Meiji Tennō - Als militärischer Machthaber
Artikel 11, 12, 13 und 14 der Meiji Verfassung bestimmen den militärischen Status des Tennō. Er gilt als der Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte und der Marine, wodurch er die Organisierung festlegt und Ausnahmezustand sowie Kriegs- und Friedenserklärungen ausrufen kann (National Archives of Japan:1).
Ich konnte keine Abbildungen finden in denen Meiji entweder selber als direkt kommandierende Figur dargestellt, von seinen Generälen über die Kriegsfortschritte informiert oder generell in militärischen Belangen unterrichtet wird. Was es jedoch gibt sind ukiyo-e die Meiji bei Truppenübungen und –inspektionen zeigen. „Darstellung des großen Übungsmanövers der kaiserlichen Marine und Heer“ (Abb. 19; teikoku rikukaigun daienshū miyuki no zu帝國陸海軍大演習御幸の圖) stellt die neuen importierten Militärtechnologien aus dem Westen dar und der neue Oberbefehlshaber über Marine und Landeinheiten, Meiji zu erkennen auf der rechten Seite an dem Hut mit dem Federbeuschel, beobachtet die Truppenübung. Die Zeit der Samurai ist nun endgültig vorbei und die Soldaten der Neuzeit zeichnen sich vor allem durch ihre schwarzen Uniformen und den gebrauchen von Musketen und Kanonen (im Hintergrund) aus. Rechts im Hintergrund weht die Flagge des neu militarisierten Japans.
Eine ähnliche Darstellung von 1887 (Abb. 20) zeigt den Kaiser hoch zu Ross bei einer Truppeninspektion, die übrigens durchaus stattfanden. So berichtet der US-amerikanische General Ulyssus S. Grant wie er 1879 zur Truppenbesichtigung mit dem Kaiser eingeladen wurde (Meech-Pekarik 1987:109). Meiji führte diese zunächst gerne durch, verlor aber das Interesse als Saigō Takamori西郷 隆盛, der ihn dazu ermutigte, 1877 starb (Large 1997:22). Die hier gezeigten Bilder stammen also aus einer Zeit in der er kein großes Interesse mehr am Militär hatte.