Exzerpt:Katō G 1926: Unterschied zwischen den Versionen
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== Über die Autoren == | == Über die Autoren == |
Aktuelle Version vom 19. Oktober 2021, 12:12 Uhr
Themengruppe | Exzerpte |
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Behandeltes Werk | Genchi Katō, Hoshino Hikoshiro (Ü.) 1926 Kogoshūi: Gleanings from ancient stories. Tokyo: Meiji Japan Society 1926. (Exzerpt, JHTI Version, Onlineversion.) |
Über die Autoren
Kato Genchi und Hoshino Hikoshiro übersetzten das Kogo shūi als ein wichtiges Werk bezüglich der japanischen Geschichte und Religion. Ihre Übersetzung wurde durch die Meiji Japan Society unterstützt. Das Buch wurde bereits nach einem Jahr revidiert und neu aufgelegt um die Übersetzung zu perfektionieren. Die dritte Revision beinhaltet auch Abdrucke der alten Manuskripte.
Das Werk
Zum Kogo shūi gibt es bereits eine detaillierte Inhaltsangabe und Analyse. Auf dieser Stelle wird auf den einleitenden Teil näher eingegangen.
Das Vorwort ist in fünf kurze Kapitel gegliedert. Die Übersetzer stellen am Anfang drei Familien vor, welche sich um die Shinto-Riten kümmern sollten, namentlich Nakatomi, Inbe und Sarume. Kato deutet hier auf die Ahnen dieser: Ame no Koyane no Mikoto, Ame no Futotama no Mikoto und Ame no Uzume no Mikoto, welche alle bei der berühmten Szene von Amaterasu in der Felsenhöhle eine gleichwertige Rolle gespielt haben. Die Gleichwertigkeit der Nakatomi und der Inbe wird im Kogo shūi mehrmals unterstrichen. Die Nakatomi hatten die selben Vorfahren wie die Fujiwara, welche die Mütter der künftigen Kaiser gestellt haben, und gewannen mit der Zeit an Einfluss am Hofe. Schließlich wurde den Nakatomi der zweite Rang am Hofe (asomi) erteilt und den Inbe nur der dritte (sukune). Die Schreine, die den Nakatomi unterstellt waren, genossen Privilegien, wobei andere Schreine vernachlässigt wurden. Daher sah sich Inbe no Hironari verpflichtet die Aufmerksamkeit des Heijō-tennō auf Elf Abweichungen zu lenken und präsentierte anfang des 9. Jahrhunderts das Kogo shūi. Das Kogo shūi wurde als Kritik gegenüber einer rivalisierenden Familie verfasst. Die Annahme, Hironari wäre voreingenommen ist nicht von der Hand zu weisen, so zum Beispiel ist die Rolle von Takami Musubi no Kami (die göttliche Ahnengottheit der Inbe) im Kogo shūi prägnanter und er tritt nicht wie in den Kiki Amaterasu gegenüber in den Hinbtergrund. Die verschiedenen Versionen im Nihon shoki verstehen die Übersetzer als verschieden Familientraditionen. Das Kogo shūi ist damit als die Familientradition der Inbe zu verstehen.
Es wird auf zwei Diskrepanzen hingewiesen: Das Datum, wann das Kogo shūi dem Kaiser vorgelegt wurde und Hironaris Hofrang. Das populärste Datum ist der 13. Tag des zweiten Monats im zweiten Jahr der Daidō-Ära. Andere Abschriften datieren die Fertigstellung des Kogo shūi auf ein späteres Datum, welches Hironaris höherem Rang entsprechen würde. Kato ist der Ansicht, dass das Datum und der Rang erst später verändert wurden, und sieht das oben genannte Datum, welches in der Kronik Ruiju kokushi (Daidō 3) angeführt ist, als wahrscheinlichstes an. Beide Familien, Nakatomi und Inbe, stritten sich zu der Zeit über ihre Machtposition, beide mit historischen Quellen und alten Texten argumentierend. Der Hof beschloss dann anhand des Nihon shoki und der dort beschriebenen Szene, wo Ahnengottheiten beider Familien helfen, Amaterasu aus der Felsenhöhle herauszulocken, wodurch beide Familien das gleiche religiöse Amt bekleiden sollten. Das Kogo shūi entstand zu einer Zeit wo man versuchte dem chinesischen Einfluss entgegenzuwirken. Bei Hironari werden diese Tendenzen antagonisiert, der chinesische Einfluss ist spürbar (Kato 1926, S. 11-22).
Eigene Meinung
An der Art, wie das Vorwort verfasst wurde, merkt man, das der Text älteren Datums ist. Die Übersetzer gehen auf ihren Gedankenfluss in einer sehr persönlichen und für mich daher frischen Weise ein. Zum Beispiel erklären sie, dass ihre gemeinsame Tätigkeit pausiert wurde, weil einer der Übersetzer verreisen musste. Für LeserInnen, die sich noch nicht mit dem Kogo shūi auseinandergesetzt haben, liefern die Übersetzer alle wichtigen Eckdaten - übersichtlich in „Minikapitel“ (von teilweise eineinhalb Seiten) gegliedert.