Schrein-Ränge der Meiji-Zeit

Aus Kamigraphie
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Ein System von Schrein-Rängen existierte in Japan bereits vor der Meiji-Zeit. Eines dieser Systeme war, dass Schreine durch zwei große Sekten, Yoshida und Shirakawa, eine Lizenz erhalten haben. Die Schreine, die diese Lizenz nicht besaßen, waren abhängig direkt von dem Adel. Dieses System wurde mit der Meiji-Restauration abgeschafft. [1]

Dieser Artikel beschreibt, wie dieses neue System eingeführt wurde und welche Auswirkungen hatte es auf die Schreine und Priester direkt.

Die Zentralisierung der Schreine

Während der Meiji-Zeit wurden Schreine neu und zentral von der Regierung durch Shintō-Behörden, jingikan 神祇官organisiert. Ursprünglich trug jingikan den Namen jingijimukyoku 神祇事務局, Abteilung für Schreinwesen. Zu den Hauptaufgaben gehörte die Leitung der Angelegenheiten des Shintō-Kults und Zeremonien, sowie die Priesterschaft und Besitz der Schreine. Somit wurde die Herrschaft der adeligen Familien über Shintō-Schreine abgeschafft und es entstand die Einheit von Shintō und Staat. [2]

Durch die Jahre veränderte sich der Name und Funktion von jingikan. Die größte Veränderung, die auch die Bedeutung von jingikan liegt im Zuständigkeitsbereich. Nun wurde jingikan auch mit der Leitung der Propagierung des Shintō, sowie mit der Zuständigkeit für die kaiserlichen Gräber beauftragt. [3]

Die Schrein-Ränge

Am 14. Tag des fünften Monats im Jahr 1871 wurde das endgültige System der Schrein-Ränge, das bis zum Ende des zweiten Weltkrieges in Kraft blieb, erlassen. Diese Gliederung, die durch jingikan entstand, teilte die Schreine in zwei Ränge unterteilt.

1. Staatsschreine (kansha 官社)

2. Sonstige Schreine (shosha 諸社)

Kansha wurde weiter in zwei Gruppen untergliedert.

1. Reichsschreine (kanpeisha 官幣社)

2. Landesschreine (kokuheisha 国弊社)

Diese zwei Gruppen wurden noch in weitere drei Klassen geteilt: groß (tai 大), mittel (chū 中) und klein (shō 小).

Am 29. Tag des vierten Monats 1872 entstand durch Erhebung des Minatogawa-jinja zum bekkaku-kanpeisha 別格官幣社, Reichschrein der Sonderklasse, dieser zusätzlicher Schrein-Rang. Ganz gesondert waren die Ise-Schreine, denn sie standen über alle Ränge und eine Kategorie für sich repräsentierten.

Die sonstigen Schreine, auch Volksschreine minsha 民社 genannt, wurden ebenfalls in zwei weitere Gruppen geteilt

1. Regierungsbezirksschreine (fusha 府社)

2. Kreisschreine (gōsha 郷社)

Zu den fusha Schreinen wurden die Daimiatsschreine (hansha 藩社) und die Präfekturschreine (kensha 県社) zugeteilt. Jedoch im gleichen Jahr wurden die hansha in kensha umgewandelt.

Die Beschreibung der Volksschreine war weniger ausführlich als die von den Staatsschreinen, laut der Beschreibung handelte sich aber bei den kensha um Schreine, die für die Region besonders repräsentativ waren. Die Erklärung der gōsha deutete auf die Lokalgottheiten hin. [4]

Auswirkung auf die Schreine

Veränderungen für die Priester

Anmerkungen

  1. Kishimoto und Howes 1956: 45
  2. Lokowandt 1976:162
  3. Lokowandt 1976:165
  4. Lokowandt 1976:179-182

Literaturverzeichnis

  • Kishimoto Hideo, John F. Howes (Ü.) 1956
    Japanese religion in the Meiji era. Tokyo: Ōbunsha 1956.
  • Ernst Lokowandt 1976
    Die rechtliche Entwicklung des Staat-Shinto in der ersten Hälfte der Meiji-Zeit (1868-1890). Bonn: Diss. Rheinische Friedrich-Wilhems-Universität 1976.