Mythen/Jenseits/Totenreich: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Styles}} {{titel | Die Zehn Richterkönige der Totenwelt}} Im ostasiatischen Buddhismus hat sich eine etwas andere Narration durchgesetzt: Yama ist hier kei…“)
 
(Weiterleitung nach Mythen/Jenseits/Totengericht erstellt)
Markierung: Neue Weiterleitung
 
(73 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Styles}}
+
#WEITERLEITUNG [[Mythen/Jenseits/Totengericht]]
{{titel | Die Zehn Richterkönige der Totenwelt}}
 
 
 
Im ostasiatischen Buddhismus hat sich eine etwas andere Narration durchgesetzt: Yama ist hier kein impul·siver Dämon, sondern ein strenger Bürokrat, der als not·wendiges Übel, als Personi·fikation des uner·bitt·lichen {{skt:karma}}s angesehen werden kann. Obwohl als „König“ tituliert, entspricht seine Funktion der eines Richters, der darüber zu entschei·den hat, in welchen der sechs Lebens·bereiche ({{glossar:rokudou}}) eine Toten·seele wieder·ge·boren zu werden hat. König Yan oder {{glossar:Yanlou}}, wie er auf chinesisch heißt, bekommt in China ein komplexes Gefolge, das chinesi·schen Gerichts·höfen nach·emp·funden ist. Er wird von neun weiteren Königen/Richtern assistiert bzw. mit diesen zusam·men in das Ensemble der „Zehn Könige“ ({{glossar:juuou}}) der Unter·welt integriert. Dass die Toten·welt als solche in China mit einem Gerichts·hof assoziiert wird, passt im übrigen gut zu der Tatsache, dass die schlimmste Form der Wieder·geburt, die „Hölle“, ihrer chinesi·schen Wort·be·deu·tung nach ein „unterirdischer Kerker“ (jap. {{glossar: jigoku}}) ist. 
 
 
 
===Die Zehn Könige===
 
Yama selbst ist also in dieser Tradition  nur einer unter zehn Richtern (und zwar stets der fünfte), wenn auch sicher·lich der promi·nen·teste. Die Schar der Einzel·richter unter·steht aber letztlich Bodhisattva {{glossar:jizou}} (chin. Dizang, skt. {{skt:Kshitigarbha}}, wtl. „Schatzhaus der Erde“), der zum eigent·lichen Herren über das gesamte Toten·reich erklärt wird. Ähnlich wie Manjushri in Tibet tritt also auch hier ein promi·nenter Bodhi·sattva in den Ring, um zu garantieren, dass alles wirklich nach den Geset·zen von {{skt:buddha}}s Lehre abläuft. Und so ist es auch nicht weiter verwun·derlich, wenn manche Über·liefe·rungen in Yama nichts anderes als eine spezi·fische Mani·festion — eine zornvolle Erschei·nungs·form — von Jizō erblicken. Kategori·sche Strenge und mildtätige Gnade werden — wie so oft im [[Grundbegriffe: Buddhismus|Maha·yana Bud·dhismus]] — letztlich als Akte der gleichen Figur inter·pretiert.  Im übrigen zeigen frühe chinesische Abbil·dungen aus China Jizō  keines·wegs als knaben·haften, mild lächelnden Pilgermönch, wie er uns im heutigen Japan zumeist begegnet, sondern als strengen Abt, der den Vorsitz im Gericht der Zehn Könige führt.
 
{{w500
 
|jizo dunhuang.jpg
 
|Jizō und die Zehn Könige (China, 9. Jh.)
 
|ref=1
 
}}
 
Die Vorstellung von den Zehn Königen wurde vor allem durch einen in vielen Ver·sionen über·lieferten Text ver·breitet, der land·läufig als ''Sutra der Zehn Könige'' (jap. {{glossar:juuoukyou}}) bekannt ist. Die Urform des Textes entstand in der chine·sischen Tang Zeit, wahr·schein·lich im 8. oder 9. Jahrhundert.<ref>Teiser, ''The Scripture on the Ten Kings'', S. 9. Chinesische Vorläufer lassen sich bis in das Jahr 664 zurück verfolgen (idid., S. 48)</ref>Das ''Sutra der Zehn Könige'' begründete nicht nur die Idee von Enmas Gerichts·hof, sondern stellt wohl auch einen wichtigen Faktor für die  Popu·larität von Bodhi·sattva Jizō in ganz Ost·asien dar. In Japan wurde die Toten·welt schließlich in Werken wie dem {{glossar:oujouyoushuu}} (985) oder dem ''Jizō jūō-kyō'' (um 1200?) weiter aus·differen·ziert.
 
{{w500|rahmen_h=290|w=560|left=-30
 
|jizo usuki.jpg
 
|Jizō und die Zehn Könige (Japan, 12. Jh.)
 
|ref=1
 
}}
 
Der Weg der Totenseele ins Jenseits wird im ''Sutra der Zehn Könige'' als eine Folge von Ver·hand·lungen vor den zehn Richtern dargestellt. Es ist eine Art Fegefeuer, in dem der endgültige Ort der Wieder·geburt noch nicht fixiert ist. Vor den ersten sieben Richtern muss sich der Ver·stor·bene in den ersten sieben Wochen nach seinem Tod ver·ant·worten. Die weiteren Richter fällen ihre Urteile hundert Tage nach dem Tod, ein Jahr nach dem Tod und drei Jahre nach dem Tod. Dies sind die Zeiten, in denen auch die Hinter·blie·benen durch religiöse Opfer·gaben die Ent·schei·dung von Enmas Gericht be·ein·flussen können und zu denen daher beson·dere [[Alltag:Totenriten|Toten·riten]] vorgesehen sind. <ref> Auch in heutigen buddhistischen Totenriten wird diese Folge von Totengedenken noch berücksichtigt. Insbesondere die Periode von sieben mal sieben Tagen gilt als Zwischenexistenz zwischen zwei aufeinanderfolgenden Formen der Wiedergeburt. Die letzten drei Feiern — zum hundertsten Tag, zum ersten und zum dritten Jahrestag des Ablebens —  scheinen auf vorbuddhistische chinesische Bräuche zurück zu gehen. Vgl. Teiser, S. 25–26.</ref>
 
 
 
 
 
==Anmerkungen==
 
<references/>
 
{{ThisWay}}
 

Aktuelle Version vom 29. Mai 2022, 17:22 Uhr

Weiterleitung nach: