ge·förderten bud·dhis·tischen Richtungen zwangs·läufig zu einer Nivellierung. Dies unter anderem aus dem Grund, dass das Shōgunat ein Mit·sprache·recht bei der Fest·legung orthodoxer Glaubens- und Praxis·formen hatte. Der heute ver·breitete sog. „Begräbnis-Bud·dhis·mus“ ({{glossar:soushikibukkyou}}), der wie wir gesehen haben über die Sekten·grenzen hinweg sehr ähnlich auf·ge·baut ist, resultiert indirekt aus der be·sonderen Beachtung der Sterbe·riten, die vom Shōgunat vor·ge·geben wurden. Die Vergabe von bud·dhis·tischen Toten·namen ({{glossar:kaimyou}}), wie sie heute in allen Richtungen des japanischen Bud·dhis·mus praktiziert wird (s. Kap. Alltag, [[Alltag/Totenriten | Bestattung]]), entstand bei·spiels·weise im Zu·sammen·hang mit dem ''terauke'' System, Anfang des acht·zehnten Jahr·hunderts. Die spezifischen Glaubens·inhalte der einzelnen bud·dhis·tischen Richtungen wurden da·ge·gen in den Hintergrund gedrängt. |
− | Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti- | + | Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-bud·dhis·tischen Ressen·timents kam, dass die bud·dhis·tischen Mönche als Agenten der Regierung ver·schrien waren, und dass ver·schiedene Teile der Ge·sell·schaft nach spirituellen Wegen außer·halb des Bud·dhis·mus zu suchen be·gannen. In der Edo-Zeit bietet die Geschichte des Bud·dhis·mus daher nur noch wenige spektakuläre in·halt·liche Neuerungen (Ausnahme viel·leicht die Re·formen der {{Glossar:Zen}}-Sekten). Ideen·ge·schicht·lich ist da·ge·gen die Ent·wicklung des japa·nischen Kon·fuzianis·mus, des Shintō und das Auf·kommen der „Neuen Religionen“ in der {{Glossar:Bakumatsu}}-Zeit (d.h. in den letzten Jahrzehnten vor 1868) attraktiver. Den·noch hat die Bürokra·tisierung des Bud·dhis·mus in- und außer·halb der japanischen Religons·geschichte weit·reichende Folgen, die nach wie vor nur un·zu·reichend erforscht sind. |
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Version vom 18. Juli 2015, 08:03 Uhr
Achtung: Sie sehen eine veraltete Version von https://religion-in-japan.univie.ac.at/Handbuch/Geschichte/Terauke.
Achtung: Sie sehen eine veraltete Version von https://religion-in-japan.univie.ac.at/Handbuch/Geschichte/Terauke.
Inquisition bedeutet bekanntlich Nach·forschung. Im euro·päischen Kontext ver·steht man darunter die Aus·forschung von An·hängern ketzer·ischer Ideen, die nicht dem Dogma der katho·lischen Kirche ent·sprachen. In Japan entwickelte sich — ironischer·weise nach dem ersten Kontakt mit dem Chris·ten·tum — ein ähn·liches System, das unter dem Begriff
System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit
Der Begriff „terauke seido“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
, „System der Tempel-Bestätigungen“, be·kannt wurde. Auch dabei ging es um die Aus·forschung von nicht Recht·gläubigen, wobei hier aber vor allem Christen ge·meint waren. Die Glaubens·nach·forschungen wurden unter Mit·hilfe von bud·dhis·tischen Tempeln aus·geführt, be·straft wurden die Un·gläubigen jedoch — und hier liegt ein großer Unter·schied zur euro·päischen Inquisition — von weltlichen Autori·täten.
Glaubensüberprüfung
Das System, das auch als danka seido bekannt ist,1 umfasste im Grunde drei Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel und die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung. Die Familien·vorsteher (bzw. die Vorsteher von Nach·bar·schafts·gruppen,
Nachbarschaftsgruppe; wtl. „Fünfergruppe“
Der Begriff „goningumi“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Bilder
) hatten die Aufgabe, jährlich ein Register ihrer Familien·mit·glieder anzufertigen, das u.a. An·gaben zu Familien·stand und Alter aller be·treffenden Personen ent·hielt. Dieses Register musste vom lokalen Tempel be·stätigt werden. Die Be·stätigung implizierte, dass alle frag·lichen Personen Mit·glieder der Glaubens·gemeinde (danna) des Tempels und daher recht·gläubig waren. Daher nannte man die ent·sprechenden Register auch
Glaubensüberprüfungsregister
Der Begriff „shūmon aratame chō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Bilder
, „Glaubens·überprüfungs-Register“. Die vom Tempel be·stätigten Register wurde dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt. Um also nicht in den Ver·dacht ketzer·ischer Be·tätigung zu kommen, musste sich jeder Bürger aktiv um die Mit·glied·schaft bei einem staatlich an·er·kannten Tempel bemühen, der ihm dann seine Recht·gläubigkeit bestätigte.
Edo-Zeit, 1698. Amagasaki no rekishi.
Dieses System wurde Anfang des siebzehnten Jahr·hunderts im An·schluss an die Shima·bara Rebellion (1637–38) vom Tokugawa Shōgunat ein·ge·führt und war zu·nächst zur Aus·forschung der Christen in Kyūshū, dem Haupt·ver·breitungs·gebiet des japanischen Chris·ten·tums, ge·dacht. Das Shōgunat etablierte zu diesem Zweck eine eigene Behörde (
frühmoderne Behörde zur Glaubensüberprüfung
Der Begriff „shūmon aratame yaku“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
) und hielt die
Territorialfürst, Titel des Kriegeradels
Der Begriff „Daimyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
an, ein gleiches zu tun. Im Laufe der folgenden hundert Jahre breitete sich die Institu·tion über ganz Japan aus, ob·wohl der eigentliche Anlass, die Chris·ten·ver·folgung, immer be·deutungs·loser wurde. Das System erwies sich jedoch in mehr·facher Hinsicht als nützliches Herr·schafts·mittel zur ideologischen und ver·waltungs·technischen Kontrolle der Bevölkerung.
Zunächst wurde dadurch jede Person büro·kratisch erfasst. Diese Aufgabe er·ledigten nun aber nicht allein Ver·waltungs·beamte, sondern auch bud·dhis·tische Tempel. Sie mussten ja ihren Gemeinde·mit·gliedern bestätigen, dass diese ihrer Gemeinde an·ge·hörten, und mussten im Fall un·gerecht·fertigter Be·stätigungen mit Sank·tionen rechnen. Üblicher·weise war die Tempel-Mit·glied·schaft durch die Familie vor·ge·geben, bzw. überhaupt durch die geo·graphische Lage. Man gehörte einfach zum nächst ge·legenen Tempel, unab·hängig welcher bud·dhis·tischen Richtung dieser an·ge·hörte. Dieser Tempel setzte dann seinen Stempel unter die ent·sprechenden Register·einträge, sofern diese von·seiten der einzelnen Mit·glieder ordnungs·gemäß ausgefüllt waren.
Bürokratisierung des Buddhismus
Die
„Glaubensüberprüfung“; religiöse Kontrolle in der Edo-Zeit
Der Begriff „shūmon aratame“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Zertifikate spielten im Alltag der
Hauptstadt der Tokugawa-Shōgune, heute: Tōkyō; auch: Zeit der Tokugawa-Dynastie, 1600–1867 (= Edo-Zeit);
Der Begriff „Edo“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
Geographische Lage
-Zeit eine ähnliche Rolle wie heute ein Pass oder Personal·ausweis. Man brauchte sie bei jedem größeren Orts·wechsel (das Reisen war ja sehr ein·ge·schränkt), beim Antritt be·stimmter Arbeiten, bei der Heirat, usw. Auf diese Weise wurden die bud·dhis·tischen Tempel quasi zur untersten Ebene der Landes·verwaltung und zwar gleicher·maßen für die Zentral·verwaltung (
wtl. „Zeltregierung“; Militärregierung, Shōgunat
Der Begriff „bakufu“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
) als auch die Regional·verwaltung (
lokales Feudalfürstentum, Spätmittelalter bis Edo-Zeit; auch Daimyat (Lehen eines Daimyō)
Der Begriff „han“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
). Bud·dhis·tische Tempel nahmen damit zwar weltliche Ver·waltungs·aufgaben auf sich und waren welt·lichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie erhielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf ihre shūmon aratame-Be·stätigungen an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zusätzliche religiöse Dienst·leis·tungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Gemeinde mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Rechts·dokumente des Shōgunats wiesen explizit darauf hin, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die bud·dhis·tischen Sterbe·riten keinen Wert legten, möglicher·weise Christen seien und genauer unter·sucht werden müssten.2 Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum.
Durch dieses System wurde natürlich der Bud·dhis·mus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Chris·ten·tum standen auch manche Frak·tionen der Nichiren-Schule und des Amidismus auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der
Zeit der kämpfenden Länder, 1467–1568; beginnt mit dem Ōnin-Krieg und endet nach dieser Definition mit dem Beginn der nationalen Einigung unter Oda Nobunaga; nach anderen Definitionen mit der Ausrottung der Toyotomi durch Tokugawa Ieyasu im Jahr 1615
Der Begriff „Sengoku Jidai“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von
1534–1582, Kriegsfürst, Reichseiniger
Der Begriff „Oda Nobunaga“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
und
1537–1598, Feldherr, militärischer Machthaber; bekannt als der zweite von drei Reichseinigern am Ende der „Zeit der kämpfenden Länder“ (Sengoku Jidai)
Der Begriff „Toyotomi Hideyoshi“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
mit brutaler Gewalt be·kämpft wurden. Das
System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit
Der Begriff „terauke seido“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Grup·pierungen, deren „funda·men·talis·tischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten.
Dennoch kam es inner·halb der vom Staat erlaubten und ge·förderten bud·dhis·tischen Richtungen zwangs·läufig zu einer Nivellierung. Dies unter anderem aus dem Grund, dass das Shōgunat ein Mit·sprache·recht bei der Fest·legung orthodoxer Glaubens- und Praxis·formen hatte. Der heute ver·breitete sog. „Begräbnis-Bud·dhis·mus“ (
„Begräbnis-Buddhismus“; Buddhismus, der auf die Abhaltung von Totenriten fokussiert ist
Der Begriff „sōshiki bukkyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
), der wie wir gesehen haben über die Sekten·grenzen hinweg sehr ähnlich auf·ge·baut ist, resultiert indirekt aus der be·sonderen Beachtung der Sterbe·riten, die vom Shōgunat vor·ge·geben wurden. Die Vergabe von bud·dhis·tischen Toten·namen (
buddhistischer Totenname, posthumer Name eines Verstorbenen
Der Begriff „kaimyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
), wie sie heute in allen Richtungen des japanischen Bud·dhis·mus praktiziert wird (s. Kap. Alltag, Bestattung), entstand bei·spiels·weise im Zu·sammen·hang mit dem terauke System, Anfang des acht·zehnten Jahr·hunderts. Die spezifischen Glaubens·inhalte der einzelnen bud·dhis·tischen Richtungen wurden da·ge·gen in den Hintergrund gedrängt.
Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-bud·dhis·tischen Ressen·timents kam, dass die bud·dhis·tischen Mönche als Agenten der Regierung ver·schrien waren, und dass ver·schiedene Teile der Ge·sell·schaft nach spirituellen Wegen außer·halb des Bud·dhis·mus zu suchen be·gannen. In der Edo-Zeit bietet die Geschichte des Bud·dhis·mus daher nur noch wenige spektakuläre in·halt·liche Neuerungen (Ausnahme viel·leicht die Re·formen der
Der Begriff „Zen“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
-Sekten). Ideen·ge·schicht·lich ist da·ge·gen die Ent·wicklung des japa·nischen Kon·fuzianis·mus, des Shintō und das Auf·kommen der „Neuen Religionen“ in der
Der Begriff „bakumatsu“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
-Zeit (d.h. in den letzten Jahrzehnten vor 1868) attraktiver. Den·noch hat die Bürokra·tisierung des Bud·dhis·mus in- und außer·halb der japanischen Religons·geschichte weit·reichende Folgen, die nach wie vor nur un·zu·reichend erforscht sind.
Verweise
Verwandte Themen
Fußnoten
LL
- Yokota Fuyuhiko, 2008
„Hyakushō no ie to kazoku.“ In: Zusetsu Amagasaki no rekishi. (Webprojekt der Sonoda Gakuen Joshi Daigaku.)
Bilder
- ^ Das hier abgebildete Glaubensregister (shūmon aratame chō) aus dem Jahr 1698 (Genroku 11) stellt ein gutes Beispiel für den Wert der Glaubensregister als sozialhistorische und demographische Quelle dar. Erfasst ist das Dorf Mandaraji, heute Teil der Stadt Amagasaki zwischen Kōbe und Ōsaka. Das Register wurde von der Dorfgemeide selbst erstellt, nach jedem Eintrag findet sich aber ein Stempel des lokalen Tempels, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt. (Quelle: Yokota Fuyuhiko, „Hyakushō no ie to kazoku“.)
Edo-Zeit, 1698. Amagasaki no rekishi.
Glossar
- danka seido 檀家制度 ^ System zur Führung von Familienregistern durch örtliche Tempel; siehe auch terauke seido
- jisha bugyō 寺社奉行 ^ Amt bzw. Amtsrat für Tempel und Schreine; oberste Instanz der religionspolitischen Verwaltung in der Edo-Zeit (ab 1635)
- Nichiren-shū 日蓮宗 ^ Nichiren Schule; Sammelnamen für Schulen in der Tradition Nichirens, aber auch Namen einer bestimmten Schule innerhalb des heutigen Nichiren Buddhismus; nicht zu verwechseln mit der 1912 gegr. Nichiren Shōshū
- Oda Nobunaga 織田信長 ^ 1534–1582, Kriegsfürst, Reichseiniger
- Sengoku Jidai 戦国時代 ^ Zeit der kämpfenden Länder, 1467–1568; beginnt mit dem Ōnin-Krieg und endet nach dieser Definition mit dem Beginn der nationalen Einigung unter Oda Nobunaga; nach anderen Definitionen mit der Ausrottung der Toyotomi durch Tokugawa Ieyasu im Jahr 1615
- shūmon aratame chō 宗門改帳 ^ Glaubensüberprüfungsregister
- sōshiki bukkyō 葬式仏教 ^ „Begräbnis-Buddhismus“; Buddhismus, der auf die Abhaltung von Totenriten fokussiert ist
- terauke seido 寺請制度 ^ System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit
- Toyotomi Hideyoshi 豊臣秀吉 ^ 1537–1598, Feldherr, militärischer Machthaber; bekannt als der zweite von drei Reichseinigern am Ende der „Zeit der kämpfenden Länder“ (Sengoku Jidai)