Schrein-Ränge der Meiji-Zeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein System von Schrein-Rängen existierte in Japan bereits vor der Meiji-Zeit. Eines dieser Systeme war, dass Schreine durch zwei große Sekten, Yoshida und Shirakawa, eine Lizenz erhalten haben. Die Schreine, die diese Lizenz nicht besaßen, waren abhängig direkt von dem Adel.  Dieses System wurde mit der Meiji-Restauration abgeschafft. <ref> Kishimoto und Howes 1956: 45</ref>
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Ein System von Schrein-Rängen existierte in Japan bereits vor der Meiji-Zeit. Die alte Rangordnung schaffte keine genaue Übersicht über allen Schreinen. Durch die Entstehung der neuen Regierung wurden Schreine neu kategorisiert und somit unter direkte Kontrolle der Behörden zentralisiert.
  
 
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===Schrein-Ränge der Meiji-Zeit===
 
 
==Die Schrein-Ränge==
 
  
 
Am 14. Tag des fünften Monats im Jahr 1871 wurde das endgültige System der Schrein-Ränge, das bis zum Ende des zweiten Weltkrieges in Kraft blieb, erlassen.  Diese Gliederung, die durch jingikan entstand, teilte die Schreine in zwei Ränge unterteilt.  
 
Am 14. Tag des fünften Monats im Jahr 1871 wurde das endgültige System der Schrein-Ränge, das bis zum Ende des zweiten Weltkrieges in Kraft blieb, erlassen.  Diese Gliederung, die durch jingikan entstand, teilte die Schreine in zwei Ränge unterteilt.  
  
# Staatsschreine (''kansha'' 官社)
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''Kansha'' wurde weiter in zwei Gruppen untergliedert.
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| Landesschreine (''kokuheisha'' 国弊社)
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| Reichsschrein der Sonderklasse (''bekkaku kanpeisha'' 別格官幣社)
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| Regierungsbezirksschreine (''fusha'' 府社 oder ''kensha'' 県社) <ref> Zu den ''fusha'' Schreinen wurden die Daimiatsschreine (''hansha'') und die Präfekturschreine (''kensha'') zugeteilt. Jedoch im gleichen Jahr wurden die ''hansha'' 藩社 in ''kensha'' umgewandelt. </ref>
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| Lokale Schreine (''gōsha'' 郷社)
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Diese zwei Gruppen wurden noch in weitere drei Klassen geteilt: groß (''tai'' 大), mittel (''chū'' 中) und klein (''shō'' 小).
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Am 29. Tag des vierten Monats 1872 entstand durch Erhebung des Minatogawa-jinja zum ''bekkaku-kanpeisha'' 別格官幣社, Reichsschrein der Sonderklasse - ein zusätzlicher Schrein-Rang. Die ''bekkaku-kanpeisha'' stehen dem Rang ''kanpeisha'' und ''kokuheisha'' zwar gleich, wird aber immer erst am Ende nach allen Schreinen dieses Ranges angeführt. Diese drei Ränge wurden direkt von ''Jingikan'' verwaltet. Ganz gesondert waren die Ise-Schreine, denn sie standen über alle Ränge und eine Kategorie für sich repräsentierten.
  
Am 29. Tag des vierten Monats 1872 entstand durch Erhebung des Minatogawa-jinja zum ''bekkaku-kanpeisha'' 別格官幣社, Reichsschrein der Sonderklasse, dieser zusätzlicher Schrein-Rang.
 
Ganz gesondert waren die Ise-Schreine, denn sie standen über alle Ränge und eine Kategorie für sich repräsentierten.
 
 
Die sonstigen Schreine, auch Volksschreine ''minsha'' 民社 genannt, wurden ebenfalls in zwei weitere Gruppen geteilt{{q|wann?}}
 
 
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# Regierungsbezirksschreine (''fusha'' 府社) <ref> Zu den ''fusha'' Schreinen wurden die Daimiatsschreine (''hansha'' 藩社) und die Präfekturschreine (''kensha'' 県社) zugeteilt. Jedoch im gleichen Jahr wurden die ''hansha'' in ''kensha'' umgewandelt. </ref>
 
# Kreisschreine (''gōsha'' 郷社)
 
 
 
 
Die Beschreibung der Volksschreine war weniger ausführlich {{q|???}}als die von den Staatsschreinen, laut der Beschreibung handelte sich aber bei den ''kensha'' um Schreine, die für die Region besonders repräsentativ waren. Die Erklärung der ''gōsha'' deutete auf die Lokalgottheiten hin. <ref> Lokowandt 1976:179-182</ref>
 
  
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Die Informationen über die Volksschreine waren weniger ausführlich als die von den Staatsschreinen, laut der Beschreibung handelte sich aber bei den ''kensha'' um Schreine, die für die Region besonders repräsentativ waren. Die Erklärung der ''gōsha'' deutete auf die Lokalgottheiten hin, war aber zu kurz und zu allgemein beschrieben. Die Verwaltung dieser Schriene übernahmen die Regionalbehörden. <ref> Lokowandt 1976:179-182</ref>
  
 
===Anmerkungen===
 
===Anmerkungen===
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===Literaturverzeichnis===
 
===Literaturverzeichnis===
*{{Literatur:Kishimoto 1956}}
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*{{Literatur:Lokowandt 1976}}
 
*{{Literatur:Lokowandt 1976}}
 
*{{Literatur:Scheid 2013}}
 
*{{Literatur:Scheid 2013}}

Aktuelle Version vom 2. Juli 2023, 23:50 Uhr

Ein System von Schrein-Rängen existierte in Japan bereits vor der Meiji-Zeit. Die alte Rangordnung schaffte keine genaue Übersicht über allen Schreinen. Durch die Entstehung der neuen Regierung wurden Schreine neu kategorisiert und somit unter direkte Kontrolle der Behörden zentralisiert.

Schrein-Ränge der Meiji-Zeit

Am 14. Tag des fünften Monats im Jahr 1871 wurde das endgültige System der Schrein-Ränge, das bis zum Ende des zweiten Weltkrieges in Kraft blieb, erlassen. Diese Gliederung, die durch jingikan entstand, teilte die Schreine in zwei Ränge unterteilt.

Staatsschreine (kansha 官社) Reichsschreine (kanpeisha 官幣社) groß (tai 大) mittel (chū 中) klein (shō 小)
Landesschreine (kokuheisha 国弊社) groß (tai 大) mittel (chū 中) klein (shō 小)
Reichsschrein der Sonderklasse (bekkaku kanpeisha 別格官幣社)
Sonstige Schreine (shosha 諸社 oder minsha 民社) Regierungsbezirksschreine (fusha 府社 oder kensha 県社) [1]
Lokale Schreine (gōsha 郷社)

Am 29. Tag des vierten Monats 1872 entstand durch Erhebung des Minatogawa-jinja zum bekkaku-kanpeisha 別格官幣社, Reichsschrein der Sonderklasse - ein zusätzlicher Schrein-Rang. Die bekkaku-kanpeisha stehen dem Rang kanpeisha und kokuheisha zwar gleich, wird aber immer erst am Ende nach allen Schreinen dieses Ranges angeführt. Diese drei Ränge wurden direkt von Jingikan verwaltet. Ganz gesondert waren die Ise-Schreine, denn sie standen über alle Ränge und eine Kategorie für sich repräsentierten.


Die Informationen über die Volksschreine waren weniger ausführlich als die von den Staatsschreinen, laut der Beschreibung handelte sich aber bei den kensha um Schreine, die für die Region besonders repräsentativ waren. Die Erklärung der gōsha deutete auf die Lokalgottheiten hin, war aber zu kurz und zu allgemein beschrieben. Die Verwaltung dieser Schriene übernahmen die Regionalbehörden. [2]

Anmerkungen

  1. Zu den fusha Schreinen wurden die Daimiatsschreine (hansha) und die Präfekturschreine (kensha) zugeteilt. Jedoch im gleichen Jahr wurden die hansha 藩社 in kensha umgewandelt.
  2. Lokowandt 1976:179-182

Literaturverzeichnis

  • Ernst Lokowandt 1976
    Die rechtliche Entwicklung des Staat-Shinto in der ersten Hälfte der Meiji-Zeit (1868-1890). Bonn: Diss. Rheinische Friedrich-Wilhems-Universität 1976.
  • Bernhard Scheid (Hg.) 2013
    Kami Ways in Nationalist Territory: Shinto Studies in Prewar Japan and the West. Wien: Österreichische Akademie der Wissenschaften 2013.