Die Entwicklung des Buddhismus im Altertum: Unterschied zwischen den Versionen
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== "Staatsbuddhismus" == | == "Staatsbuddhismus" == | ||
− | + | Der Staat sah zunehmend, dass er von der neuen Religion, dem Buddhismus, großen Nutzen schließen konnte und begann eine immer aktivere Rolle bei der Implementierung zu spielen. Zudem konnten die lokalen Klans (ujizoku 氏族) ihre Macht ausbauen. Der Kaiserhof erkannte, dass der Buddhismus als mächtiges Staatsinstrument dienen kann und begann diesen sowohl zu fördern als auch zu reglementieren. | |
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+ | Der Buddhismus sollte in erster Linie dem Wohl und Schutz des Staates dienen. Dies sollte durch buddhistische Riten, zur damaligen Zeit vorwiegend das rezitieren von Sutras, erreicht werden. Dazu lies der Kaiser chinesische und koreanische Mönche nach Japan holen und mit diesen auch diverse buddhistische Schriften. Vieles wurde aus China übernommen und an die eigenen Gegebenheiten angepasst. | ||
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+ | Als Gegengewicht zu den von den ''ujizoku'' gebauten Klan- bzw. Familientempel (''ujidera'' 氏寺) ließ der Staat ein streng hierarchisches Netz von Haupt- und Zweigtempel errichten. Dieses Netz ging Hand in Hand mit den neuen Verwaltungszentren in den Provinzen. Die "Provinztempel" (jap. ''kokubunji'' 国分寺) waren meist in Nähe der neu errichteten Verwaltungsgebäude zu finden. Als Zentrum und Haupttempel diente der Tōdaiji 東大寺 in Nara, der damaligen Hauptstadt und somit auch staatliches Zentrum. Das Ziel war es auch den Buddhismus vermehrt in die staatliche Verwaltung einzubinden, weshalb weitere Reglementierungen folgten. | ||
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+ | So wurde auch die Anzahl der in Klöster aufgenommenen Mönche und Nonnen vom Staat bestimmt und unter diesen sollten nur die Fähigsten und Talentiertesten hohe Posten erhalten. Dies sollte auch die Macht der mächtigen ujizoku ein wenig eindämmen, da viele hohe religiöse Posten meist in Familienhand innerhalb der ujidera waren. | ||
+ | Vom Staat wurden nun auch die Mönchs- und Nonnenweihen vorgeschrieben. Wer eine Weihe erhalten wollte benötigte davor eine staatliche Genehmigung. Außerdem wurden die offiziellen Weihen auf 10 pro Jahr beschränkt. Jene 10 Ausgewählten, meist Mönche, wurden ''nenbundosha'' 年分度者 genannt. Dieses System wurde mehrmals reformiert. 806 wurden von Kanmu tennō, auf Anraten Saichōs, jeder offiziell anerkannten "Schule" eine gewisse Anzahl an Kandidaten für die Weihe zugeordnet. So erhielten die Hossō und die Sanron Schule jeweils 3 Ordinationen, die restlichen jeweils 2 Ordinationen und die Anzahl der jährlich zugelassenen Weihen stieg auf 12. Eine weitere Reform, die ebenso von Saichō beeinflusst wurde, erteilte Saga tennō 822. Die Mönchsweihe musste nun nicht mehr im Tōdaiji stattfinden sondern in den jeweiligen Haupttempeln der jeweiligen offiziell anerkannten Schule. | ||
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=== Reglementierung und Förderung durch den Staat === | === Reglementierung und Förderung durch den Staat === | ||
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