Glossar:Geisha
Version vom 21. Juli 2022, 23:57 Uhr von Christina G (Kommentar | Beiträge)
Geisha 芸者 (jap.)
japanische Unterhaltungskünstlerin, die traditionelle japanische Künste darbietet; wtl. „Person der Künste“; der Begriff war urspr. geschlechtsneutral, wurde also auch auf Männer angewendet
Der Begriff „Geisha“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
- Das Jenseits aus Sicht eines japanischen Bestattungsunternehmens (Kapitel „Alltag“)
- Namazu-e: Erdbeben als Satire (Kapitel „Mythen“)
- Bodhidharma: Der erste Patriarch des Zen (Kapitel „Geschichte“)
Glossarseiten
Bilder
Religion-in-Japan❯Glossar