Exzerpt:Clulow 2012: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2021, 12:32 Uhr
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Der Autor
Dr. Adam Clulow schloss 1998 die University of KwaZulu-Natal in Durban, Südafrika, als Bachelor of Arts mit Auszeichnung ab und setzte seine Studien nach Erhalt des Monbukagakushō an der Niigata Daigaku in Niigata, Japan, fort, wo er 2002 den Titel Master of Arts verliehen bekam. Im Jahr 2008 promovierte er an der Columbia University, New York, USA, im Fachbereich Geschichte Ostasiens. Seither unterrichtet er an der Monash Universität in Melbourne, Australien, und hält Gastvorträge etwa an der Princeton University, der Tōkyō Daigaku, und der University of Cambridge. Sein erstes Werk, The Company and the Shogun: The Dutch Encounter with Tokugawa Japan, wurde mehrfach ausgezeichnet. Derzeit beschäftigt er sich mit dem Themen See und diplomatische Beziehungen im frühmodernen Asien, dem Amboyna-Massaker im Jahr 1623, und den Ursprüngen internationalen Rechts[1].
Der Artikel
Bereits lange vor dem 16. Jahrhundert ist Kyūshū als ein Angelpunkt der Piraterie in den ostasiatischen Gewässern bekannt, was John Hall nicht nur auf die ideale Lage der Insel zurückführt, sondern ebenso auf ihre karge Beschaffenheit; den Bewohnern wäre die Möglichkeit zur Bestellung des Landes genommen, sodass sie sich ein anderes, einträgliches Geschäft suchen würden[2]. Unter Toyotomi Hideyoshi (1536-1598) findet die Piraterie im Jahr 1588/Tenshō 16 ein jähes Ende – zumindest offiziell. Dieser Artikel beschäftigt sich mit „two waves of piracy that took place after Hideyoshi’s edict“ [3], deren Gemeinsamkeit nach Clulow in den Schirmherren bestehen: Die daimyō der küstennahen Gebiete (vor allem die Matsura, zu deren Hoheitsgebiet der Hafen Hirado zählt) gewähren den wakō – unter Auflagen und nicht ohne Gegenleistung, versteht sich – Unterschlupf, Zugang zu Waffen, und politische Sicherheit. Bestätigt sieht Clulow sich in seiner Vermutung durch die Tatsache, dass die Piraterie erst im 17. Jahrhundert, als die daimyō unter Zentralherrschaft gestellt werden, langsam zu verschwinden beginnt, und diesmal auch vergehen soll. Dazu kommt die Tatsache, dass „Piraterie“ schwer zu definieren ist; nur selten sieht und betitelt sich ein Seefahrer als „Pirat“, denn „[o]ne man’s pirate could be, and usually was, another man’s merchant, naval officer, or fisherman“[4].
Die erste Welle
Bevor das Anti-Piraterie-Edikt erlassen wird, ist ein Name in aller Munde, sobald der Ausdruck wakō im Raum steht: Wang Zhi (auch: Wu Feng), der zuerst von China aus einen transmaritimen Schmugglerring aufbaut, dann auf Kyūshū stationiert Raubzüge in sein ehemaliges Heimatland befehligt. Nach Erlass des Edikts verändert sich die Piraterie: Illegalität schrumpft die Flotten, macht sie unauffälliger und für die Geschichtsschreibung weniger fassbar. Anfang des 17. Jahrhunderts bewegen sich kleine Schiffe von Kyūshū aus nach Südostasien, und sowohl ein Bericht einer englischen Besatzung aus 1605 als auch der einer niederländischen Entdeckungsreise zwei Jahre später beschreiben die wakō als beeindruckende, furchterregende, hartgesottene Männer. Immer öfter fällt nun der Name „Hirado“: Der Name eines Hafens, der bereits unter Wang Zhi eine wichtige Stellung in der Verteilung und Koordination der wakō einnimt.
Die zweite Welle
Kaum flaut die erste Welle ab, bekommt die Piraterie in den ostasiatischen Gewässern neuen Input: Ausländer – allen voran Niederländer, Chinesen, und Engländer – erkennen den ungeheuren Wert von Kyūshū als Stützpunkt für ihre Raubzüge. Hirado wird im Jahr 1606 Stützpunkt der Niederländische Ostindien-Kompanie (Vereenigde Oostindische Compagnie, kurz VOC), die von Kyūshū aus mit bisher ungekannter Raffinesse und Grausamkeit Raubzüge auf portugiesische, spanische, und chinesische Handelsschiffe dirigiert. Doch nicht nur die Härte, mit der sie durchgreifen, hebt die Piraterie in den ostasiatischen Gewässern auf eine neue Ebene: Die Schiffe der Niederländer „brought with them an unrivalled capacity for maritime violence“ [5] in Form von Kriegswerkzeug. Im Gegensatz zu den Schiffen der wakō – woher auch immer diese stammen – sind die der VOC mit Kanonen bestückt, die ihnen den Sieg nicht nur erleichterten, sondern sicherten. Hinzu kommt die offizielle Seite: Während die wakō von japanischer Seite verboten sind und Piraterie unter Strafe gestellt ist, rechtfertigen die niederländischen Schiffe ihre Überfälle mit offiziell von ihrem Heimatland ausgestellten Dokumenten, die sie dazu berechtigen, als „Freibeuter“ nicht nur jedes gegnerische Schiff anzugreifen, sondern auch jeden, der mit dem Gegner Handel treibt.
Verweise
Anmerkungen
Quellen
- Selbstporträt-Homepage der Monash University (Stand: 2016/04/28).