Geschichte/Terauke: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Inquisition bedeutet bekanntlich Nachforschung. Im europäischen Kontext | + | Inquisition bedeutet bekanntlich Nachforschung. Im europäischen Kontext ver·steht man darunter die Aus·forschung von Anhängern ketzerischer Ideen, die nicht dem Dogma der katholischen Kirche ent·sprachen. In Japan entwickelte sich — ironischer·weise nach dem ersten Kontakt mit dem Christentum — ein ähn·liches System, das unter dem Begriff {{glossar:teraukeseido}}, „System der Tempel-Bestätigungen“, be·kannt wurde. Auch dabei ging es um die Aus·forschung von nicht Recht·gläubigen, wobei hier aber vor allem Christen ge·meint waren. Die Glaubens·nach·forschungen wurden unter Mit·hilfe von buddhistischen Tempeln aus·geführt, be·straft wurden die Un·gläubigen jedoch — und hier liegt ein großer Unter·schied zur europäischen Inquisition — von weltlichen Autoritäten. |
− | Das System umfasste im Grunde drei Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) | + | Das System umfasste im Grunde drei Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel und die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung. Die Familien·vorsteher (bzw. die Vorsteher von Nach·bar·schafts·gruppen, {{Glossar:Goningumi}}) hatten die Aufgabe, jährlich ein Register ihrer Familien·mit·glieder anzufertigen, das u.a. Angaben zu Familien·stand und Alter aller be·treffenden Personen ent·hielt. Dieses Register musste vom lokalen Tempel be·stätigt werden. Die Bestätigung implizierte, dass alle frag·lichen Personen Mitglieder der Glaubens·gemeinde des Tempels und daher recht·gläubig waren. Daher nannte man die ent·sprechenden Register auch {{glossar:shuumonaratamechou}}, „Glaubensüberprüfungs-Register“. Die vom Tempel be·stätigten Register wurde dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt. Um also nicht in den Ver·dacht ketzerischer Betätigung zu kommen, musste sich jeder Bürger aktiv um die Mit·glied·schaft bei einem staatlich an·er·kannten Tempel bemühen, der ihm dann seine Rechtgläubigkeit bestätigte. |
<div class="bildtext box">[[Image:shumon_aratame_cho.jpg|link=]]<div>''Shūmon aratame'' Register <br /> Quelle: [http://www2.ipcku.kansai-u.ac.jp/%7Ehamano/eap/index-e.html EAP] (Eurasian Project on Population and Family History) [2010/8] </div></div> | <div class="bildtext box">[[Image:shumon_aratame_cho.jpg|link=]]<div>''Shūmon aratame'' Register <br /> Quelle: [http://www2.ipcku.kansai-u.ac.jp/%7Ehamano/eap/index-e.html EAP] (Eurasian Project on Population and Family History) [2010/8] </div></div> | ||
− | Dieses System wurde Anfang des siebzehnten | + | Dieses System wurde Anfang des siebzehnten Jahr·hunderts im An·schluss an die Shimabara Rebellion (1637-38) vom Tokugawa Shogunat ein·ge·führt und war zu·nächst zur Aus·forschung der Christen in Kyushu, dem Haupt·ver·breitungs·gebiet des japanischen Christentums, ge·dacht. Das Shogunat etablierte zu diesem Zweck eine eigene Behörde ({{Glossar:Shuumonaratameyaku}}) und hielt die {{Glossar:Daimyou}} an, ein gleiches zu tun. Im Laufe der folgenden hundert Jahre breitete sich die Institution über ganz Japan aus, ob·wohl der eigentliche Anlass, die Christen·verfolgung, immer be·deutungs·loser wurde. Das System erwies sich jedoch in mehr·facher Hinsicht als nützliches Herrschafts·mittel zur ideologischen und verwaltungs·technischen Kontrolle der Bevölkerung. |
− | Zunächst wurde dadurch jede Person bürokratisch erfasst. Diese Aufgabe | + | Zunächst wurde dadurch jede Person bürokratisch erfasst. Diese Aufgabe er·ledigten nun aber nicht allein Ver·waltungs·beamte, sondern auch buddhistische Tempel. Sie mussten ja ihren Gemeinde·mit·gliedern bestätigen, dass diese ihrer Gemeinde an·ge·hörten, und mussten im Fall un·gerecht·fertigter Bestätigungen mit Sanktionen rechnen. Üblicher·weise war die Tempel-Mit·glied·schaft durch die Familie vor·ge·geben, bzw. überhaupt durch die geo·graphische Lage. Man gehörte einfach zum nächst ge·legenen Tempel, unab·hängig welcher bud·dhis·tischen Richtung dieser an·ge·hörte. Dieser Tempel setzte dann seinen Stempel unter die ent·sprechenden Register·einträge, sofern diese von·seiten der einzelnen Mitglieder ordnungs·gemäß ausgefüllt waren. |
==Bürokratisierung des Buddhismus== | ==Bürokratisierung des Buddhismus== | ||
− | Die {{glossar:shuumonaratame}} Zertifikate spielten im Alltag der {{glossar:edo}}-Zeit eine ähnliche Rolle wie heute ein Pass oder | + | Die {{glossar:shuumonaratame}} Zertifikate spielten im Alltag der {{glossar:edo}}-Zeit eine ähnliche Rolle wie heute ein Pass oder Personal·ausweis. Man brauchte sie bei jedem größeren Orts·wechsel (das Reisen war ja sehr eingeschränkt), beim Antritt be·stimmter Arbeiten, bei der Heirat, usw. Auf diese Weise wurden die buddhistischen Tempel quasi zur untersten Ebene der Landes·verwaltung und zwar gleicher·maßen für die Zentral·verwaltung (Shogunat) als auch die Regional·verwaltung (Daimyat). Buddhistische Tempel nahmen damit zwar weltliche Ver·waltungs·aufgaben auf sich und waren weltlichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie erhielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf ihre ''shūmon aratame ''-Bestätigungen an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zusätzliche religiöse Dienst·leistungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Gemeinde mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Be·stimmungen des Shogunats ent·halten sogar den Hinweis, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die buddhistischen Sterbe·riten keinen Wert legen, möglicher·weise Christen sind und genauer unter·sucht werden müssen (Tamamuro 2001, S. 267). Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum. |
− | Durch dieses System wurde natürlich der Buddhismus als Ganzes stark | + | Durch dieses System wurde natürlich der Buddhismus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Christentum standen auch manche Fraktionen der [[Geschichte:Nichiren | Nichiren]] Schule und des [[Geschichte:Amidismus | Amidismus]] auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der {{Glossar:Sengokujidai | Sengoku}}-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von {{Glossar:Odanobunaga}} und {{Glossar:Toyotomihideyoshi}} mit brutaler Gewalt be·kämpft wurden. Das {{glossar:teraukeseido}} ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Gruppierungen, deren „fundamentalistischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten. |
− | Dennoch kam es innerhalb der vom Staat erlaubten und | + | Dennoch kam es innerhalb der vom Staat erlaubten und ge·förderten bud·dhis·tischen Richtungen zwangs·läufig zu einer Nivellierung. Dies unter anderem aus dem Grund, dass das Shogunat ein Mit·sprache·recht bei der Fest·legung orthodoxer Glaubens- und Praxis·formen hatte. Der heute ver·breitete sog. „Begräbnis-Buddhismus“ ({{glossar:soushikibukkyou}}), der wie wir gesehen haben über die Sekten·grenzen hinweg sehr ähnlich auf·ge·baut ist, resultiert indirekt aus der be·sonderen Beachtung der Sterberiten, die vom Shogunat vor·ge·geben wurde. Die Vergabe von buddhistischen Totennamen ({{glossar:kaimyou}}), wie sie heute in allen Richtungen des japanischen Buddhismus praktiziert wird (s. Kap. Alltag, [[Alltag:Totenriten | Bestattung]]), entstand bei·spiels·weise im Zusammen·hang mit dem ''terauke'' System, Anfang des acht·zehnten Jahr·hunderts. Die spezifischen Glaubens·inhalte der einzelnen bud·dhis·tischen Richtungen wurden da·ge·gen in den Hintergrund gedrängt. |
− | Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-buddhistischen Ressentiments kam, dass die | + | Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-buddhistischen Ressentiments kam, dass die bud·dhis·tischen Mönche als Agenten der Regierung ver·schrien waren, und dass ver·schiedene Teile der Ge·sell·schaft nach spirituellen Wegen außer·halb des Buddhismus zu suchen be·gannen. In der Edo-Zeit bietet die Geschichte des Buddhismus daher nur noch wenige spektakuläre in·halt·liche Neuerungen (Ausnahme viel·leicht die Reformen der {{Glossar:Zen}} Sekten). Ideen·ge·schicht·lich ist da·ge·gen die Entwicklung des japanischen Konfuzianismus, des Shinto und das Auf·kommen der „Neuen Religionen“ in der {{Glossar:Bakumatsu}} Zeit (d.h. in den letzten Jahrzehnten vor 1868) attraktiver. Den·noch hat die Bürokratisierung des Bud·dhis·mus in- und außer·halb der japanischen Religons·geschichte weitreichende Folgen, die nach wie vor nur un·zu·reichend erforscht sind. |
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Version vom 27. September 2010, 17:40 Uhr
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Inquisition unter buddhistischen Vorzeichen
Inquisition bedeutet bekanntlich Nachforschung. Im europäischen Kontext ver·steht man darunter die Aus·forschung von Anhängern ketzerischer Ideen, die nicht dem Dogma der katholischen Kirche ent·sprachen. In Japan entwickelte sich — ironischer·weise nach dem ersten Kontakt mit dem Christentum — ein ähn·liches System, das unter dem Begriff
System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit
Der Begriff „terauke seido“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
, „System der Tempel-Bestätigungen“, be·kannt wurde. Auch dabei ging es um die Aus·forschung von nicht Recht·gläubigen, wobei hier aber vor allem Christen ge·meint waren. Die Glaubens·nach·forschungen wurden unter Mit·hilfe von buddhistischen Tempeln aus·geführt, be·straft wurden die Un·gläubigen jedoch — und hier liegt ein großer Unter·schied zur europäischen Inquisition — von weltlichen Autoritäten.
Das System umfasste im Grunde drei Instanzen, nämlich die lokale (dörfliche) Führungs·schicht, den örtlichen Tempel und die regionalen Ver·treter des Landes·verwaltung. Die Familien·vorsteher (bzw. die Vorsteher von Nach·bar·schafts·gruppen,
Nachbarschaftsgruppe; wtl. „Fünfergruppe“
Der Begriff „goningumi“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Bilder
) hatten die Aufgabe, jährlich ein Register ihrer Familien·mit·glieder anzufertigen, das u.a. Angaben zu Familien·stand und Alter aller be·treffenden Personen ent·hielt. Dieses Register musste vom lokalen Tempel be·stätigt werden. Die Bestätigung implizierte, dass alle frag·lichen Personen Mitglieder der Glaubens·gemeinde des Tempels und daher recht·gläubig waren. Daher nannte man die ent·sprechenden Register auch
Glaubensüberprüfungsregister
Der Begriff „shūmon aratame chō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Bilder
, „Glaubensüberprüfungs-Register“. Die vom Tempel be·stätigten Register wurde dann den nächst·höheren Ver·waltungs·behörden vor·gelegt. Um also nicht in den Ver·dacht ketzerischer Betätigung zu kommen, musste sich jeder Bürger aktiv um die Mit·glied·schaft bei einem staatlich an·er·kannten Tempel bemühen, der ihm dann seine Rechtgläubigkeit bestätigte.
Quelle: EAP (Eurasian Project on Population and Family History) [2010/8]
Dieses System wurde Anfang des siebzehnten Jahr·hunderts im An·schluss an die Shimabara Rebellion (1637-38) vom Tokugawa Shogunat ein·ge·führt und war zu·nächst zur Aus·forschung der Christen in Kyushu, dem Haupt·ver·breitungs·gebiet des japanischen Christentums, ge·dacht. Das Shogunat etablierte zu diesem Zweck eine eigene Behörde (
frühmoderne Behörde zur Glaubensüberprüfung
Der Begriff „shūmon aratame yaku“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
) und hielt die
Territorialfürst, Titel des Kriegeradels
Der Begriff „Daimyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
an, ein gleiches zu tun. Im Laufe der folgenden hundert Jahre breitete sich die Institution über ganz Japan aus, ob·wohl der eigentliche Anlass, die Christen·verfolgung, immer be·deutungs·loser wurde. Das System erwies sich jedoch in mehr·facher Hinsicht als nützliches Herrschafts·mittel zur ideologischen und verwaltungs·technischen Kontrolle der Bevölkerung.
Zunächst wurde dadurch jede Person bürokratisch erfasst. Diese Aufgabe er·ledigten nun aber nicht allein Ver·waltungs·beamte, sondern auch buddhistische Tempel. Sie mussten ja ihren Gemeinde·mit·gliedern bestätigen, dass diese ihrer Gemeinde an·ge·hörten, und mussten im Fall un·gerecht·fertigter Bestätigungen mit Sanktionen rechnen. Üblicher·weise war die Tempel-Mit·glied·schaft durch die Familie vor·ge·geben, bzw. überhaupt durch die geo·graphische Lage. Man gehörte einfach zum nächst ge·legenen Tempel, unab·hängig welcher bud·dhis·tischen Richtung dieser an·ge·hörte. Dieser Tempel setzte dann seinen Stempel unter die ent·sprechenden Register·einträge, sofern diese von·seiten der einzelnen Mitglieder ordnungs·gemäß ausgefüllt waren.
Bürokratisierung des Buddhismus
Die
„Glaubensüberprüfung“; religiöse Kontrolle in der Edo-Zeit
Der Begriff „shūmon aratame“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Zertifikate spielten im Alltag der
Hauptstadt der Tokugawa-Shōgune, heute: Tōkyō; auch: Zeit der Tokugawa-Dynastie, 1600–1867 (= Edo-Zeit);
Der Begriff „Edo“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
Geographische Lage
-Zeit eine ähnliche Rolle wie heute ein Pass oder Personal·ausweis. Man brauchte sie bei jedem größeren Orts·wechsel (das Reisen war ja sehr eingeschränkt), beim Antritt be·stimmter Arbeiten, bei der Heirat, usw. Auf diese Weise wurden die buddhistischen Tempel quasi zur untersten Ebene der Landes·verwaltung und zwar gleicher·maßen für die Zentral·verwaltung (Shogunat) als auch die Regional·verwaltung (Daimyat). Buddhistische Tempel nahmen damit zwar weltliche Ver·waltungs·aufgaben auf sich und waren weltlichen Ver·waltungs·beamten unter·geordnet, hatten aber auch Nutzen aus dem System. Sie erhielten mehr Macht über ihre Gläubigen·gemeinden, da diese ja auf ihre shūmon aratame -Bestätigungen an·ge·wiesen waren. Manche Tempel ließen sich diese Be·stätigungen auch von den Mit·gliedern ihrer Gemeinde be·zahlen. In jedem Fall ver·dienten sie aber durch zusätzliche religiöse Dienst·leistungen, vor allem Begräbnisse, die nun niemand in der Gemeinde mehr ab·lehnen konnte. Offizielle Be·stimmungen des Shogunats ent·halten sogar den Hinweis, dass Gemeinde·mit·glieder, die auf die buddhistischen Sterbe·riten keinen Wert legen, möglicher·weise Christen sind und genauer unter·sucht werden müssen (Tamamuro 2001, S. 267). Man kam also in der Edo-Zeit um bud·dhis·tische Totenriten nicht mehr herum.
Durch dieses System wurde natürlich der Buddhismus als Ganzes stark be·ein·flusst. Der Gegen·satz zwischen erlaubten und häretischen Sekten wurde vertieft. Ab·ge·sehen vom Christentum standen auch manche Fraktionen der Nichiren Schule und des Amidismus auf der Liste ver·botener Religionen. Sie alle hatten während der
Zeit der kämpfenden Länder, 1467–1568; beginnt mit dem Ōnin-Krieg und endet nach dieser Definition mit dem Beginn der nationalen Einigung unter Oda Nobunaga; nach anderen Definitionen mit der Ausrottung der Toyotomi durch Tokugawa Ieyasu im Jahr 1615
Der Begriff „Sengoku Jidai“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
-Zeit (16. Jh.) theokratische Ge·meinden gebildet, die im Zuge der Reichs·einigung von
1534–1582, Kriegsfürst, Reichseiniger
Der Begriff „Oda Nobunaga“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
und
1537–1598, Feldherr, militärischer Machthaber; bekannt als der zweite von drei Reichseinigern am Ende der „Zeit der kämpfenden Länder“ (Sengoku Jidai)
Der Begriff „Toyotomi Hideyoshi“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
mit brutaler Gewalt be·kämpft wurden. Das
System der buddhistischen Zertifikation der Rechtgläubigkeit
Der Begriff „terauke seido“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
ließ also — und darin liegt ein weiterer Unter·schied zur Inquisition — eine gewisse Glaubens·viel·falt nach wie vor zu, richtete sich aber umso heftiger gegen religiöse Gruppierungen, deren „fundamentalistischer“ Charakter die staatliche Ordnung in Frage stellten.
Dennoch kam es innerhalb der vom Staat erlaubten und ge·förderten bud·dhis·tischen Richtungen zwangs·läufig zu einer Nivellierung. Dies unter anderem aus dem Grund, dass das Shogunat ein Mit·sprache·recht bei der Fest·legung orthodoxer Glaubens- und Praxis·formen hatte. Der heute ver·breitete sog. „Begräbnis-Buddhismus“ (
„Begräbnis-Buddhismus“; Buddhismus, der auf die Abhaltung von Totenriten fokussiert ist
Der Begriff „sōshiki bukkyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
), der wie wir gesehen haben über die Sekten·grenzen hinweg sehr ähnlich auf·ge·baut ist, resultiert indirekt aus der be·sonderen Beachtung der Sterberiten, die vom Shogunat vor·ge·geben wurde. Die Vergabe von buddhistischen Totennamen (
buddhistischer Totenname, posthumer Name eines Verstorbenen
Der Begriff „kaimyō“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
), wie sie heute in allen Richtungen des japanischen Buddhismus praktiziert wird (s. Kap. Alltag, Bestattung), entstand bei·spiels·weise im Zusammen·hang mit dem terauke System, Anfang des acht·zehnten Jahr·hunderts. Die spezifischen Glaubens·inhalte der einzelnen bud·dhis·tischen Richtungen wurden da·ge·gen in den Hintergrund gedrängt.
Es nimmt somit nicht weiter Wunder, dass es in der Edo-Zeit zu anti-buddhistischen Ressentiments kam, dass die bud·dhis·tischen Mönche als Agenten der Regierung ver·schrien waren, und dass ver·schiedene Teile der Ge·sell·schaft nach spirituellen Wegen außer·halb des Buddhismus zu suchen be·gannen. In der Edo-Zeit bietet die Geschichte des Buddhismus daher nur noch wenige spektakuläre in·halt·liche Neuerungen (Ausnahme viel·leicht die Reformen der
Der Begriff „Zen“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Bilder
Sekten). Ideen·ge·schicht·lich ist da·ge·gen die Entwicklung des japanischen Konfuzianismus, des Shinto und das Auf·kommen der „Neuen Religionen“ in der
Der Begriff „bakumatsu“ wird in diesem Handbuch auf folgenden Seiten erwähnt:
Glossarseiten
Zeit (d.h. in den letzten Jahrzehnten vor 1868) attraktiver. Den·noch hat die Bürokratisierung des Bud·dhis·mus in- und außer·halb der japanischen Religons·geschichte weitreichende Folgen, die nach wie vor nur un·zu·reichend erforscht sind.