Inbe
Die Inbe (忌部 oder 齊部, auch Imube oder Imibe gelesen), wtl. Sippe der Tabu-Halter, waren eine Priesterfamilie des Altertums, die als Priester-Beamte am kaiserlichen Hof dienten.
Kojiki, Nihon shoki
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Kogo shūi
Yōrō Kodex
Erwähnung der Inbe im Yōrō Kodex,[1] im Zusammenhang mit Inthronisierungs-Feierlichkeiten:
Am Tage der Inthronisation (senso 践祚) hat ein Nakatomi die Glückwünsche der himmlischen Gottheiten (amatsukami no yogoto 天神壽詞) vorzutragen, die Imibe haben den Spiegel und das Schwert der Kaiserinsignien (shinji 神璽) zu überreichen.
Auf diese Stelle beruft sich auch Inbe no Hironari im Kogo shūi. Interessant ist, dass hier, im Ggs. zu späteren Werken, nur von zwei Reichsinsignien die Rede ist.
Engi shiki
Die Engi Shiki (Gesetze der Engi Era) ist ein 50-bändiges Werk, dass in 907 und 927 entstanden ist. Die ersten 10 Bände sind die kaiserlichen Shintō Vorschriften (jingi) und die letzten 40 sind Kodifikationen von kriminellen und administrativen Recht. Zeitgenössische Chroniken haben im Jahr 645 der großen Reformen die Institution im chinesischen Stil des Straf-und Verwaltungsrecht verbunden, welches die Historiker auch als den Ritsuryō Zeitraum benennen. Chinesische Formen des Buddhismus wurden eingeführt und dadurch wurde der kaiserliche Hof unterstützt. Die Kontrolle und der Glaube an eine bestimmte Kami (Amaterasu) wurde verwendet, um ein starkes religiöses System zu entwickeln.
Eine englische Übersetzung der ersten zehn Bände, von Dr. Felicia Bock wurde von der Sophia University Press veröffentlicht und elektronisch vernetzt (Absatz für Absatz, mit einer alten Ausgabe des japanischen Original).
Das Engi Shiki, wurde gedruckt von Hayashi Izuminojo und veröffentlicht von Shohakudo 1657, von dem sich eine Kopie in der Berkeley Library befindet. JHTI - Engi Shiki
Verweise
Anmerkungen
- ↑ Der Yōrō-Kodex (Yōrō-ryō 養老令) stammt aus der Yōrō-Ära (717–724) und war ein auf chinesischen Vorbildern beruhender Gesetzestext in zwei Teilen, Zivilrecht (ryō 令, „Gebote“) und Strafrecht (ritsu 律, „Verbote“, zusammen ritsuryō). Er war im Prinzip die ganze Vormoderne hindurch, also bis 1868 gültig, wenn seine Gesetze auch „bis ins 10. Jahrhundert schon ihre rechtliche Wirksamkeit verloren hatten und fortan nur noch juristisches Vokabular lieferten.“ (Dettmer 2009, S. XIII) Anfang der Heian-Zeit wurden gewisse Bearbeitungen vorgenommen. Eine davon ist das Ryō no gige (835), das bald zur verbindlichen Fassung des zivilrechtlichen Kodex wurde.
- ↑ Ü: Dettmer 2012, Bd. 2, S. 9
Literatur
- Hans Adalbert Dettmer (Ü.) 2009Der Yōrō-Kodex: Die Gebote (Band 1). Wiesbaden: Harrassowitz 2009. (Einleitung und Übersetzung des Ryō no gige, Buch 1.)
- Hans Adalbert Dettmer (Ü.) 2010Der Yōrō-Kodex: Die Gebote (Band 2). Wiesbaden: Harrassowitz 2010. (Übersetzung des Ryō no gige, Teil 2, Bücher 2-10.)