Kanon: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Juli 2012, 19:12 Uhr
Wortbedeutung
Der Ausdruck Kanon stammt aus der christlichen Theologie und dem kirchlichen Rechtswesen des 4. Jahrhunderts. Seitdem bezeichnet man die im damals christlich werdenden Römischen Reich rechtsverbindliche erhaltende Sammlung alt- und neutestamentlicher Schriften als Kanon. (griech. kanón „Maßstab, Richtschnur, Regel“; aber auch „Tabelle, listenartige Aufzählung“). Ein früher Beleg ist die Bestimmung, die auf dem Konzil von Laodicea in Kleinasien um ca. 360 n.Chr. besagt, „dass man in der Kirche nicht die 'gewöhnlichen' Psalmen und nichtkanonischen (akanonistá) Bücher verlesen darf, sondern allein die kanonischen (tà kanoniká,also biblia, Bücher) des Neuen und Alten Bundes.“ So bezeichnet der Begriff Kanon im ursprünglichen Sinn nur die Bibel als verbindliche Grundlage christlicher Theologie und Liturgie.
Allgemeines
(Was hat „Kanon“ mit „Kanone“ zu tun?)
Begriffsfeld
Beispiele für schriftliche Kanones
Literatur und Links
(Autor wird nachgereicht): Art. 'Kanon'. In: HrwG. Hrsg. von H. Cancik, B. Gladigow u.a. Bd. III, Stuttgart 1993, S. 332-334.