Meiji Tennō - Als politischer Machthaber: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.digital.archives.go.jp/gallery/view/detail/detailArchives/0000000005 Verfassung des japanischen Kaiserreichs](Stand: 2012/10/24). Aus: {{Link:Digital Archive}}
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* [http://www.digital.archives.go.jp/gallery/view/detail/detailArchives/0000000005 Verfassung des japanischen Kaiserreichs] (Stand: 2012/10/24). Aus: {{Link:Digital Archive}}
  
 
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Version vom 24. Oktober 2012, 20:23 Uhr

Artikel 1.png

So lautet der erste Artikel der Meiji Verfassung, die am 29.11.1890 in Kraft getreten ist. Auch das Vorwort, aus der Sicht des Tennō geschrieben, bezieht sich auf die mythische Genealogie der Tennō-Familie. Es wird beschrieben, dass die zukünftigen Tennō und Staatsmänner sich unbedingt an die hier festgelegten Gesetze halten müssen, womöglich um etwaige anders denkenden Staatsmännern die Macht zu nehmen die Verfassung komplett abzuändern, was auch erst mit der Kapitulation Japans nach dem zweiten Weltkrieg geschah. Im 2. Artikel wird die von nun an ausschließlich männliche Thronerbfolge festgelegt und der 3. Artikel besagt, dass der Kaiser unantastbar sowie heilig ist. Artikel 5, 6, 7 und 8 beschreiben die Macht welche er über die Politik hat. Im 9. Artikel wird allerdings seine Macht insofern begrenzt als dass er nicht bereits beschlossene Gesetzte, somit auch die Meiji Verfassung, abändern kann. Wohl als Absicherung der Elite um den neuen Status aufrechtzuerhalten. Erst im zweiten von den insgesamt sieben Kapiteln wird auf das Volk und deren Rechte sowie Pflichten eingegangen [1].

„Skizzierung der Verfassungspromulgation“, wahrscheinlich Chikanobu, 1890.

Diese extreme Fokussierung auf den Kaiser und das zusprechen einer solch wichtigen Rolle in der Verfassung spiegelt sich teilweise auch in den visuellen Darstellungen die Meiji in Verbindung mit Politik darstellen wieder. In Verbindung mit der Verkündigung gibt es einige ukiyo-e die nicht sicher einem Künstler zugeordnet werden können, aber es sich auf Grund der Entstehungszeit und des Stils meistens um Chikanobu handeln dürfte.

„Illustration der Feierlichkeit zur Verfassung des großjapanischen Kaiserreichs“, Chikanobu, 1889.

Chikanobu hat in seinem Werk „Skizzierung der Verfassungspromulgation“ (kenpōhappu ryakuzu 憲法発布略圖) die offizielle Version, dass der Tennō die Verfassung dem Parlament und somit auch dem Volk übergibt impliziert indem das Schriftstück dankend vom Kaiser angenommen wird. In Wirklichkeit hat allerdings der damalige Premierminister die Verfassung ausgearbeitet [2]. Eine größere Anzahl, teilweise stark voneinander abweichender, Darstellungen die um diesen Zeitraum erstellt wurden deuten wohl auch darauf hin, dass man die neue Verfassung dem Volk auch visuell öfters ins Gedächtnis rufen wollte, obwohl die Künstler selber gar keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten hatten, auch nicht während den dargestellten Festlichkeiten [3].

„Abriss der Verkündung der Verfassung“, Chikanobu, 1889.

Auf allen Darstellungen ist nur mehr westliche Kleidung zu sehen, selten noch japanisch wirkende Motive („Abriss der Verkündung der Verfassung“, Hintergrund). Die Holzschnitte wirken kitschig weil sie überladen mit Details sind, jedoch den in der Herstellung sehr aufwendigen Farbverlauf nahezu überhaupt nicht einsetzen.

"Darstellung der japanischen Aristokratie“, Chikanobu, 1886.

Es gab auch Aufstellungen mit dem Kaiser und verschiedenen Verantwortlichen der Regierung. Bei „Darstellung der japanischen Aristokratie“ (fusō kouki kan 扶桑高貴鏡) ist allerdings nicht die eigentlich visuelle Darstellung das interessanteste, obwohl auch hier wieder die Kaiserin in japanischer Kleidung zu sehen ist, sondern der Titel des Bildes. Wie in „Spiegel des japanischen Adels“ (-> Meiji Tennō - Als mythischer Machthaber) wird auch hier fusō benutzt, entweder deutet dies ebenfalls auf eine Anfertigung auch für China hin, oder aber der Name ist aus anderen Gründen oder willkürlich gewählt. Gegen diese Theorie spricht jedoch die Verwendung von ofurigana.

„Bildnis der Würdenträger von Japan, der Qing-Dynastie und Korea“, Shunsai Toshimasa, 1894.

In Bezug auf Außenpolitik gab es Veranschaulichungen der politischen Verhältnisse welche den japanischen Kaiser miteinbezogen. Das von Shunsai Toshimasa 春斎年昌 1894 angefertigte „Bildnis der Würdenträger von Japan, der Qing-Dynastie [Anm.: China] und Korea“ (nisshinkan kiken goshōzō 日清韓貴顕御肖像) zeigt den Tennō als Mittelpunkt vor den beiden japanischen Flaggen. Zwar begann im gleichen Jahr der erste Sino-Japanische Krieg, jedoch ist auf dieser Abbildung noch kein Herrschaftsanspruch gegenüber den beiden Ländern direkt zu erkennen und die Schriftzeichen unter den beiden Herrschern mit den größeren Porträts beinhalten auch ōkoku 王国, Königreich, was darauf schließen lässt, dass die Reiche noch als unabhängig angesehen wurden. Dies änderte sich bekannterweise in den folgenden Jahrzehnten.

„Illustration des Parlaments des großjapanischen Kaiserreichs“, Gotō Yoshikage, 1890.

In Darstellungen des Parlaments wird der Tennō wohl eher realitätsnah, weil nur als Betrachter am Rande des Geschehens dargestellt. Es gibt Berichte denen zu Folge er bis zu seinem Tod nur sehr minimal in die Sitzungen eingebunden war und er sich eher zurückhielt, wie es die Elite für ihn vorgesehen hatte [4]. Laut Large allerdings versuchte er sich zumindest in den 1880ern durchaus in die Politik einzubringen indem er etwa versuchte Streitgespräche zu schlichten oder die Vergabe von Posten im Militär zu beeinflussen. Dies ging aber gegen den Willen von Itō Hirobumi 伊藤博文, dem Premierminister von 1885 bis 1888 (erste von vier Amtsperioden), und so wurden von ihm 1886 Reformen zur Limitierung der politischen Macht des Tennō eingeführt [5]. Solches Bildmaterial dürfte hauptsächlich für das Volk als visuelle Erklärung gedacht sein damit dieses das neuartige Parlament, welches erst mit der Meiji Verfassung eingeführt wurde, besser versteht.

Als Anmerkung: obwohl in Europa auch Herrscher auf Banknoten abgebildet wurden, war dies in Japan in der Meiji Zeit nicht der Fall, sondern man hielt die Noten eher schlicht [6] .

Verweise

  1. National Archives of Japan:1
  2. Large 1997:40
  3. Coats 2006:29
  4. Keene 2002:104-105, 168
  5. Large 1997:39
  6. Bank of Japan o.J.:1-19

Literatur

  • Donald Keene 2002
    Emperor of Japan: Meiji and his world, 1852-1912. New York: Columbia Univ. Press. 2002.
  • Stephen S. Large 1997
    Emperors of the rising sun: Three biographies. Tokyo u.a.: Kodansha International 1997. (Behandelt, auch vergleichend, das Leben der drei Tennō Meiji, Taishō und Shōwa..)
  • Verfassung des japanischen Kaiserreichs (Stand: 2012/10/24). Aus: Digital Archive  デジタルアーカイブ (Datenbank-Projekt, National Archives of Japan 国立公文書館).

-> Meiji Tenno - Vollständige Literaturliste

Weitere relevante Bilder