Schrein-Ränge der Meiji-Zeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 14. Tag des fünften Monats im Jahr 1871 wurde das endgültige System der Schrein-Ränge, das bis zum Ende des zweiten Weltkrieges in Kraft blieb, erlassen. Diese Gliederung, die durch jingikan entstand, teilte die Schreine in zwei Ränge unterteilt. | Am 14. Tag des fünften Monats im Jahr 1871 wurde das endgültige System der Schrein-Ränge, das bis zum Ende des zweiten Weltkrieges in Kraft blieb, erlassen. Diese Gliederung, die durch jingikan entstand, teilte die Schreine in zwei Ränge unterteilt. | ||
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+ | | Regierungsbezirksschreine (''fusha'' 府社 oder ''kensha'' 県社) <ref> Zu den ''fusha'' Schreinen wurden die Daimiatsschreine (''hansha'') und die Präfekturschreine (''kensha'') zugeteilt. Jedoch im gleichen Jahr wurden die ''hansha'' 藩社 in ''kensha'' umgewandelt. </ref> | ||
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Am 29. Tag des vierten Monats 1872 entstand durch Erhebung des Minatogawa-jinja zum ''bekkaku-kanpeisha'' 別格官幣社, Reichsschrein der Sonderklasse, dieser zusätzlicher Schrein-Rang. | Am 29. Tag des vierten Monats 1872 entstand durch Erhebung des Minatogawa-jinja zum ''bekkaku-kanpeisha'' 別格官幣社, Reichsschrein der Sonderklasse, dieser zusätzlicher Schrein-Rang. | ||
Ganz gesondert waren die Ise-Schreine, denn sie standen über alle Ränge und eine Kategorie für sich repräsentierten. | Ganz gesondert waren die Ise-Schreine, denn sie standen über alle Ränge und eine Kategorie für sich repräsentierten. | ||
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Version vom 2. Juli 2023, 13:28 Uhr
Themengruppe | Sonstige Themen |
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Schlagworte | Meiji Restauration |
Ein System von Schrein-Rängen existierte in Japan bereits vor der Meiji-Zeit. Eines dieser Systeme war, dass Schreine durch zwei große Sekten, Yoshida und Shirakawa, eine Lizenz erhalten haben. Die Schreine, die diese Lizenz nicht besaßen, waren abhängig direkt von dem Adel. Dieses System wurde mit der Meiji-Restauration abgeschafft. [1]
Die Schrein-Ränge
Am 14. Tag des fünften Monats im Jahr 1871 wurde das endgültige System der Schrein-Ränge, das bis zum Ende des zweiten Weltkrieges in Kraft blieb, erlassen. Diese Gliederung, die durch jingikan entstand, teilte die Schreine in zwei Ränge unterteilt.
Staatsschreine (kansha 官社) | Reichsschreine (kanpeisha 官幣社) | groß (tai 大) | mittel (chū 中) | klein (shō 小) | ||
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Landesschreine (kokuheisha 国弊社) | groß (tai 大) | mittel (chū 中) | klein (shō 小) | |||
Reichsschrein der Sonderklasse (bekkaku kanpeisha 別格官幣社) | ||||||
Sonstige Schreine (shosha 諸社 oder minsha 民社) | Regierungsbezirksschreine (fusha 府社 oder kensha 県社) [2] | |||||
Kreisschreine (gōsha 郷社) |
Am 29. Tag des vierten Monats 1872 entstand durch Erhebung des Minatogawa-jinja zum bekkaku-kanpeisha 別格官幣社, Reichsschrein der Sonderklasse, dieser zusätzlicher Schrein-Rang. Ganz gesondert waren die Ise-Schreine, denn sie standen über alle Ränge und eine Kategorie für sich repräsentierten.
Die Informationen über die Volksschreine waren weniger ausführlich als die von den Staatsschreinen, laut der Beschreibung handelte sich aber bei den kensha um Schreine, die für die Region besonders repräsentativ waren. Die Erklärung der gōsha deutete auf die Lokalgottheiten hin, war aber zu kurz und zu allgemein beschrieben. [3]
Anmerkungen
Literaturverzeichnis
- Kishimoto Hideo, John F. Howes (Ü.) 1956Japanese religion in the Meiji era. Tokyo: Ōbunsha 1956.
- Ernst Lokowandt 1976Die rechtliche Entwicklung des Staat-Shinto in der ersten Hälfte der Meiji-Zeit (1868-1890). Bonn: Diss. Rheinische Friedrich-Wilhems-Universität 1976.
- Bernhard Scheid (Hg.) 2013Kami Ways in Nationalist Territory: Shinto Studies in Prewar Japan and the West. Wien: Österreichische Akademie der Wissenschaften 2013.