Kubera

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Kubera ist eine Figur der vedisch-brahmanischen Religion, die als Schutzherr der Reichtümer und der (nördlichen) Himmelsrichtung sowie als Herrscher der Rakṣas und Yakṣas [1] gilt. Zum ersten Mal wird Kubera im Atharvaveda, einer wahrscheinlich um 1000 v. Chr. zusammengestellten und bis ins Jahr 200 v. Chr. mündlich tradierten Schrift, erwähnt (Atharvaveda 8.10.28) [2]. In der Folgezeit werfen zahlreiche Schriften der śruti-Literatur [3] verschiedene Konzeptionen und Eigenschaften Kuberas auf, jedoch noch in bruchstückhafter und desorientierter Form, die erst in der späteren „epischen“-Phase in eine ausgearbeitete „Biographie“ der Gottheit zusammengeführt werden. Dennoch sind bereits in den frühen Referenzen zu Kubera zwei Entwicklungen auszumachen: Kuberas spätere Rolle als Reichtumsgott, lokapāḷa [4] des Nordens und Herr der Rakṣas und Yakṣas wird bereits angedeutet, womit ein gradueller Anstieg seiner Popularität einhergeht.

Kubera in den Epen und Purāṇas

Um 200 v.Chr. begann mit dem Rückgang und der Umgestaltung der vedischen Religion (1750 – 500 v.Chr.) durch Inkorporation volkstümlicher Glaubensauffassungen die Periode des klassischen Hinduismus (200 v. Chr. – 1100 n. Chr.). Dieser Vorgang wird besonders in den mannigfaltigen Ausgestaltungen des vedischen Pantheons ersichtlich, in dem die vedischen Götter in ihrer Bedeutung zunehmend von neuen Gottheiten verdrängt werden und schlägt sich auch in den beiden Nationalepen Indiens, Mahābhārata und Rāmāyaṇa [5] nieder. Von dieser Veränderung der Religion profitierte auch Kubera (vgl. Michaels 2002; Satapathy 2002:93-94): In den Epen und Purāṇas [6] werden die in den älteren Schriften erwähnten Konzepte und Merkmale Kuberas erstmals in ein System gebracht. Sowohl Mahābhārata als auch Rāmāyaṇa bezeichnen Kubera als Abkömmling Brahmās, des höchsten indischen Gottes und beschreiben seinen Werdegang. Bis auf wenige Ausnahmen und Variationen halten sich die inhaltlichen Hauptstränge der beiden Werke eng aneinander und sollen hier kurz in einer allgemeinen Zusammenfassung wiedergegeben werden: Als Sohn des tugendhaften Asketen Viśravas erhält Kubera bei seiner Geburt den Namen Vaiśravaṇa: „Since the child resembles Vishravas, he shall be known as Vaishravana“ (Rāmāyaṇa 7.3) [7]. Vaiśravaṇa zieht sich in angemessenem Alter zurück und nachdem er 1000 Jahre Askese geübt hatte, heißt es im Mahābhārata „[…] pleased with Vaishrávana, his father gave him immortality, lordship of wealth, protectorship of a quarter, friendship with Ishána [8], a son, Nala-kúbara, and the royal seat and dwelling place of Lanka, full of troops of demons; he also gave a vehicle called Púshpaka […] which would go anywhere he wished, and the lordship of the yakshas, and sovereignty over kings” (Mahābhārata 3.274) [9]. Auch die Purāṇas, die zwar unzählige Ausschmückungen des Kubera-Mythos umfassen, halten sich weitgehend am Hauptstrang der Epen: Kubera ist weiterhin Brahmā zugeordnet, der ihm seine Rolle zuteilt (z.B. Agni Purāṇa 1.11.2 [10]; Brahma Purāṇa 4.27.4.7 [11]; Brahmāṇḍa Purāṇa 2.3.8.38-40 [12]; Padma Purāṇa 5.6.16-29 [13]).

Kubera, der Herr der Reichtümer und nördlichen Himmelsrichtung

Die Schutzherren der Himmelsrichtungen scheinen bereits in der vedischen Literatur auf und werden als dikpāḷa oder lokapāḷa bezeichnet. Schon in den frühen Schriften wird Kubera dem Norden oder Nordwesten zugeordnet. Das Rāmāyaṇa lässt uns darüber im Dunkeln, welcher Himmelsrichtung er zugeteilt wird, im Mahābhārata und den Purāṇas ist es der Norden (z.B. Brahma Purāṇa 4.27.2 [14]; Mahābhārata 5.102 [15]; Padma Purāṇa 1.21.199b-200 [16]; Skanda Purāṇa 13.82.23-35 [17]). Ist Kubera bereits in frühen Schriften mit Reichtum assoziiert, so wird er in den Epen von Brahmā explizit zum Herren der Reichtümer und Schätze erhoben (Mahābhārata 3.274 [18]; Padma Purāṇa 2.34.83 [19]; Rāmāyaṇa 7.3 [20]) und viele weitere Textstellen weisen auf diese Rolle Kuberas hin, indem sie ihn als Herren der Schätze (Mahābhārata 3.152 [21]; Padma Purāṇa 2.41.15-16 [22]), Schatzmeister der Götter (Varāha Purāṇa 1.30.4-5) [23] oder als Spender von Reichtümern (Skanda Purāṇa 10.13. 164 [24]) betiteln. Kubera ist von goldener Hautfarbe (Mahābhārata 3.42) [25] und seine Residenzen sind goldene Städte. Zudem herrscht eine gewisse Übereinstimmung zwischen Kuberas Rolle als Schutzgottheit des Reichtums und lokapāḷa der nördlichen Himmelsrichtung, gilt der Norden in der vedischen Mythologie als Region des Goldes und der Reichtümer (Mahābhārata 3.141) [26].

Kuberas Übernahme in den Buddhismus

Kubera-Vaiśravaṇa wird als Schutzgottheit des buddhistischen Dharma in das buddhistische Pantheon integriert. Im Pāli-Kanon [27] erscheint er als einer der Vier Großen Götterkönige, Cātummahārājikā devā, dem buddhistischen Äquivalent der lokapāḷa, und regiert über den Norden. Zudem bleibt er der Herrscher der Yakṣa.

  1. Zwei vedisch-mythologische Dämonenvölker.
  2. Griffith 1895-96:353.
  3. Die śruti-Literatur enthält Texte, die als göttlich, ewig vorhanden und von Weisen „gehört“, aufgefasst und auf 1500 bis 300 v. Chr. datiert werden. Ihren Kern bilden die vedischen Sammlungen.
  4. Als lokapāḷa oder dikpāḷa werden die Schutzherren der Himmelsrichtungen bezeichnet.
  5. Die Verfassungszeit des Mahābhārata geht auf die Periode zwischen 540 und 300 v. Chr. zurück, jene des Rāmāyaṇa des Valmiki auf das 1. vorchristliche Jahrhundert.
  6. Die Purāṇas gelten als bedeutendste Quelle der hinduistischen Mythologie und wurden zwischen 300 und 900 n. Chr. verfasst.
  7. Shastri 1985a:380.
  8. Śiva
  9. Johnson 2005:33.
  10. Gangadharan 1984:24.
  11. Shastri 1986:856.
  12. Tagare 1983:480.
  13. Deshpande 1990b:1663-1664.
  14. Shastri 1986:856.
  15. Ganguli 1883-1896:208.
  16. Deshpande 1988:306.
  17. Tagare 1997:309.
  18. Johnson 2005:33.
  19. Deshpande 1989:432.
  20. Shastri 1985a:380-381.
  21. Fitzgerald 1975:511.
  22. Deshpande 1989:533.
  23. Iyer 1985a:101.
  24. Tagare 1996:137.
  25. Fitzgerald 1975:304.
  26. Ganguli 1883-1896:292.
  27. Der Pāli-Kanon ist der Korpus des frühen, orthodoxeren Buddhismus, zumeist als Therāvada bezeichnet