Die Entwicklung des Buddhismus im Altertum
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Einführung des Buddhismus in Japan
Der Buddhismus kam etwa zur Zeit von Kinmei Tennō 欽明天皇(r.539-571) über Paekche, ein Staat im damaligen Korea, nach Japan. Das genaue Datum der Übernahme des Buddhismus in Japan ist jedoch umstritten. Die frühesten Quellen, die von der Einführung des Buddhismus in Japan berichten stammen aus dem Ende des 7. Jahrhundert bis Beginn des 8. Jahrhundert.
593-710 ASUKA
Vor allem während der Anfangszeit des Buddhismus in Japan wurde dieser stark von lokalen Klans (jap. ujizoku 氏族), welche zum Teil auch chinesischen oder koreanischen Migrationshintergrund hatten, gefördert. Diese Klans bauten auch die ersten buddhistischen Tempel, wie etwa den Asuka-Tempel 飛鳥寺 (asukadera) des Soga-Klans 蘇我氏.
Durch Prinz Shōtoku Taishi (574-622) wurde der Buddhismus in Japan zur Staatsreligion – Er führte eine Reihe von Reformen durch. Seine 17 Punkte (Artikel-) Verfassung (604) besagt laut Punkt 2, dass der Buddhismus geehrt werden muss. Diese Reformen waren nach chineschischem Vorbild (Einführung der Schrift, Philosopie und Architektur) und konzentrierten die Macht auf den Kaiser (Zentralisierung der Macht)
Im Nihon shoki日本書紀 (Chronik Japans in einzelnen Schriften) wird überliefert, dass es im Jahr 624, also zwei Jahre nach Prinz Shōtokus Tod, im damaligen Japan 46 Tempel gab. In ihnen waren 816 Mönche und 569 Nonnen tätig.
Die Person Shōtoku Taishi wurde aber der aktuellen Forschung zufolge erst zu einem späteren Zeitpunkt kreiert (Mitte des 8. Jhdt)
2. Hälfte des 7. Jhdt: Hakuhō Buddhismus
Es gab aristokratischen, staatlichen Buddhismus, als auch den Buddhismus der lokalen Klanfamilien und den der einfachen Leute. Die Ujizoku waren weiterhin stark und engagierten sich aktiv in der Promotion des Buddhismus. Aber der Buddhismus breitete sich weiter in die Provinzen über das ganze Land hinweg und auf mehrere Gesellschaftsschichten aus. 639: Beginn des „Staatsbuddhismus“ unter Jomei Tennō (593 – 641)
- erster staatlicher Tempel (Kudara Ōdera)
- Name Wa wurde in Nippon geändert
Aus der Hakuhō-Periode gibt es 700 Ausgrabungsstätten. Es wurden viele Tempel von einflussreichen Familien erbaut. Darüber gibt es auch viele Geschichten im Nihon Ryōiki日本霊異記, (Aufzeichnungen über Wunder in Japan) und im Izumino kuni hidoki.
Die Taikareform 645 entwickelten Gesetze, die später unter Tenmu Tennō (673–686) in Kraft traten. Man nannte sie Ritsuryō (Strafen und Verordnungen) Codex. Es ist das älteste Rechtssystem Japans, und war eine Kopie bzw. Adaption des chinesischen politischen Systems der Tang-Dynastie. Das Land ist Staatseigentum, lokale Machthaber wurden zu Verwaltern. Zu Beginn des 8. Jhdt. gab es eine Massenmigration, die Menschen litten unter den Steuern, starben aufgrund von Epidemien etc. Das Ritsuryō half dem Kaiserhof aber nicht dem Volk.
Der Buddhismus dieser Zeit versteht sich nicht jedoch nicht nur auf rein staatlicher Ebene (Staatsbuddhismus).
Er fand sich wieder:
- in lokale Klanfamilien
- im gemeinen Volk
- am Kaiserhof und unter Aristokraten
710-794 NARA
Shōmu 701-756 baute Tōdaiji und Daibutsu „der Große Buddha“. Er selbst wurde zum Mönch ernannt. Dass ein Tenno Mönch wurde, passierte in der japanischen Geschichte nur dieses eine Mal. 710 wird die Hauptstadt nach Heijo-kyō (Nara) verlegt. Aufgrund des Ritsuryō war die Stadt für erneuerten Umzug nicht mehr geeignet. (weil der Verwaltungsaparat wuchs). 734 Um zu einem offiziellem Mönch oder Nonne zu werden, musste man zwei Texte beherrschen (Lotus Sūtra und Suvarnaprabhasa Sūtra). 741 gab Shōmu den Bau von Tempel in allen Provinzen (kokubun-ji) in Auftrag. Ihr zentraler Sitz war der Tōdaiji (745). (Vorgeschichte Tod seines Sohnes, erzwungener Selbstmord von Prinz Nagaya, Tod der vier Fujiwaras, Pocken und große Not und viele Tote). Es gab damals wahrscheinlich aber eine große Kluft zwischen gläubigen Laiengruppierung und dem aktiv prakti¬zierenden bud¬dhis¬tischen Klerus. Bud¬dhis¬tische Klöster waren Orte der Bildung, und Wissenstransfer zwischen Japan und dem Festland.
Ujizoku wurden Ende des 7. und Anfang des 8. Jahrhunderts allmählich als Staatsangestellte angenommen und wurden zu Aristokraten. Der Buddhismus fand nicht nur in Tempeln, sondern ebenso Zuhause bei den Aristokraten statt. Es gab Familienmönche und Nonnen, die z. B. Zeremonien abhielten, Sūtren kopierten oder Kalligraphie unterrichteten. Auch hiesige Klanfamilien förderten den Buddhismus und finanzierten Tempel, Zeremonien, und auch die Mönche und Nonnen selbst.
Mitte des 8. Jahrhunderts verbreiteten sich buddhistische Rituale und Bräuche unter dem gemeinen Volk. Der Beginn dieser Entwicklung konnte schon ab der Hakuhō-Periode nachgewiesen werden.
Ab dem 7. Jahrhundert gab es viele aktive Nonnen und Nonnenklöster. Auch nach der Einführung buddhistischer Vorschriften waren die Nonnen ebenso am Kaiserhof in einflussreichen Positionen angestellt, und nahmen an offiziellen buddhistischen Zeremonien teil. Ein Grund dafür war auch, dass es in dieser Linie von Kaisern viele Frauen gab:
- ♀ Jitō 690?-697
- ♂ Monmu 683 - 707
- ♀ Genmei 661 - 721
- ♀ Genshō 680 – 748
- ♂ Shōmu 701-756
- ♀ Kōken 718–770
Die Nonnen waren nicht nur am Hof aktiv, sondern viele auch bei den Klanfamilien, und im gemeinen Volk. Auch Gyōki hatte viele weibliche Anhänger, die eine große Zahl von Nonnenklöstern errichteten. 772 führte Kōnin neue Vorschriften ein, die Nakubu Jūzen hießen: Zehn Mönche (keine Nonnen, ausschließlich Mönche) waren für die buddhistischen Angelegenheiten des Hofes zuständig. 806 führte Kanmu eine neue Regelung der jährlich zugelassenen neuen Ordinationen nach Schulen (Saichō) ein. Und weil nur Männer eine buddhistische Sekte leiten durften, sank die Zahl der Frauen rapide.
"Staatsbuddhismus"
Der Staat sah zunehmend, dass er von der neuen Religion, dem Buddhismus, großen Nutzen schließen konnte und begann eine immer aktivere Rolle bei der Implementierung zu spielen. Der Buddhismus sollte dem Wohl und Schutz, vor verschiedenen Katastrophen, des Staates und der Herrscherfamilie dienen. Zur Förderung des Buddhismus wurden hohe Staatsausgaben getätigt, welche der Errichtung von Tempeln, der Herstellung buddhistischer Statuen und dem Kopieren von buddhistischen Texten, den Sutras, zugutekommen sollten. Zudem begann man mit der Etablierung eines landesweiten Systems von "Provinztempeln" (jap. kokubunji 国分寺), dessen Zentrum der Tōdaiji 東大寺 in Nara darstellte. Diese Tempel wurden in der Nähe der neu gegründeten peripheren Verwaltungszentren errichtet und dienten wohl auch als Instrument zur stärkeren Einbindung der Provinzen in das staatliche Gefüge. Vermutlich sollte dieses staatliche System auch als Gegengewicht zu den bisher üblichen "Familientempel" ujidera 氏寺 der lokalen Klans (jap. ujizoku 氏族) dienen.
Um dieses Tempelsystem am Laufen und einen damit einhergehenden Schutz des Staates gewährleisten zu können wurden qualifizierte Mönche benötigt. Diese mussten vor allem jene Sutras beherrschen, die zum Schutz des Staates rezitiert wurden. Daher wurden das Ordinations-System reglementiert und bestimmte Vorgaben festgelegt welche die Kandidaten, um die Mönchsweihe zu erhalten, erfüllen mussten. Nach kaiserlichem Erlass musste jeder Kandidat zur Initiation das Lotus-Sutra und das Sutra des goldenen Lichts vortragen sowie die erforderlichen Zeremonien zur Verehrung Buddhas durchführen können. Dabei wurde jedoch wenig Wert auf die Fähigkeit gelegt, ob der Anwärter die buddhistische Lehre auch erklären konnte. Die Kandidaten, welche die Voraussetzungen erfüllten wurden schließlich zu Jahresbeginn an den Hof geholt und nenbundosha 年分度者genannt.
Als Mönch war man von Steuern und Frondienst befreit weshalb viele Interesse daran hatten eine offizielle Mönchsweihe zu erhalten. Viele Mönche und Nonnen würden demnach einen hohen Einnahmeverlust für den Staat bedeuten, weshalb die Zahl der genehmigten Ordinationen auf zehn beschränkt wurde. Dieses System wurde mehrmals reformiert. 806 wurden von Kanmu Tennō 桓武天皇(r.781-806), auf Anraten Saichōs 最澄 (767-822), jeder offiziell anerkannten "Schule" eine gewisse Anzahl an Kandidaten für die Weihe zugeordnet. So erhielten die Hossō und die Sanron Schule jeweils 3 Ordinationen, die restlichen jeweils 2 Ordinationen und die Anzahl der jährlich zugelassenen Weihen stieg auf 12. Eine weitere Reform, die ebenso von Saichō beeinflusst wurde, erteilte Saga tennō 822. Die Mönchsweihe musste nun nicht mehr im Tōdaiji stattfinden sondern in den jeweiligen Haupttempeln der jeweiligen offiziell anerkannten Schule.
Es gab jedoch viele die diese Einschränkungen ignorierten und sich trotzdem weihen ließen. Dem Staat war diese Praktik durchaus bekannt und fürchtete dadurch entstehende mögliche Unruhen. Um die Zahl und Aktivitäten der Mönche und Nonnen kontrollieren zu können wurde die "Verordnung für Mönche und Nonnen" 層尼令(sōniryō) im 8. Jahrhundert eingeführt. Daraus folgte schließlich das Amt für klösterliche Angelegenheiten 僧綱(sōgō), welches als Kontrollorgan diente und die Prüfungen, Ordinationen und das Verhalten der Mönche und Nonnen beaufsichtigte.
"Die Acht Schulen"
696 führte Jitō Tennō 持統天皇 (r.686-697) ein neues System für buddhistische Priesterweihen ein. Damit wollte sie unter anderem erreichen, den Buddhismus besser kontrollieren zu können da sich dieser in der Nara-Periode immer wieder in Staatsangelegenheiten eingemischt hatte. Diesem System zufolge wurden jährlich zehn Priesterweihen genehmigt. Jedoch gab es in der Nara-Periode noch keine klar definierten Schulen. Mönche von verschiedenen „Schulen“ lebten und beteten zum gleichen Buddha und sangen die gleichen Sutras. Aus diesem Grund gab es auch keine staatlich anerkannten und selbstständigen Schulen, denen Weihen zugeteilt werden konnten.
Im Jahre 806 wurde das System unter Kanmu Tennō 桓武天皇 noch einmal neu überarbeitet, unter dem Ansporn von Saichō und auf zwölf Weihen erhöht. Mittlerweile hatten sich einzelne Schulen des japanischen Buddhismus herauskristalisiert und mit diesem neuen System der Priesterweihen wurde jeder der sieben Schulen eine gewisse Anzahl von Weihen zugesprochen.
Diese sieben Schulen waren die sechs Nara-Schulen nanto rokushu 南者六宗 (Kusha 倶舎, Jōjitsu 成実, Ritsu律, Sanron三 論, Hossō 法相 und Kegon華厳), die zwar schon seit der Nara-Periode bekannt waren, jedoch erst in der späteren Heian-Periode als die „Nara-Schulen“ beschrieben wurden, und dem Tendai 天台. Ab diesem Zeitpunkt kann man wirklich von den unterschiedlichen Schulen des japanischen Buddhismus sprechen.
835 wurde dann auch der Shingon 真言 als Achte anerkannt und das System der acht Schule, das hasshūkōyō 八宗綱要, welches in der Heian und Kamakura Zeit dominierte, war vollständig. Somit wurden schlussendlich Kegon, Ritsu und Tendai jeweils 2 Weihen und Hossō, Sanron (inkl. Kusha und Jōjitsu) und Shingon 3 Weihen zugesprochen.
Nachdem sich das neue System der acht buddhistischen Schulen etablieren konnte, forderte 830 Junna Tennō淳和天皇 die einzelnen Richtungen auf eine Beschreibung ihrer Lehren abzufassen und diese Doktrinen zu veröffentlichen. Die sechs Dokumenten waren daijō hossōkenshin shō 大乗法ネ目研ネ申章 von Gōmyō, daijō sanron daigi shō 大乗三論大義鈔 von Gen´ei 玄敷,Kegon-shū ichijō kaishin ron 華厳宗一乗開心論 von Fuki 普機, kairitsu denrai ki 戒律伝来記 von Buan 豊安, tendai hōkkeshugi shū 天台法華宗義集 von Gishin 義真 und himitsu mandala jūjū shin ron 秘密曼茶羅十住心論 von Kūkai. Zuvor war es nämlich nicht üblich Doktrinen zu verfassen.
Frauen im Buddhismus des Altertums
Im Nihon Shoki 日本書紀 (720) steht, dass die Tochter des aus China stammenden Shiba Tatto 司馬達等 (o. J.), der während der Regentschaft von Keitai-Tennō 継体天皇 (450–531), die im Jahre 507 begann und 531 endete, nach Japan einwanderte, die erste im Yamato-Reich war, die die Mönchsweihe erhielt. Ihr geistlicher Name war Zenshin’ni 善信尼 (o. J.). In den darauffolgenden Jahren wurden immer mehr Nonnen ordiniert, die sehr aktiv waren, auch im kaiserlichen Hof. Nonnen waren damals sehr einflussreich und hatten oberste religiöse Positionen inne. Auch waren sie oftmals privat bei aristokratischen Familien angestellt, bei denen sie auch wohnten. Es wurden zahlreiche Nonnenklöster errichtet und sie wurden von Familienclans unterstützt (vgl. Yoshida 2003, S. 14).
Gegen Ende der Nara-Zeit/Anfang Heian-Zeit kam dann Kōnin-Tennō 光仁天皇 (Regierungszeitraum: 770–781) und veröffentlichte die Reglementierung naikubu jūzenji 内供奉十禅寺, welche besagt, dass buddhistische Angelegenheiten am Hof nunmehr ausschließlich von zehn Mönchen geregelt werden dürfen. Unter Kanmu-Tennō 桓武天皇 (Regierungszeitraum: 781–806) wurde im Jahre 806 schließlich, aufgrund eines Ratschlages von Saichō, ein neues Ordinierungssystem (s. "Die Acht Schulen") eingeführt, wonach nur noch Mönche ausgebildet und ordiniert wurden und es somit keine weiteren Nonnen mehr geben konnte. Dadurch verloren viele Nonnenklöster die Unterstützung der Familienclans und wurden aufgelöst, manche wurden zu Tempel für Mönche umfunktioniert (vgl. ebd., S. 15).
Ein Grund für diese beiden frauenfeindlichen Neuregelungen könnte gewesen sein, dass es nach Kaiserin Shōtoku 称徳天皇, die von 764–770 regierte (in ihrer ersten Regierungszeit 749–758 unter dem Namen Kōken 孝謙天皇) und von Kōnin-Tennō abgelöst wurde, keine Kaiserinnen mehr geben sollte (bis auf die Kaiserin Meishō 明正天皇, die von 1629–1643 regierte). Dies wiederum könnte darauf zurückgeführt werden, dass China zu der Zeit für Japan noch als Vorbild galt und es dort in der Regel nur männliche Regenten gab. Die letzte chinesische Kaiserin war Wu Zetian 武則天, die von 690–705 regierte und eine Zäsur in der Táng-Dynastie darstellt.
Literatur
Yoshida, K. (2003): "Revisioning Religion in Ancient Japan," in Japanese Journal of Religions Studies 30/1-2: 1–26.