Bild:Shumon aratame cho 2.jpg: Unterschied zwischen den Versionen
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− | |Das hier abgebildete Glaubensregister ({{gb|shuumonaratamechou}}) aus dem Jahr 1698 (Genroku 11) stellt ein gutes Beispiel für den Wert der Glaubensregister als sozialhistorische und demographische Quelle dar. Erfasst ist das Dorf Mandaraji, heute Teil der Stadt Amagasaki zwischen Kōbe und Ōsaka. Das Register wurde von der Dorfgemeide selbst erstellt, nach jedem Eintrag findet sich aber ein Stempel des lokalen Tempels, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Auf der dritten Seite von rechts beginnt die Aufzählung der Familienmitglieder des Dorfvorstandes (''shōya'') Shaichibei. Zu diesem ist vermerkt, dass er Mitglied (''danna'', eig. „Spender“) des Jōdo-shin Tempels Shōfuku-ji sei (oberster Eintrag in großer Schrift). Es folgt sein Namen und sein Alter (49 Jahre). Links davon seine Frau, Mitglied des gleichen Tempels, 34 Jahre. Zu ihr folgt die Bemerkung: „Tochter des Hachiuemon aus Kamikema, Provinz Settsu, Eltern gehören dem Honsen-ji der Hokke-shū an, änderte vor 19 Jahren ihre Zugehörigkeit und wurde Mitglied der Schulrichtung ihres Mannes.“ Die Frau stammt also aus einer etwa fünf Kilometer entfernten Nachbargemeinde, die einem [[Nichiren]] Tempel zugeordnet ist, hat aber ihre Zugehörigkeit (nach der Heirat) geändert. Den weiteren Einträgen ist zu entnehmen, dass das Paar eine Tochter (14 Jahre) und einen Adoptivsohn (25 Jahre) hat. Man kann annehmen, dass der Adoptivsohn zugleich Ehemann der Tochter ist und das Amt des Dorfvorstehers einmal erben wird (ein in der Edo-Zeit häufiges Verfahren in Familien ohne männliche Nachfolger). Außerdem leben im Haushalt zwei Knechte und drei Mägde in jugendlichem Alter aus der Provinz Harima, die auch als Mitglieder des gleichen Tempels angeführt sind. (Quelle: Yokota Fuyuhiko, „[http://www.archives.city.amagasaki.hyogo.jp/chronicles/visual/03kinsei/kinsei1-6.html#kinsei1-6-09 Hyakushō no ie to kazoku]“.) | + | |beschreibung= Das hier abgebildete Glaubensregister ({{gb|shuumonaratamechou}}) aus dem Jahr 1698 (Genroku 11) stellt ein gutes Beispiel für den Wert der Glaubensregister als sozialhistorische und demographische Quelle dar. Erfasst ist das Dorf Mandaraji, heute Teil der Stadt Amagasaki zwischen Kōbe und Ōsaka. Das Register wurde von der Dorfgemeide selbst erstellt, nach jedem Eintrag findet sich aber ein Stempel des lokalen Tempels, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Auf der dritten Seite von rechts beginnt die Aufzählung der Familienmitglieder des Dorfvorstandes (''shōya'') Shaichibei. Zu diesem ist vermerkt, dass er Mitglied (''danna'', eig. „Spender“) des Jōdo-shin Tempels Shōfuku-ji sei (oberster Eintrag in großer Schrift). Es folgt sein Namen und sein Alter (49 Jahre). Links davon seine Frau, Mitglied des gleichen Tempels, 34 Jahre. Zu ihr folgt die Bemerkung: „Tochter des Hachiuemon aus Kamikema, Provinz Settsu, Eltern gehören dem Honsen-ji der Hokke-shū an, änderte vor 19 Jahren ihre Zugehörigkeit und wurde Mitglied der Schulrichtung ihres Mannes.“ Die Frau stammt also aus einer etwa fünf Kilometer entfernten Nachbargemeinde, die einem [[Nichiren]] Tempel zugeordnet ist, hat aber ihre Zugehörigkeit (nach der Heirat) geändert. Den weiteren Einträgen ist zu entnehmen, dass das Paar eine Tochter (14 Jahre) und einen Adoptivsohn (25 Jahre) hat. Man kann annehmen, dass der Adoptivsohn zugleich Ehemann der Tochter ist und das Amt des Dorfvorstehers einmal erben wird (ein in der Edo-Zeit häufiges Verfahren in Familien ohne männliche Nachfolger). Außerdem leben im Haushalt zwei Knechte und drei Mägde in jugendlichem Alter aus der Provinz Harima, die auch als Mitglieder des gleichen Tempels angeführt sind. (Quelle: Yokota Fuyuhiko, „[http://www.archives.city.amagasaki.hyogo.jp/chronicles/visual/03kinsei/kinsei1-6.html#kinsei1-6-09 Hyakushō no ie to kazoku]“.) |
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Version vom 30. August 2015, 22:00 Uhr
Bildseite:Mandaraji-mura shūmon aratame chō
- Heft (Papier), Edo-Zeit, 1698, Mandaraji-mura, Settsu (heute Amagasaki-shi, Hyōgo-ken). Amagasaki no rekishi. Letzter Zugriff: 2014/6
Das hier abgebildete Glaubensregister (shūmon aratame chō) aus dem Jahr 1698 (Genroku 11) stellt ein gutes Beispiel für den Wert der Glaubensregister als sozialhistorische und demographische Quelle dar. Erfasst ist das Dorf Mandaraji, heute Teil der Stadt Amagasaki zwischen Kōbe und Ōsaka. Das Register wurde von der Dorfgemeide selbst erstellt, nach jedem Eintrag findet sich aber ein Stempel des lokalen Tempels, der damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Auf der dritten Seite von rechts beginnt die Aufzählung der Familienmitglieder des Dorfvorstandes (shōya) Shaichibei. Zu diesem ist vermerkt, dass er Mitglied (danna, eig. „Spender“) des Jōdo-shin Tempels Shōfuku-ji sei (oberster Eintrag in großer Schrift). Es folgt sein Namen und sein Alter (49 Jahre). Links davon seine Frau, Mitglied des gleichen Tempels, 34 Jahre. Zu ihr folgt die Bemerkung: „Tochter des Hachiuemon aus Kamikema, Provinz Settsu, Eltern gehören dem Honsen-ji der Hokke-shū an, änderte vor 19 Jahren ihre Zugehörigkeit und wurde Mitglied der Schulrichtung ihres Mannes.“ Die Frau stammt also aus einer etwa fünf Kilometer entfernten Nachbargemeinde, die einem Nichiren Tempel zugeordnet ist, hat aber ihre Zugehörigkeit (nach der Heirat) geändert. Den weiteren Einträgen ist zu entnehmen, dass das Paar eine Tochter (14 Jahre) und einen Adoptivsohn (25 Jahre) hat. Man kann annehmen, dass der Adoptivsohn zugleich Ehemann der Tochter ist und das Amt des Dorfvorstehers einmal erben wird (ein in der Edo-Zeit häufiges Verfahren in Familien ohne männliche Nachfolger). Außerdem leben im Haushalt zwei Knechte und drei Mägde in jugendlichem Alter aus der Provinz Harima, die auch als Mitglieder des gleichen Tempels angeführt sind. (Quelle: Yokota Fuyuhiko, „Hyakushō no ie to kazoku“.)
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- Das terauke-System: Inquisition unter buddhistischen Vorzeichen (Kapitel „Geschichte“)
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aktuell | 15:52, 27. Jun. 2014 | 2.047 × 600 (308 KB) | Bescheid (Kommentar | Beiträge) |
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