Alltag/Totenriten

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Totenriten und Bestattung

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Was passiert konkret, wenn ein Mensch in Japan stirbt? Wie verabschiedet man einen Ver·storbenen, wie trauert man um ihn? Welche religiösen Spe·zia·listen sind hierbei gefragt?

Die große Mehrheit aller Verstorbenen wird, wie bereits erwähnt, nach bud·dhis·tischem Ritus ein·ge·äschert und in einer Urne beigesetzt. Die Ein·äscherung erfolgt meist sehr rasch, d.h. innerhalb von ein bis zwei Tagen. Dies ist allein schon wegen des feucht-heißen Klimas not·wendig, doch tragen auch alt·ein·ge·sessene Tabu·vor·stel·lungen dazu bei, dass man die Toten möglichst rasch aus der Welt schaffen möchte. Der Tod ist nämlich stark mit der Vor·stellung ritueller Ver·un·rei·ni·gung ver·bunden. Ein Großteil der Toten·riten dient daher der rituellen Reinigung des Ortes, an dem der Ver·storbene gelebt hat. Des weiteren dürfen Riten, die im Zu·sammen·hang mit der Be·stattung stehen, keines·falls im normalen Alltag eingesetzt werden (s.u. kitamakura, kotsuage). Insgesamt scheint der gesamte Zyklus der Be·stattungs·riten (

sōshiki 葬式 (jap.)

Begräbnis, Bestattung, Totenritus

Ritus

Der Begriff „sōshiki“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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) von dem Grund·ge·danken bestimmt zu sein, den Ver·storbenen so schnell, als es die Pietät zulässt, aus dem Bereich der Lebenden zu ent·fernen und in den Status eines

hotoke(jap.)

Buddha; umgangsspr. auch: Totenseele; andere Lesung: butsu; alte Schreibung: 佛

Buddha

Der Begriff „hotoke“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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(wtl. eines

Buddha बुद्ध (skt., m.)

„Der Erleuchtete“ (jap. butsu, hotoke 仏 oder Budda 仏陀)

Buddha

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) zu ver·setzen. In dieser Form gilt er dann weder als be·droh·lich noch als unrein und kann damit zum Gegen·stand einer besonderen Ahnenverehrung werden.

Die Zeremonien, die den Übergang vom Diesseits zum Jenseits begleiten, werden heute zum Groß·teil im Haus des Ver·stor·benen vollzogen und betreffen seine ganze Familie, eventuell auch seine Freunde und Nach·barn. Die wichtigsten Be·stattungs·riten finden in der Zeit un·mittelbar vor und nach der Ein·äscherung statt. Der entscheidende Moment der rituellen Ver·ab·schie·dung liegt in der Ver·brennung des Leich·nams. Danach werden die Aschen·reste (bzw. um genau zu sein: die un·ver·brannten Knochen) des Ver·storbenen in einer Urne nach Hause genommen und bleiben dort noch einige Zeit, bevor sie schließlich auf dem Friedhof beigesetzt werden.

Die Leitung einer familiären Bestattungs·zeremonie ist ein ver·ant·wortungs·volles und kompliziertes Amt, das tra·di·tioneller·weise dem ältesten Sohn einer Familie zukommt. Für bestimmte Gebete und Riten werden zudem die Dienste bud·dhis·tischer Mönche in Anspruch genommen, die zu diesem Zweck das Haus des Ver·storbenen aufsuchen. Alles in allem ist der vollständige Zyklus eines Be·stattungs·rituals eine zeit·auf·wendige, kostspielige An·ge·legen·heit, die durch die Tatsache, dass immer mehr Menschen im Spital und nicht in den eigenen vier Wänden sterben, weiter ver·kompliziert wird. Aus diesem Grunde werden Be·stattungen oft mit Hilfe von professionellen Be·stattungs·unter·nehmen (

sōgiya 葬儀屋 (jap.)

Bestatter, Bestattungsfirma

Person, Ritus

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) ausgeführt, deren Aufgabe nicht nur im Verwahren des Leichnams, sondern auch im „event-manage·ment“ der Be·stattung besteht. Dabei richtet man sich im allgemeinen nach einem gewissen rituellen Grund·schema, das im folgenden einzeln aufgelistet ist.

Die einzelnen Totenriten

Aufbahrung des Leichnams

Kitamakura

Taburegel 1: Nicht mit dem Kopf nach Norden schlafen

Die Regel, dass der Kopf des Verstorbenen nach Norden weisen soll, geht angeblich auf den historischen Buddha zurück. Dieser soll mit nordwärts gewandtem Haupt ins
Nirvāṇa निर्वाण (skt., n.)

„Erloschen, ausgelöscht“, Ort der Erlösung von allem Leid, absolutes Jenseits (jap. Nehan 涅槃)

Pantheon, Konzept

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eingegangen sein. Umgekehrt  symbolisiert diese Stellung den Tod, wes·halb man in Japan genau darauf achtet, normalerweise nicht mit dem Kopf nach Norden zu schlafen.

Der Tote wird zunächst im eigenen Haus·halt feier·lich und von vielen Blumen um·geben auf·ge·bahrt. Dabei ist zu beachten, dass sein Kopf nach Norden weist (

kitamakura 北枕 (jap.)

wtl. „das Kopfkissen nach Norden drehen“; Brauch, einen Verstorbenen mit dem Kopf nach Norden aufzubahren

Ritus

Der Begriff „kitamakura“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

, wtl. „Nordpolster“).

Totengewand

Zum Zwecke der Aufbahrung wird der Tote gewaschen und mit einem weißen Toten·gewand (

shini shōzoku 死に装束 (jap.)

Totengewand

Gegenstand

Der Begriff „shini shōzoku“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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) bekleidet. Es erinnert an ein Pilger·gewand, bzw. an das Gewand eines Wanderers und symbolisiert somit die be·vor·stehende Reise in die Unter·welt. Dazu gehören auch sechs Münzen, die der Ver·storbene für die Fähre über den Fluss der Unterwelt zu zahlen hat.

Sinishouzoku.gif
Shini shōzoku
Quelle: ososhiki-plaza.com [2010/9]

Riten vor der Einäscherung

Taburegel 2: Verhängen des shintoistischen Hausschreins

Die
kami(jap.)

Gottheit; im engeren Sinne einheimische oder lokale japanische Gottheit, Schreingottheit (s. jinja), Gottheit des Shintō

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sollen mit den Ver·un·rei·nigungen (
kegare 穢れ (jap.)

rituelle Verunreinigung, Befleckung, Schande

Konzept

Der Begriff „kegare“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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) des Todes möglichst nicht in Berührung kammen, da sie die Hinter·bliebenen sonst mit Unglück strafen könnten. Daher verhängt man den shin·to·is·tischen Haus·schrein (so man über·haupt einen besitzt) während der Trauer·zeit mit weißen Tüchern oder Papier (
kamidana fūji 神棚封じ (jap.)

Verdecken des Shintō-Altars (kamidana) während häuslicher Totenriten

Ritus

Der Begriff „kamidana fūji“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

). In diesem Brauch spiegelt sich die rituelle Rollen·ver·teilung „Bud·dhis·mus: Tod, Shinto: Leben“ anschaulich wider.

Sutrenlesung

Die Rezitation buddhistischer Sutren sollte möglichst durch einen bud·dhis·tischen Mönch erfolgen. Sie wird von Rauch·opfern (Ab·brennen von Räucher·stäbchen) begleitet.

Totenwache

Die Totenwache (

tsuya 通夜 (jap.)

nächtliche Totenwache

Ritus

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) dauerte tra·di·tio·neller·weise die ganze erste Nacht. Früher wachten die engsten Familien·mit·glieder beim Ver·storbenen, heute wird die Wache aber zumeist abgekürzt. Gebete werden durch den Leiter der Trauer·zeremonien (im Ideal·fall der älteste Sohn, heute oft ein professioneller Be·stattungs·unter·nehmer) durchgeführt. Früher war es Brauch, dass der Leiter der familiären Trauer·zeremonie als Zeichen, dass er nun den Ver·storbenen ver·körpert, ein dem Toten·gewand ähnliches, weißes Gewand trug. Auch das findet sich nur noch selten.

Geldspenden

Am Tag nach dem Ableben, noch bevor der Leich·nam zum Krematorium gebracht wird, ver·sammeln sich Ver·wandte und Bekannte zu einer Trauer·feier im Haus des Ver·storbenen. Dabei werden Räucher·stäbchen und andere kleine Opfer·gaben für den Ver·storbenen am Haus·altar nieder·gelegt. Vor allem aber haben die Trauer·gäste Geld (

kōden 香典 (jap.)

Grab-Spende; s. o-kōden

Ritus, Gegenstand

Der Begriff „kōden“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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, wtl. „Beitrag für Räucher·stäbchen“) mit·zu·bringen, das in einem ent·sprech·enden Kuvert darge·bracht wird. Okōden ist üblicher·weise eine hohe Summe, die als finanzielle Unter·stützung der beträchtlichen Kosten eines Be·gräb·nisses zu verstehen ist. Aller·dings verlangt es der Anstand, dass man am Ende der Trauer·periode allen Spendern ein Gegen·geschenk etwa im halben Wert der Spende macht (okōden gaeshi).

Totennamen

Der Verstorbene erhält einen buddhistischen Toten·namen (

kaimyō 戒名 (jap.)

buddhistischer Totenname, posthumer Name eines Verstorbenen

Der Begriff „kaimyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

, wtl. „Namen nach den bud·dhis·tischen Geboten“). Der Name wird auf ein

ihai 位牌 (jap.)

Ahnentäfelchen

Gegenstand

Der Begriff „ihai“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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-Täfelchen geschrieben, das später einen Platz im Haus·altar erhält (siehe Ahnen·kult). Neben dem Altar ist während der Trauer·zeit auch ein Foto des Verstorbenen platziert.

Einsargung

Der Tote wird in einen Sarg gelegt, um ihn darin zum Krematorium zu bringen. Die Trauernden beteiligen sich gemeinsam an der Ein·sargung, dabei helfen alle beim Zu·nageln des Sarg·deckels mit, indem sie symbolisch (mit Hilfe eines einfachen Steins) auf einen der Sarg·nägel klopfen. Der Sarg wird schließ·lich mit dem Leich·nam zusammen verbrannt.

Einäscherung­ und Kotsuage

Taburegel 3: Esstäbchen dürfen sich nicht berühren Da der Ritus des kotsuage so stark mit dem Tod assoziiert wird, ist jede Erinnerung an ihn im normalen Alltag strengstens tabuisiert. Daher dürfen Speisen niemals direkt von Ess·stäbchen zu Ess·stäbchen weiter gereicht werden. Über·haupt dürfen die eigenen Ess·stäbchen während einer Mahlzeit niemals die Ess·stäbchen anderer berühren. Dieses Tabu wird von allen Japanern ungeachtet der religiösen Zu·ge·hörig·keit strengstens befolgt.

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Die engste Familie begleitet den Sarg ins Krematorium. Die Ver·brennung darf nicht zu heiß sein und nicht zu lange dauern, damit noch einige Knochen·stückchen des Leich·nams übrig bleiben. Es sind diese Knochen·reste, nicht die Asche, die in der Folge in einer Urne (

kotsutsubo 骨壷 (jap.)

Grab-Urne

Gegenstand

Der Begriff „kotsutsubo“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

) beigesetzt werden.

Das Verwahren der unverbrannten Knochen·reste in der Urne geschieht in Form eines speziellen Ritus, den man

kotsuage 骨上げ (jap.)

wtl. Knochenheben (Bestattungsbrauch)

Ritus

Der Begriff „kotsuage“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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, wtl. „Auf·heben der Knochen“, nennt. Die Knochen·stückchen werden dabei von den anwesenden Familien·mit·gliedern ge·mein·sam mit besonders langen Bambus·stäbchen aus den Asche·resten geholt und in die Urne gelegt.

Vor ihrer Rückkehr ins Haus werden die Familien·mit·glieder, die am kotsuage teil·ge·nommen haben, mit Salz rituell gereinigt. Die Urne wird zunächst nach Hause mit·ge·nommen und später im Familien·grab beigesetzt. Dies geschieht meist mit relativ geringem zeremoniellem Aufwand.

Trauerzeit

Taburegel 4: Kein Neujahrsschreinbesuch

Für das gesamte Jahr, in dem sich ein familiärer Todes·fall ereignete, gelten darüber hinaus weitere Tabu·vor·schriften, die neuerlich mit dem proble·matischen Ver·hältnis zwischen Shinto und Todes·tabu zu tun haben. So sollten die Hinter·bliebenen im folgenden Neu·jahr auf den traditionellen Neu·jahrs·schrein·besuch (
hatsumōde 初詣 (jap.)

Schrein-Neujahrsbesuch

Ritus

Der Begriff „hatsumōde“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:

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) verzichten. Auch sollte man ihnen keine traditionellen Neu·jahrs·karten schicken.

Die engere Trauerzeit beträgt nach bud·dhis·tischem Brauch sieben Wochen, also 49 Tage. Dies ist die Zeit, während der die Toten·seele ihre Reise ins Jenseits absolviert und dabei spirituelle Unter·stützung benötigt. Besonders am Ende jeder Woche sollte es eine bud·dhis·tische Zeremonie geben. In dieser Zeit findet auch eine Toten·feier für den weiteren Bekannten- und Ver·wandten·kreis in einem bud·dhis·tischen Tempel statt.

Spätere Gedenkfeiern für den Ver·storbenen fallen im Grunde bereits in den Bereich der Ahnen·ver·ehrung. Den Ahnen wird kollektiv im Rahmen des jähr·lichen Bon Festes gedacht. Für individuelle Ver·storbene gibt es darüber hinaus in bestimmten Ab·ständen (nach 1, 3, 7, 13, ev. auch nach 33 Jahren) weitere bud·dhis·tische Seelen·messen. Danach wird an·genommen, dass die Seele end·gültig ins Jenseits ein·ge·gangen ist. Damit sind keine Toten·feiern mehr nötig, auch das Ahnen·täfelchen wird vom Hausaltar entfernt.

Tradition und Veränderung der Totenriten

Die oben beschriebenen Zeremonien beruhen z.T. auf sehr alten Vor·stellungen, sind aber erst im zwanzigsten Jahr·hundert standardisiert worden. Bei·spiels·weise war die Ver·brennung der Leiche zwar stets ein bud·dhis·tisches Ideal, wurde aber in vor·moderner Zeit aus technischen Gründen oft unter·lassen. Auch die Konzentration der Riten auf den häuslichen Bereich ist ein relativ junges Phänomen. Die tatsächliche Ab·haltung der Feiern unter·liegt natürlich zahl·reichen Variationen, die vom indi·vi·duellen Brauch der Familie, von ihren ökonomischen Ver·hält·nissen, von ihrem Wohn·ort, von ihrer religiösen Zuge·hörigkeit, u.a.m. abhängig sind.

Ein kleiner Prozentsatz aller Begräbnisse wird nach shin·to·is·tischem Muster durch·führt. Shinto-Be·gräb·nisse waren vor der

Meiji 明治 (jap.)

posthumer Name von Kaiser Mutsuhito; nach ihm wird auch die Meiji-Zeit (1868–1912) benannt

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-Restauration aller·dings nur in einigen Priester·familien üblich und sind auch heute in der all·ge·meinen Be·völkerung kaum bekannt. Im all·ge·meinen weichen daher nur japanische Christen stark von den hier be·schriebenen zeremoniellen Grund·regeln einer Bestattung ab.

Ein gewisser Druck zur Uniformität entsteht übrigens auch dadurch, dass Be·kannte, Ver·wandte und Nach·barn nicht nur als Trauer·gäste zu erwarten sind, sondern auch bei der Organisation des Be·gräb·nisses helfen. Vor allem in länd·lichen Gebieten, wo nach·bar·schaft·liche und ver·wandt·schaft·liche Hilfe noch selbst·ver·ständ·licher funktioniert, unter·liegen Be·gräb·nisse daher dem lokalen Brauch·tum. In den Städten dagegen sind die Einzel·heiten von Be·gräbnis·riten vielen nicht mehr geläufig. Hier bieten zahl·reiche professionelle Be·stattungs·firmen ein ent·sprechendes Service als Ersatz für die von traditionellen Gemein·schaften über·nommenen Auf·gaben an. Diese Firmen vermitteln zwischen Familie und Tempel, organisieren die Trauer·feiern und bieten im übrigen alle möglichen Extras (besonders attraktive Gräber und Fried·höfe, professionelle Begräbnis·musiker, etc.) an. Auch dem technischen Fort·schritt wird Rechnung getragen. Eine Firma schlägt z.B. Methoden zur Erhaltung und Aufbewahrung der DNA der Verstorbenen vor (siehe Sidepage).

Religion in JapanAlltag
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„Totenriten und Bestattung.“ In: Bernhard Scheid, Religion-in-Japan: Ein digitales Handbuch. Universität Wien, seit 2001