Sōni-ryō
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Das Sōni-ryō 僧尼令 („Gesetz für Mönche und Nonnen“) bestand aus 37 Artikel und regelte die Aktivitäten von Mönchen und Priestern außerhalb offiziell anerkannter Tempel und Institutionen. Erlassen wurde es vom Kaiserhof, der die "Struktur der buddhistischen Gemeinschaft als ihren eigenen Buddhismus kontrollierte“ (Futaba 1998:124).
Aufeinandertreffen von Mönchen/Nonnen und Laien
Das Sōni-ryō führt Vorschriften für das Aufeinandertreffen buddhistischer Mönche mit Laien an.
- Trifft ein berittener Mönch auf eine Person, die einen höheren als den dritten Rang innehat, muss der Mönch sich verbergen. Gibt es keinen Ort, an dem er sich verstecken kann, muss er sein Pferd zügeln und sich an den Rand der Straße stellen.
- Trifft ein berittener Mönch auf eine Person, die einen höheren Rang als den fünften innehat, muss der Mönch sein Pferd zügeln, ausweichen und passieren.
- Für den Fall, dass Mönch zu Fuß unterwegs ist, muss er sich verbergen. Für den Fall, dass Mönch zu Fuß unterwegs ist, und keinen Platz zum Verstecken findet ist die Vorschrift nicht klar (vgl. Izumoji 1996:115; Fußnote 22).
Quellen
- Futaba Kenkō, Matsuo Hirohito und Fukushima Kanryū (1998), Rekishi no naka no Shinran 歴史のなかの親鸞, Kyōto: Nagata Bunshōdō.
- Izumoji Osamu (1996), „Nihon Ryōiki.“ In: Shin Nihon koten bungaku taikei, Bd. 30. Tokyo: Iwanami Shoten.
--Schönberger Sarah-Allegra 16:25, 12. Nov. 2010 (CET)