Geschichte/Staatsshinto/5-Artikel-Eid: Unterschied zwischen den Versionen
K (Textersetzung - „\{\{[Ff]l\|([^\}])\}\}“ durch „$1“) |
|||
(11 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | {{titel | Der Fünf-Artikel-Eid (1868)}} | + | {{titel |
+ | | Der Fünf-Artikel-Eid (1868) | ||
+ | | notoc = 1 | ||
+ | }} | ||
− | + | Der Fünf Artikel-Eid, {{g|Gokajounogoseimon}}, ist der erste Schritt Japans zu einem modernen Regierungssystem. Er wurde verlautbart und unterzeichnet am 6. April 1868 (Meiji 1/3/14). | |
{{Zitat| text= | {{Zitat| text= | ||
− | :# Wir wollen | + | :# Wir wollen weitreichende Versammlungen abhalten, um alle Angelegenheiten öffentlich zu entscheiden. |
− | :# Obrigkeit und | + | :# Obrigkeit und Untertanen seien eines Herzens, um die Wirtschaft des Reichs<!-- |
− | --><ref> ''Keirin'', üblicherweise | + | --><ref> ''Keirin'', üblicherweise Staatsverwaltung, wird hier in einem speziellen Sinne ähnlich wie ''keizai'' 経済 verwendet (Spaulding 1967, S. 8). |
</ref> <!-- | </ref> <!-- | ||
-->zu stärken. | -->zu stärken. | ||
− | :# Es ist von Nöten, dass Hof und Krieger zusammen mit dem gemeinen Volk ihre Ziele verfolgen können und nicht in | + | :# Es ist von Nöten, dass Hof und Krieger zusammen mit dem gemeinen Volk ihre Ziele verfolgen können und nicht in Mutlosigkeit versinken. |
− | :# Wir wollen | + | :# Wir wollen althergebrachte Unsitten beseitigen und uns auf die Basis des Öffentlichen Weges von Himmel und Erde stellen. |
− | :# Wir wollen Wissen aus aller Welt erwerben, um die | + | :# Wir wollen Wissen aus aller Welt erwerben, um die Fundamente des Kaisertums umfassend zu festigen. |
Zeile 30: | Zeile 33: | ||
== Geschichtlicher Kontext == | == Geschichtlicher Kontext == | ||
− | {{ | + | {{floatright |rh=auto |
| meiji leaders.jpg | | meiji leaders.jpg | ||
| Meiji Oligarche | | Meiji Oligarche | ||
− | |lr=-15 | + | |lr=-15 |t= -10 |b=-10 |
− | | | ||
− | | | ||
| ref= 1 | | ref= 1 | ||
}} | }} | ||
− | Der Fünf-Artikel-Eid war die erste | + | Der Fünf-Artikel-Eid war die erste Grundsatzerklärung des neuen {{g|meiji}}-Regimes, das sich vier Monate zuvor an die Macht geputscht hatte.<!-- |
--><ref> | --><ref> | ||
− | Als Beginn der Meiji-Regierung gilt gemeinhin die „Große Verordnung zur Restauration der kaiserlichen Herrschaft“ (''Ōsei fukko no daigōrei'' 王政復古の大号令), die im Namen des neuen Meiji Tennō am 3. Jänner 1868 [Keiō 3/12/9], unmittelbar nach einem entscheidenden Sieg über die Truppen des Tokugawa Shōgunats, verlautbart wurde. | + | Als Beginn der Meiji-Regierung gilt gemeinhin die „Große Verordnung zur Restauration der kaiserlichen Herrschaft“ (''Ōsei fukko no daigōrei''{{q|glossar Ōsei fukko no daigōrei? ~~~~}} 王政復古の大号令), die im Namen des neuen Meiji Tennō am 3. Jänner 1868 [Keiō 3/12/9], unmittelbar nach einem entscheidenden Sieg über die Truppen des Tokugawa Shōgunats, verlautbart wurde. |
</ref> | </ref> | ||
− | Er kann auch als eine Art | + | Er kann auch als eine Art „Verfassung“ der neuen Meiji-Regierung angesehen werden oder wurde zumindest im Rückblick so gedeutet. Der Text durchlief eine Reihe von Redaktionen, zuletzt durch {{g|Kidotakayoshi}} und {{g|Iwakuratomomi}}, die unmittelbar an den Hebeln der Macht saßen. Die Unterzeichnung des Dokuments besiegelte den Untergang der alten Eliten und den Aufstieg der sogenannten Meiji-Oligarchen, damals angeführt von Kido, Iwakura und {{g|ookubotoshimichi}}. Es gelang ihnen, die führenden Vertreter des Hofes und des {{g|tennou}}-loyalen Kriegeradels in einer spektakulären Inaugurationszeremonie zu versammeln und insgesamt 767 Personen zur Unterzeichnung des Eids zu bewegen. |
− | Die ersten drei Punkte spiegeln das | + | Die ersten drei Punkte spiegeln das Bedürfnis wider, die alten Hierarchien zu überwinden, und wurden oft auch als demokratische Ansätze interpretiert. Die „alten Unsitten“ in Punkt vier wurden einerseits als Gepflogenheiten des {{g|tokugawa}}-Regimes, etwa die Privilegien des {{g|shougun}}, verstanden, konnten sich aber auch z.B. auf den Buddhismus beziehen. Punkt 5 erhält ein Bekenntnis zur Modernisierung nach westlichem Muster. Schon Robert Spaulding machte allerdings darauf aufmerksam, dass die Ziele des Eids Anfangs wesentlich enger und konkreter waren, als sich dem Text selbst entnehmen lässt. Doch dank der allgemeinen Formulierungen, die teils aus Rücksicht auf mögliche politische Gegner nicht auf konkrete Anlässe gemünzt waren, ließ sich der Text im Rückblick als Aufforderung zu weit radikaleren Reformen lesen, als sie den „Meiji-Oligarchen“ zunächst selbst vor Augen standen.{{Verweise |
− | {{Verweise|literatur= | + | |thisway=|literatur= |
Japanischer Originaltext: | Japanischer Originaltext: | ||
* [http://ja.wikisource.org/wiki/%E4%BA%94%E3%83%B6%E6%A2%9D%E3%83%8E%E5%BE%A1%E8%AA%93%E6%96%87 ''Gokajō no go-seimon''] (Wikisource). | * [http://ja.wikisource.org/wiki/%E4%BA%94%E3%83%B6%E6%A2%9D%E3%83%8E%E5%BE%A1%E8%AA%93%E6%96%87 ''Gokajō no go-seimon''] (Wikisource). | ||
Zeile 54: | Zeile 55: | ||
{{literatur: Zöllner 2008}} | {{literatur: Zöllner 2008}} | ||
}} | }} | ||
− |
Aktuelle Version vom 6. Januar 2023, 16:33 Uhr
Der Fünf Artikel-Eid, Gokajō no go-seimon [Gokajō no go-seimon (jap.) 五箇条の御誓文 „5-Artikel-Eid“; erste Grundsatzerklärung der Meiji-Regierung; 6. April 1868], ist der erste Schritt Japans zu einem modernen Regierungssystem. Er wurde verlautbart und unterzeichnet am 6. April 1868 (Meiji 1/3/14).
- Wir wollen weitreichende Versammlungen abhalten, um alle Angelegenheiten öffentlich zu entscheiden.
- Obrigkeit und Untertanen seien eines Herzens, um die Wirtschaft des Reichs1 zu stärken.
- Es ist von Nöten, dass Hof und Krieger zusammen mit dem gemeinen Volk ihre Ziele verfolgen können und nicht in Mutlosigkeit versinken.
- Wir wollen althergebrachte Unsitten beseitigen und uns auf die Basis des Öffentlichen Weges von Himmel und Erde stellen.
- Wir wollen Wissen aus aller Welt erwerben, um die Fundamente des Kaisertums umfassend zu festigen.
- 廣ク會議ヲ興シ萬機公論ニ決スヘシ
hiroku kaigi wo okoshi banki kōron ni kessubeshi - 上下心ヲ一ニシテ盛ニ經綸ヲ行フヘシ
shōka kokoro wo hitotsu ni shite sakan ni keirin wo okonau beshi - 官武一途庶民ニ至ル迄各其志ヲ遂ケ人心ヲシテ倦マサラシメン事ヲ要ス
kanbu itto shōmin ni itaru made onoono sono kokorozashi wo toge jinshin wo shite umazarashimen koto wo yō su - 舊來ノ陋習ヲ破リ天地ノ公道ニ基クヘシ
kyūrai no rōshu wo yaburi, tenchi no kōdō ni motozuku beshi - 智識ヲ世界ニ求メ大ニ皇基ヲ振起スヘシ
chishiki wo sekai ni motome, ōi ni kōki wo shinki subeshi
Geschichtlicher Kontext
Werk von Yamazaki Toshinobu (1857–1885). Meiji-Zeit, 1878. Antique Art Morimiya.
Der Fünf-Artikel-Eid war die erste Grundsatzerklärung des neuen Meiji [Meiji (jap.) 明治 posthumer Name von Kaiser Mutsuhito; nach ihm wird auch die Meiji-Zeit (1868–1912) benannt]-Regimes, das sich vier Monate zuvor an die Macht geputscht hatte.2 Er kann auch als eine Art „Verfassung“ der neuen Meiji-Regierung angesehen werden oder wurde zumindest im Rückblick so gedeutet. Der Text durchlief eine Reihe von Redaktionen, zuletzt durch Kido Takayoshi [Kido Takayoshi (jap.) 木戸孝允 1833–1877; Staatsmann der Meiji-Zeit] und Iwakura Tomomi [Iwakura Tomomi (jap.) 岩倉具視 1825–1883; Staatsmann der Meiji-Zeit; Leiter der Iwakura Mission Iwakura Shisetsudan, 1871–1873)], die unmittelbar an den Hebeln der Macht saßen. Die Unterzeichnung des Dokuments besiegelte den Untergang der alten Eliten und den Aufstieg der sogenannten Meiji-Oligarchen, damals angeführt von Kido, Iwakura und Ōkubo Toshimichi [Ōkubo Toshimichi (jap.) 大久保利通 1830–1878; Staatsmann der Meiji-Zeit aus Satsuma]. Es gelang ihnen, die führenden Vertreter des Hofes und des Tennō [Tennō (jap.) 天皇 jap. „Kaiser“-Titel, wtl. Herrscher des Himmels]-loyalen Kriegeradels in einer spektakulären Inaugurationszeremonie zu versammeln und insgesamt 767 Personen zur Unterzeichnung des Eids zu bewegen.
Die ersten drei Punkte spiegeln das Bedürfnis wider, die alten Hierarchien zu überwinden, und wurden oft auch als demokratische Ansätze interpretiert. Die „alten Unsitten“ in Punkt vier wurden einerseits als Gepflogenheiten des Tokugawa [Tokugawa (jap.) 徳川 Kriegerdynastie, die während der Edo- oder Tokugawa-Zeit (1603–1867) das Amt des Militärmachthabers (Shōgun) inne hatte.]-Regimes, etwa die Privilegien des Shōgun [Shōgun (jap.) 将軍 Shōgun; Titel der Militärherrscher aus dem Kriegeradel (bushi, Samurai)], verstanden, konnten sich aber auch z.B. auf den Buddhismus beziehen. Punkt 5 erhält ein Bekenntnis zur Modernisierung nach westlichem Muster. Schon Robert Spaulding machte allerdings darauf aufmerksam, dass die Ziele des Eids Anfangs wesentlich enger und konkreter waren, als sich dem Text selbst entnehmen lässt. Doch dank der allgemeinen Formulierungen, die teils aus Rücksicht auf mögliche politische Gegner nicht auf konkrete Anlässe gemünzt waren, ließ sich der Text im Rückblick als Aufforderung zu weit radikaleren Reformen lesen, als sie den „Meiji-Oligarchen“ zunächst selbst vor Augen standen.
Verweise
Fußnoten
- ↑ Keirin, üblicherweise Staatsverwaltung, wird hier in einem speziellen Sinne ähnlich wie keizai 経済 verwendet (Spaulding 1967, S. 8).
- ↑ Als Beginn der Meiji-Regierung gilt gemeinhin die „Große Verordnung zur Restauration der kaiserlichen Herrschaft“ (Ōsei fukko no daigōrei 王政復古の大号令), die im Namen des neuen Meiji Tennō am 3. Jänner 1868 [Keiō 3/12/9], unmittelbar nach einem entscheidenden Sieg über die Truppen des Tokugawa Shōgunats, verlautbart wurde.
Literatur
Japanischer Originaltext:
- Gokajō no go-seimon (Wikisource).
Übersetzungen:
Bilder
- ^ Drei führende Politiker der frühen Meiji-Zeit Sanjō Sanetomi (re.), Iwakura Tomomi (Mitte) und Ōkubo Toshimichi (li.). Iwakura, der in der Darstellung offenbar den wichtigsten Platz innehält und den breitesten Raum einnimmt, war u.a. Leiter der sog. Iwakura Mission, die in den Jahren 1871–1873 die Länder der westlichen Welt bereiste, um die diplomatischen Beziehungen zu festigen.
Werk von Yamazaki Toshinobu (1857–1885). Meiji-Zeit, 1878. Antique Art Morimiya.
Glossar
- Gokajō no go-seimon 五箇条の御誓文 ^ „5-Artikel-Eid“; erste Grundsatzerklärung der Meiji-Regierung; 6. April 1868
- Iwakura Tomomi 岩倉具視 ^ 1825–1883; Staatsmann der Meiji-Zeit; Leiter der Iwakura Mission Iwakura Shisetsudan, 1871–1873)
- Ōkubo Toshimichi 大久保利通 ^ 1830–1878; Staatsmann der Meiji-Zeit aus Satsuma