Der Fünf-Artikel-Eid (1868)

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Der Fünf-Artikel-Eid (1868)
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Meiji Oligarchen

Gokajō no go-seimon 五箇条の御誓文, verlautbart und unterzeichnet am 6. April 1868 (Meiji 1/3/14).

  1. Wir wollen weitreichende Versammlungen abhalten, um alle Angelegenheiten öffentlich zu entscheiden.
  2. Obrigkeit und Untertanen seien eines Herzens, um die Wirtschaft des Reichs1 zu stärken.
  3. Es ist von Nöten, dass Hof und Krieger zusammen mit dem gemeinen Volk ihre Ziele verfolgen können und nicht in Mutlosigkeit versinken.
  4. Wir wollen althergebrachte Unsitten beseitigen und uns auf die Basis des Öffentlichen Weges von Himmel und Erde stellen.
  5. Wir wollen Wissen aus aller Welt erwerben, um die Fundamente des Kaisertums umfassend zu festigen.


  1. 廣ク會議ヲ興シ萬機公論ニ決スヘシ
    hiroku kaigi wo okoshi banki kōron ni kessubeshi
  2. 上下心ヲ一ニシテ盛ニ經綸ヲ行フヘシ
    shōka kokoro wo hitotsu ni shite sakan ni keirin wo okonau beshi
  3. 官武一途庶民ニ至ル迄各其志ヲ遂ケ人心ヲシテ倦マサラシメン事ヲ要ス
    kanbu itto shōmin ni itaru made onoono sono kokorozashi wo toge jinshin wo shite umazarashimen koto wo yō su
  4. 舊來ノ陋習ヲ破リ天地ノ公道ニ基クヘシ
    kyūrai no rōshu wo yaburi, tenchi no kōdō ni motozuku beshi
  5. 智識ヲ世界ニ求メ大ニ皇基ヲ振起スヘシ
    chishiki wo sekai ni motome, ōi ni kōki wo shinki subeshi

Geschichtlicher Kontext

Der Fünf-Artikel-Eid war die erste Grundsatzerklärung des neuen Regimes, das sich drei Monate zuvor (3. Jänner 1868) an die Macht geputscht hatte. Er kann auch als eine Art „Verfassung“ der neuen Meiji-Regierung angesehen werden oder wurde zumindest im Rückblick so gedeutet. Der Text durchlief eine Reihe von Redaktionen, zuletzt durch Glossar:Kidotadayoshi und

Iwakura Tomomi 岩倉具視 (jap.)

1825–1883; Staatsmann der Meiji-Zeit; Leiter der Iwakura Mission Iwakura Shisetsudan, 1871–1873)

Der Begriff „Iwakura Tomomi“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Glossarseiten

Bilder

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, die unmittelbar an den Hebeln der Macht saßen. Die Unterzeichnung des Dokuments besiegelte den Untergang der alten Eliten und den Aufstieg der sogenannten Meiji Oligarchen, damals angeführt von Kido, Iwakura und

Ōkubo Toshimichi 大久保利通 (jap.)

1830–1878; Staatsmann der Meiji-Zeit aus Satsuma

Der Begriff „Ōkubo Toshimichi“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

Bilder

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. Es gelang insgesamt 767 führenden Vertreter des Hofes und des Tennō-loyalen Kriegeradels zur Unterzeichnung des Eids zu bewegen.

Die ersten drei Punkte spiegeln das Bedürfnis wider, die alten Hierarchien zu überwinden, und wurden oft auch als demokratische Ansätze interpretiert. Die „alten Unsitten“ in Punkt vier wurden einerseits als Gepflogenheiten des Tokugawa-Regimes, etwa die Privilegien des Shōgun, verstanden, konnten sich aber auch z.B. auf den Buddhismus beziehen. Punkt 5 erhält ein Bekenntnis zur Modernisierung nach westlichem Muster. Schon Robert Spaulding machte allerdings darauf aufmerksam, dass die Ziele des Eids Anfangs wesentlich enger und konkreter waren, als sich dem Text selbst entnehmen lässt. Doch dank der allgemeinen Formulierungen, die teils aus Rücksicht auf mögliche politische Gegner gesucht wurden, ließ sich der Text im Rückblick als Aufforderung zu weit radikaleren Reformen lesen, als sie den „Meiji Oligarchen“ zunächst selbst vor Augen standen.

Anmerkungen

  1. Keirin, üblicherweise Staatsverwaltung, wird hier in einem speziellen Sinne ähnlich wie keizai 経済 verwendet (Spaulding 1967, S. 8).

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Religion in JapanGeschichte
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„Der Fünf-Artikel-Eid (1868).“ In: Bernhard Scheid, Religion-in-Japan: Ein digitales Handbuch. Universität Wien, seit 2001