Der Fünf-Artikel-Eid (1868)

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Der Fünf-Artikel-Eid (1868)
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Meiji Oligarchen

Gokajō no go-seimon 五箇条の御誓文, verlautbart und unterzeichnet am 6. April 1868 (Meiji 1/3/14).

  1. Wir wollen allerorts Versammlungen abhalten, um alle Angelegenheiten durch öffentliche Diskussionen zu entscheiden.
  2. Obrigkeit und Untertanen seien eines Herzens, um die Verwaltung des Reichs kraftvoll durchzuführen.
  3. Es ist von Nöten, dass alle, Hof, Krieger, bis hin zum gemeinen Volk, ihre Ziele verfolgen können und nicht in Mutlosigkeit versinken.
  4. Wir wollen althergebrachte Unsitten beseitigen und uns auf die Basis des Öffentlichen Weges von Himmel und Erde stellen.
  5. Wir wollen Wissen aus aller Welt erwerben, um die Fundamente des Kaisertums umfassend zu festigen.

Der Fünf-Artikel-Eid war die erste Grundsatzerklärung der neuen Regierung, die sich drei Monate zuvor (3. Jänner 1868) an die Macht geputscht hatte. Er kann auch als eine Arte „Verfassung“ der neuen Meiji-Regierung angesehen werden. Der Text wurde von mehreren Vertretern der Satsuma-Tosa-Chōshū Koalition verfasst und von insgesamt 767 führenden Vertretern des Hofes und des Tennō-loyalen Kriegeradels unterzeichnet.

Die ersten drei Punkte spiegeln das Bedürfnis wider, die alten Hierarchien zu überwinden, und wurden oft auch als demokratische Ansätze gedeutet. Die „alten Unsitten“ in Punkt vier wurden einerseits als Gepflogenheiten des Tokugawa-Regimes, etwa die Privilegien des Shogon, verstanden, konnten sich aber auch z.B. auf den Buddhismus beziehen. Punkt 5 erhält ein Bekenntnis zur Modernisierung nach westlichem Muster.

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Religion in JapanGeschichte
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„Der Fünf-Artikel-Eid (1868).“ In: Bernhard Scheid, Religion-in-Japan: Ein digitales Handbuch. Universität Wien, seit 2001