Der Kaiserliche Erziehungserlass aus dem Jahr 1890

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Der Kaiserliche Erziehungserlass aus dem Jahr 1890
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Durch diesen Erlass wurde der Schwerpunkt des japanischen Erziehungssystems zurück verlegt auf eine Bildung nach konfuzianischem Vorbild.
Meiji-Zeit. Meiji Jingū.

Die offizielle Übersetzung (1931) dieses einflussreichen Dokuments lautet:

Wir geben euch hiermit zu wissen:

Unsere Kaiserlichen Vorfahren haben das Reich auf breiter und ständiger Basis errichtet und die Tugend tief und fest ein·ge·pflanzt. Unsere Unter·tanen sind in un·ver·brüch·licher Treue gegen den Herrscher und in kindlicher Liebe zu den Eltern stets eines Sinnes ge·wesen und haben von Geschlecht zu Geschlecht diese schöne Ge·sinnung in ihrem Tun be·kundet. Dies ist die edle Blüte unseres Staats·gebildes (kokutai) und zugleich auch der Ur·quell, aus dem unsere Erziehung entspringt.

Ihr Untertanen! Liebet und ehret denn eure Eltern, seid ergeben euren Ge·schwistern, seid einig als Gatte und Gattin, und treu als Freund dem Freunde! Haltet auf be·scheidene Mäßigung für euch selbst, euer Wohl·wollen erstrecke sich auf Alle! Pfleget das Wissen und übet die Künste, auf daß ihr eure Kenntnisse und Fertig·keiten ent·wickelt und eure sittlichen Kräfte ver·voll·kommnet! Be·strebet euch ferner, das öffentliche Wohl und das All·ge·mein·interesse zu fördern! Achtet die Reich·ver·fassung und be·folget die Gesetze des Landes! Sollte es je sich nötig er·weisen, so opfert euch tapfer für das Vater·land auf! Erhaltet und mehret also das Ge·deihen Unserer wie Himmel und Erde ewig dauernden Dynastie! Dann werdet ihr nicht nur Unsere guten und getreuen Unter·tanen sein, sondern dadurch auch die von den Vor·fahren über·kommenen Eigen·schaften glänzend dartun.

Dieser Weg ist wahrlich ein Vermächtnis, das Uns Unsere Kaiserlichen Vor·fahren hinter·lassen haben, und das die Kaiserlichen Nach·kommen sowie die Untertanen allesamt be·wahren sollen: un·trüglich für alle Zeiten und gültig an allen Orten. Es ist daher Unser Wusch, daß Uns sowohl wie euch, Unsern Untertanen, dies stets in aller Ehr·furcht am Herzen liege, und daß wir alle zu derselben Tugend gelangen mögen.

Gegeben am 30. Tage des 10. Monats des 23. Jahres Meiji (30.10.1890)

[Unterschrift: Mutsuhito + Siegel]

Zitiert nach einer offiziellen Übersetzung ins Deutsche durch das Japanische Unterrichtsministerium, 1931. (S.a. Antoni 1998, S. 216.)

).

Religion in JapanGeschichte
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„Der Kaiserliche Erziehungserlass (Kyōiku chokugo, 1890).“ In: Bernhard Scheid, Religion-in-Japan: Ein digitales Handbuch. Universität Wien, seit 2001