Kanon: Unterschied zwischen den Versionen

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(Autor wird nachgereicht): Art. 'Kanon'. In: HrwG. Hrsg. von H. Cancik, B. Gladigow u.a. Bd. III, Stuttgart 1993, S. 332-334.

Version vom 3. Juli 2012, 19:06 Uhr

Wortbedeutung

Der Ausdruck Kanon stammt aus der christlichen Theologie und dem kirchlichen Rechtswesen des 4. Jahrhunderts. Seitdem bezeichnet man die im damals christlich werdenden Römischen Reich rechtsverbindliche erhaltende Sammlung alt- und neutestamentlicher Schriften als Kanon. (griech. kanón „Maßstab, Richtschnur, Regel“; aber auch „Tabelle, listenartige Aufzählung“). Ein früher Beleg ist die Bestimmung, die auf dem Konzil von Laodicea in Kleinasien um ca. 360 n.Chr. besagt, „dass man in der Kirche nicht die 'gewöhnlichen' Psalmen und nichtkanonischen (akanonistá) Bücher verlesen darf, sondern allein die kanonischen (tà kanoniká,also biblia, Bücher) des Neuen und Alten Bundes.“ So bezeichnet der Begriff Kanon im ursprünglichen Sinn nur die Bibel als verbindliche Grundlage christlicher Theologie und Liturgie.

Allgemeines

Unter Kanon wird die für eine Religionsgemeinschaft, speziell deren Insititutionen wie Liturgie, Theologie, Schule und Rechtswesen, maßgebliche Sammlung heiliger Texte bzw. Bücher verstanden. Kanonischen Schriften wird gegenüber anderen Schriften ein besonderer Vorrang zugestanden, so dass der Kanon ein zentrales Fakutm der religiösen Literaturgeschichte darstellt. Vor allen in sogenannten Buchreligionen, wo die Idee eines abgeschlossenen und unüberbietbaren Kanons vorkommen kann, erlangt dieser einen besonderen Status, wie z.B. die Bibel im Christentum oder der Koran im Islam. Religion existiert aber natürlich auch ohne heilige Schriften, aber wenn solche vorhanden sind, gibt es auch die Vorstellung eines Kanons.


(Was hat „Kanon“ mit „Kanone“ zu tun?)

Begriffsfeld

Beispiele für schriftliche Kanones

Literatur und Links

(Autor wird nachgereicht): Art. 'Kanon'. In: HrwG. Hrsg. von H. Cancik, B. Gladigow u.a. Bd. III, Stuttgart 1993, S. 332-334.