Laiengebote: Unterschied zwischen den Versionen
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# Ich gelobe, mich darin zu üben, keine Substanzen zu konsumieren, die den Geist verwirren und das Bewusstsein trüben. | # Ich gelobe, mich darin zu üben, keine Substanzen zu konsumieren, die den Geist verwirren und das Bewusstsein trüben. | ||
− | Dies sind aber die einzigen Verpflichtungen, die für einen buddhistischen Laienanhänger als unbedingt verbindlich gelten. Zudem sind Laien eingeladen, an Voll- und Neumond bzw. an [[Besondere Tage#Die sechs Fastentage|Festtagen]] weitere Prinzipien zu befolgen, die für Mönche allgemeingültig sind: | + | Dies sind aber die einzigen Verpflichtungen, die für einen buddhistischen Laienanhänger als unbedingt verbindlich gelten. |
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Die acht Gebote an den Fastentagen (jap. ''hassaikai'' 八斎戒): | Die acht Gebote an den Fastentagen (jap. ''hassaikai'' 八斎戒): |
Version vom 3. September 2012, 09:02 Uhr
Zu einem buddhistischen Laien (skt. upāsaka/upāsīka) wird man durch einfache „Zuflucht“. Tritt man zum Buddhismus über, muss man sich zu den fünf Sittenregeln, den pañcaśīla (jap. gokai 五戒), bekennen und folgende Formel aussprechen: „Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha. Ich nehme meine Zuflucht zur Lehre. Ich nehme meine Zuflucht zur Gemeinde.“ Dies sind die Drei Juwelen des Buddhismus.
Pañcaśīla
Die pañcaśīla gelten für buddhistische Mönche wie Laien gleichermaßen:
- Ich gelobe, mich darin zu üben, kein Lebewesen zu töten oder zu verletzen (auch geistige Haltung des Mitleids gegenüber allen Lebewesen, meiden harter und unfreundlicher Rede).
- Ich gelobe, mich darin zu üben, nichts zu nehmen, was mir nicht gegeben wird (nicht nur Diebstahl sondern jegliche Begehrlichkeit, die sich auf fremdes Gut hinrichtet).
- Ich gelobe, mich darin zu üben, keine ausschweifenden sinnlichen Handlungen auszuüben (Von Laien wird nur Keuschheit im allgemeinen Sinn und Meiden des Ehebruchs gefordert, von Mönchen körperlich und geistig reine Lebensführung.)
- Ich gelobe, mich darin zu üben, nicht zu lügen und wohlwollend zu sprechen.
- Ich gelobe, mich darin zu üben, keine Substanzen zu konsumieren, die den Geist verwirren und das Bewusstsein trüben.
Dies sind aber die einzigen Verpflichtungen, die für einen buddhistischen Laienanhänger als unbedingt verbindlich gelten.
Gebote
Zudem sind Laien eingeladen, an Voll- und Neumond bzw. an Festtagen weitere Prinzipien zu befolgen, die für Mönche allgemeingültig sind:
Die acht Gebote an den Fastentagen (jap. hassaikai 八斎戒):
- Nicht auf hohen und üppigen Betten schlafen
- Zur verbotenen Zeit - nach 12 Uhr bis Sonnenaufgang - nichts mehr essen
- Keine Tanz-, Musik-, Gesangs-, und Theateraufführungen besuchen
Die zehn Gebote (jap. jikkai 十戒):
- Kein Geld sparen
- Keine Blumen, Duftstoffe, Kosmetika, Schmuck und andere Verschönerungsmittel benutzen
Verweise
- Klimkeit Hans-Joachim (1990), Der Buddha - Leben und Lehre. Stuttgart: Kohlhammer.
- Meisig, Konrad (1997), Klang der Stille. Der Buddismus. Freiburg: Herder.
- Winter, Franz (SS 2010), VO Einführung in den Buddhismus.
- Wikipedia, jap. — Fünf Gebote (gokai)
- Wikipedia, jap. — Acht Gebote (hassaikai)
- Wikipedia, jap. — Zehn Gebote (jikkai)
Dieser Artikel wurde ursprünglich für das Schwesterprojekt Nihon Ryo-Wiki verfasst.