Die Entwicklung des Buddhismus im Altertum: Unterschied zwischen den Versionen

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== Einführung des Buddhismus in Japan ==  
 
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Der Buddhismus kam etwa zur Kinmei-Zeit 539-571 von Korea Paekche nach Japan, darüber ist man sich heute sicher. Uneinigkeiten über genaues Datum, unterschiedliche Quellen, wobei die früheste aus dem Ende des 7. Jhdt. bis Beginn des 8. Jhd. stammt.
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593-710 ASUKA
 
593-710 ASUKA
 
Der Buddhismus war getragen vom (damaligen) Wa Staat
 
Der Buddhismus war getragen vom (damaligen) Wa Staat
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Die Taikareform 645 entwickelten Gesetze, die später unter Tenmu Tennō (673–686) in Kraft traten. Man nannte sie Ritsuryō (Strafen und Verordnungen) Codex. Es ist das älteste Rechtssystem Japans, und war eine Kopie bzw. Adaption des chinesischen politischen Systems der Tang-Dynastie. Das Land ist Staatseigentum, lokale Machthaber wurden zu Verwaltern. Zu Beginn des 8. Jhdt. gab es eine Massenmigration, die Menschen litten unter den Steuern, starben aufgrund von Epidemien etc. Das Ritsuryō half dem Kaiserhof aber nicht dem Volk.
 
Die Taikareform 645 entwickelten Gesetze, die später unter Tenmu Tennō (673–686) in Kraft traten. Man nannte sie Ritsuryō (Strafen und Verordnungen) Codex. Es ist das älteste Rechtssystem Japans, und war eine Kopie bzw. Adaption des chinesischen politischen Systems der Tang-Dynastie. Das Land ist Staatseigentum, lokale Machthaber wurden zu Verwaltern. Zu Beginn des 8. Jhdt. gab es eine Massenmigration, die Menschen litten unter den Steuern, starben aufgrund von Epidemien etc. Das Ritsuryō half dem Kaiserhof aber nicht dem Volk.
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Staatsbuddhismus des Altertums: 
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Buddhismus war ein Machtinstrument des Staates und streng geregelt. Nur eine begrenzte Zahl an Mönchen und Nonnen (Weihungen) wurde genehmigt. Buddhismus diente als göttlicher Schutz der kaiserlichen Hofes. Mönche und Nonne sollten dem Staat dienen, am Hof für das Wohl des Kaisers beten und Rituale vollziehen.
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Es gab gesetzliche Vorschriften für z. B.:
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Mönche und Nonnen – Sōniryō僧尼令
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Bürokraten – Kandosei
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Regierungsadministration für Nonnen und Mönche – Sōgōsei
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Sōniryō  - Vorschriften und Bestrafung:
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Das Sōniryō war ein Kontrollmechanismus der buddhistischen Ordensgemeinschaften. Es gab den hochrangigsten Mönchen die Autorität die Bestrafungen durchzuführen.
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Aktivitäten von Mönchen und Priestern außerhalb offiziell anerkannter Tempel und Institutionen waren untersagt. Kontakt mit dem gemeinen Volk, Predigen auf den Straßen, und Mobilisierung der Massen (Aufruhr) war streng verboten. Die Bestrafungen für Verstöße waren z. Bl Arbeit im Kloster (Saubermachen), oder im schlimmsten Fall wurde man vom Priesteramt entbunden.  Dieses Urteil war ein schlimmes Schicksal. Mönche die aus dem Klosterregister gestrichen wurden konnten außerhalb ihres Tempels kaum überleben (Steuern, arbeitslos).
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Überwachung der Mönchsaktivitäten war jedoch schwierig. Es gab ein Mönchsregister das die Mönche in den Hauptsstädten auflistete, und die größten Tempel überwachte, aber darüber hinaus hatte das Narahof keinen Einblick in die Aktivitäten der Mönche in den Provinzen.
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Das Sōniryō war demnach disfunktional. Obwohl demnach privat ordinierte Nonnen und Mönche shido sōni (im Gegensatz zu: kan sōni offizielle Mönche und Nonnen) verbannt waren, waren sie überall, auch im staatlichen Buddhismus akzeptiert. Sie arbeiteten mit lokalen Klanfamilien zusammen etc.
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Sōniryō  - Ordinierung von Mönchen
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682 Asukahof, limitierte Zahl an offiziellen Mönchen möglich (voll ordiniert), Es gab Listen der Provinzregierungen, um zu vermeiden dass Personen nur ins Mönchstum eintraten um der Arbeits- und Steuerpflicht entgehen zu können.
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Unter Jitō (690?-697) basierte der Staat auf Kami Rituale und Buddhismus. Jedes Jahr (691) wurden zehn neue Mönche ordiniert die studiert hatten und aztekisches Training absolviert hatten  (basierte auf dem chinesischen System für staatliche Anerkennung von Mönchen). Dieses System war die Vorstufe zum Ordinierungssystem im 9. Jhdts.
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Es gab dem Sōniryō zufolge ein Ordenszertifikat (kugen) für Mönche, das sie drei Kategorien einteilte:
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1. shodo – Novizen, die ihr „Vor-Gelübde“ abgelegt hatten
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2. jukai – voll ordinierte Mönche, die ihr „Abschluss-Gelübde“ abgelegt hatten
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3. shii – waren befugt Novizen auszubilden
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Der Buddhismus dieser Zeit versteht sich nicht jedoch nicht nur auf rein staatlicher Ebene (Staatsbuddhismus).
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Er fand sich wieder:
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 in lokale Klanfamilien
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 im gemeinen Volk
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 am Kaiserhof und unter Aristokraten
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710-794 NARA:
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Shōmu 701-756 baute Tōdaiji und Daibutsu „der Große Buddha“. Er selbst wurde zum Mönch ernannt. Dass ein Tenno Mönch wurde, passierte in der japanischen Geschichte nur dieses eine Mal.
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710 wird die Hauptstadt nach Heijo-kyō (Nara) verlegt. Aufgrund des Ritsuryō war die Stadt für erneuerten Umzug nicht mehr geeignet. (weil der Verwaltungsaparat wuchs).
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734 Um zu einem offiziellem Mönch oder Nonne zu werden, musste man zwei Texte beherrschen (Lotus Sūtra und Suvarnaprabhasa Sūtra).
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741 gab Shōmu den Bau von Tempel in allen Provinzen (kokubun-ji) in Auftrag. Ihr zentraler Sitz war der Tōdaiji (745). (Vorgeschichte Tod seines Sohnes, erzwungener Selbstmord von Prinz Nagaya, Tod der vier Fujiwaras, Pocken und große Not und viele Tote).
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Es gab damals wahrscheinlich aber eine große Kluft zwischen gläubigen Laiengruppierung und dem aktiv prakti¬zierenden bud¬dhis¬tischen Klerus. Bud¬dhis¬tische Klöster waren Orte der Bildung, und Wissenstransfer zwischen Japan und dem Festland.
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Ujizoku wurden Ende des 7. und Anfang des 8. Jahrhunderts allmählich als Staatsangestellte angenommen und wurden zu Aristokraten.
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Der Buddhismus fand nicht nur in Tempeln, sondern ebenso Zuhause bei den Aristokraten statt. Es gab Familienmönche und Nonnen, die z. B. Zeremonien abhielten, Sūtren kopierten oder Kalligraphie unterrichteten.
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Auch hiesige Klanfamilien förderten den Buddhismus und finanzierten Tempel, Zeremonien, und auch die Mönche und Nonnen selbst.
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Mitte des 8. Jahrhunderts verbreiteten sich buddhistische Rituale und Bräuche unter dem gemeinen Volk. Der Beginn dieser Entwicklung konnte schon ab der Hakuhō-Periode nachgewiesen werden.
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Ab dem 7. Jahrhundert gab es viele aktive Nonnen und Nonnenklöster. Ach nach der Einführung buddhistischer Vorschriften waren die Nonnen ebenso am Kaiserhof in einflussreichen Positionen angestellt, und nahmen an offiziellen buddhistischen Zeremonien teil.
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Ein Grund dafür war auch, dass es in dieser Linie von Kaisern viele Frauen gab:
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♀ Jitō 690?-697
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♂ Monmu 683 - 707
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♀ Genmei 661 - 721
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♀ Genshō 680 – 748
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♂ Shōmu 701-756
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♀ Kōken 718–770
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Die Nonnen waren nicht nur am Hof aktiv, sondern viele auch bei den Klanfamilien, und im gemeinen Volk. Auch Gyōki hatte viele weibliche Anhänger, die eine große Zahl von Nonnenklöstern errichteten.
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772 führte Kōnin neue Vorschriften ein, die Nakubu Jūzen hießen: Zehn Mönche (keine Nonnen, ausschließlich Mönche) waren für die buddhistischen Angelegenheiten des Hofes zuständig.
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806  führte Kanmu eine neue Regelung der jährlich zugelassenen neuen Ordinationen nach Schulen (Saichō) ein. Und weil nur Männer eine buddhistische Sekte leiten durften, sank die Zahl der Frauen rapide.
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Version vom 18. Januar 2017, 14:37 Uhr