Geschichte/Staatsshinto/5-Artikel-Eid: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Fünf-Artikel-Eid war die erste Grundsatzerklärung des neuen Regimes, das sich drei Monate zuvor  (3. Jänner 1868) an die Macht geputscht hatte. Er kann auch als eine Art „Verfassung“ der neuen Meiji-Regierung angesehen werden oder wurde zumindest im Rückblick so gedeutet. Der Text wurde von mehreren Vertretern der Satsuma-Tosa-Chōshū Koalition verfasst und von insgesamt 767 führenden Vertretern des Hofes und des Tennō-loyalen Kriegeradels unterzeichnet.  
 
Der Fünf-Artikel-Eid war die erste Grundsatzerklärung des neuen Regimes, das sich drei Monate zuvor  (3. Jänner 1868) an die Macht geputscht hatte. Er kann auch als eine Art „Verfassung“ der neuen Meiji-Regierung angesehen werden oder wurde zumindest im Rückblick so gedeutet. Der Text wurde von mehreren Vertretern der Satsuma-Tosa-Chōshū Koalition verfasst und von insgesamt 767 führenden Vertretern des Hofes und des Tennō-loyalen Kriegeradels unterzeichnet.  

Version vom 26. November 2014, 18:18 Uhr

Der Fünf-Artikel-Eid (1868)
Meiji leaders.jpg
Meiji Oligarchen

Gokajō no go-seimon 五箇条の御誓文, verlautbart und unterzeichnet am 6. April 1868 (Meiji 1/3/14).

  1. Wir wollen weitreichende Versammlungen abhalten, um alle Angelegenheiten öffentlich zu entscheiden.
  2. Obrigkeit und Untertanen seien eines Herzens, um die Wirtschaft des Reichs1 zu stärken.
  3. Es ist von Nöten, dass Hof und Krieger zusammen mit dem gemeinen Volk ihre Ziele verfolgen können und nicht in Mutlosigkeit versinken.
  4. Wir wollen althergebrachte Unsitten beseitigen und uns auf die Basis des Öffentlichen Weges von Himmel und Erde stellen.
  5. Wir wollen Wissen aus aller Welt erwerben, um die Fundamente des Kaisertums umfassend zu festigen.


  1. 廣ク會議ヲ興シ萬機公論ニ決スヘシ
    hiroku kaigi wo okoshi banki kōron ni kessubeshi
  2. 上下心ヲ一ニシテ盛ニ經綸ヲ行フヘシ
    shōka kokoro wo hitotsu ni shite sakan ni keirin wo okonau beshi
  3. 官武一途庶民ニ至ル迄各其志ヲ遂ケ人心ヲシテ倦マサラシメン事ヲ要ス
    kanbu itto shōmin ni itaru made onoono sono kokorozashi wo toge jinshin wo shite umazarashimen koto wo yō su
  4. 舊來ノ陋習ヲ破リ天地ノ公道ニ基クヘシ
    kyūrai no rōshu wo yaburi, tenchi no kōdō ni motozuku beshi
  5. 智識ヲ世界ニ求メ大ニ皇基ヲ振起スヘシ
    chishiki wo sekai ni motome, ōi ni kōki wo shinki subeshi

Geschichtlicher Kontext

Der Fünf-Artikel-Eid war die erste Grundsatzerklärung des neuen Regimes, das sich drei Monate zuvor (3. Jänner 1868) an die Macht geputscht hatte. Er kann auch als eine Art „Verfassung“ der neuen Meiji-Regierung angesehen werden oder wurde zumindest im Rückblick so gedeutet. Der Text wurde von mehreren Vertretern der Satsuma-Tosa-Chōshū Koalition verfasst und von insgesamt 767 führenden Vertretern des Hofes und des Tennō-loyalen Kriegeradels unterzeichnet.

Die ersten drei Punkte spiegeln das Bedürfnis wider, die alten Hierarchien zu überwinden, und wurden oft auch als demokratische Ansätze interpretiert. Die „alten Unsitten“ in Punkt vier wurden einerseits als Gepflogenheiten des Tokugawa-Regimes, etwa die Privilegien des Shōgun, verstanden, konnten sich aber auch z.B. auf den Buddhismus beziehen. Punkt 5 erhält ein Bekenntnis zur Modernisierung nach westlichem Muster. Schon Robert Spaulding machte allerdings darauf aufmerksam, dass die Ziele des Eids Anfangs wesentlich enger und konkreter waren, als sich dem Text selbst entnehmen lässt. Doch dank der allgemeinen Formulierungen, die teils aus Rücksicht auf mögliche politische Gegner gesucht wurden, ließ sich der Text im Rückblick als Aufforderung zu weit radikaleren Reformen lesen, als sie den „Meiji Oligarchen“ zunächst selbst vor Augen standen.

Anmerkungen

  1. Keirin, üblicherweise Staatsverwaltung, wird hier in einem speziellen Sinne ähnlich wie keizai 経済 verwendet (Spaulding 1967, S. 8).

Achtung: Sie sehen eine veraltete Version von https://religion-in-japan.univie.ac.at/Handbuch/Geschichte/Staatsshinto/5-Artikel-Eid.