Inbe
Die Inbe 忌部/齊部, auch Imube/Imibe, wtl. Sippe der Tabu-Halter, waren eine Priesterfamilie des Altertums, beamtet am kaiserlichen Hof.
Kojiki, Nihon shoki
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Kogo shūi
Yōrō Kodex
Erwähnung der Inbe im Yōrō Kodex,[1] im Zusammenhang mit Inthronisierungs-Feierlichkeiten:
Am Tage der Inthronisation (senso 践祚) hat ein Nakatomi die Glückwünsche der himmlischen Gottheiten (amatsukami no yogoto 天神壽詞) vorzutragen, die Imibe haben den Spiegel und das Schwert der Kaiserinsignien (shinji 神璽) zu überreichen.
Jingi-ryō, Ryō no gige 6/13[2]
Auf diese Stelle beruft sich auch Inbe no Hironari im Kogo shūi. Interessant ist, dass hier, im Ggs. zu späteren Werken, nur von zwei Reichsinsignien die Rede ist.
Engi shiki
Verweise
Anmerkungen
- ↑ Der Yōrō-Kodex (Yōrō-ryō 養老令) stammt aus der Yōrō-Ära (717–724) und war ein auf chinesischen Vorbildern beruhender Gesetzestext in zwei Teilen, Zivilrecht (ryō 令, „Gebote“) und Strafrecht (ritsu 律, „Verbote“, zusammen ritsuryō). Er war im Prinzip die ganze Vormoderne hindurch, also bis 1868 gültig, wenn seine Gesetze auch „bis ins 10. Jahrhundert schon ihre rechtliche Wirksamkeit verloren hatten und fortan nur noch juristisches Vokabular lieferten.“ (Dettmer 2009, S. XIII) Anfang der Heian-Zeit wurden gewisse Bearbeitungen vorgenommen. Eine davon ist das Ryō no gige (835), das bald zur verbindlichen Fassung des zivilrechtlichen Kodex wurde.
- ↑ Ü: Dettmer 2012, Bd. 2, S. 9
Literatur
- Hans Adalbert Dettmer (Ü.) 2009Der Yōrō-Kodex: Die Gebote (Band 1). Wiesbaden: Harrassowitz 2009. (Einleitung und Übersetzung des Ryō no gige, Buch 1.)
- Hans Adalbert Dettmer (Ü.) 2010Der Yōrō-Kodex: Die Gebote (Band 2). Wiesbaden: Harrassowitz 2010. (Übersetzung des Ryō no gige, Teil 2, Bücher 2-10.)