Meiji Tennō - Satire: Unterschied zwischen den Versionen
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Adachi Ginkō 安達吟光 (aktiv 1874-1897) (Merrit und Yamada 2000:194) war einer der Künstler die ähnlich wie Chikanobu auch als Auftragsarbeiten die Verkündung der Meiji Verfassung bildnerisch darstellten. Allerdings hat er auch eine satirische Version davon, sogar noch bevor die Zensurbehörde des Hofamtes die offizielle Version freigegeben hat, für die Zeitschrift Tonchi kyōkai zasshi 頓智協会雑誌 (dt. „Zeitschrift des Witz-Vereins“) angefertigt. Der Tennō ist hier ausgetauscht mit einem Skelett, das die Verfassung erhält, und es folgt eine Verulkung der Meiji Verfassung in der beispielsweise der erste Artikel (siehe Kapitel 3.3.) so abgeändert wurde, dass er sich auf die Satirezeitschrift und ihren Herausgeber Gaikotsu 外骨 (gaikotsu mit 骸骨 geschrieben = Skelett) bezieht. Da Druck und Verbreitung von Zeitschriften bereits begann bevor man auf das „OK“ der staatlichen Zensur- und Prüfstelle erhielt, wurden Herausgeber und Künstler im Nachhinein mit einer Haft- und Geldstrafe von 3 Jahren und 100 Yen bzw. 1 Jahr und 50 Yen bestraft (Meech-Pekarik 1987:184-185). | Adachi Ginkō 安達吟光 (aktiv 1874-1897) (Merrit und Yamada 2000:194) war einer der Künstler die ähnlich wie Chikanobu auch als Auftragsarbeiten die Verkündung der Meiji Verfassung bildnerisch darstellten. Allerdings hat er auch eine satirische Version davon, sogar noch bevor die Zensurbehörde des Hofamtes die offizielle Version freigegeben hat, für die Zeitschrift Tonchi kyōkai zasshi 頓智協会雑誌 (dt. „Zeitschrift des Witz-Vereins“) angefertigt. Der Tennō ist hier ausgetauscht mit einem Skelett, das die Verfassung erhält, und es folgt eine Verulkung der Meiji Verfassung in der beispielsweise der erste Artikel (siehe Kapitel 3.3.) so abgeändert wurde, dass er sich auf die Satirezeitschrift und ihren Herausgeber Gaikotsu 外骨 (gaikotsu mit 骸骨 geschrieben = Skelett) bezieht. Da Druck und Verbreitung von Zeitschriften bereits begann bevor man auf das „OK“ der staatlichen Zensur- und Prüfstelle erhielt, wurden Herausgeber und Künstler im Nachhinein mit einer Haft- und Geldstrafe von 3 Jahren und 100 Yen bzw. 1 Jahr und 50 Yen bestraft (Meech-Pekarik 1987:184-185). | ||
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Version vom 11. März 2012, 16:22 Uhr
Satire aus der damaligen Zeit über Meiji zu finden ist äußerst schwierig. Jedoch gab es durchaus Künstler welche Kritik in dieser Form übten. In der Ausgabe vom 07.01.1882 der Satirezeitschrift Maru Maru Chinbun團團珍聞 (dt. ungefähr „Gemeinschaftsneuigkeiten“, 1877-1907) wurde der Tennō etwa mit nacktem Hinterteil abgebildet während er sich bei den Neujahrsfeiern verbeugt (Abb. 23). Zwar war die Einsendung anonym, der Herausgeber wurde jedoch für die Veröffentlichung und Verbreitung bestraft (Zöllner 2006:245).
Adachi Ginkō 安達吟光 (aktiv 1874-1897) (Merrit und Yamada 2000:194) war einer der Künstler die ähnlich wie Chikanobu auch als Auftragsarbeiten die Verkündung der Meiji Verfassung bildnerisch darstellten. Allerdings hat er auch eine satirische Version davon, sogar noch bevor die Zensurbehörde des Hofamtes die offizielle Version freigegeben hat, für die Zeitschrift Tonchi kyōkai zasshi 頓智協会雑誌 (dt. „Zeitschrift des Witz-Vereins“) angefertigt. Der Tennō ist hier ausgetauscht mit einem Skelett, das die Verfassung erhält, und es folgt eine Verulkung der Meiji Verfassung in der beispielsweise der erste Artikel (siehe Kapitel 3.3.) so abgeändert wurde, dass er sich auf die Satirezeitschrift und ihren Herausgeber Gaikotsu 外骨 (gaikotsu mit 骸骨 geschrieben = Skelett) bezieht. Da Druck und Verbreitung von Zeitschriften bereits begann bevor man auf das „OK“ der staatlichen Zensur- und Prüfstelle erhielt, wurden Herausgeber und Künstler im Nachhinein mit einer Haft- und Geldstrafe von 3 Jahren und 100 Yen bzw. 1 Jahr und 50 Yen bestraft (Meech-Pekarik 1987:184-185).